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Geschützt: Alltagsbegleiter Aufbaukurs n. § 53 SGB XI

B2.1 Grundlagen zur Arbeit mit Standards in der Pflege

Allgemein
Definition Dienstleistung
  • Es umfasst die Tätigkeiten an der Schnittstelle von Lieferant und Kunde, sowie die durch den Lieferanten intern erbrachten Ergebnisse zur Erfüllung der Erfordernisse des Kunden.

  • Der Dienstvertrag verpflichtet den einen zur Erbringung eines Dienstes und den anderen zur Zahlung des Lohnes (§ 611 BGB).

  • Das Erbringen einer Dienstleistung umschreibt diejenigen Tätigkeiten des
    Lieferanten, welche zur Lieferung der Dienstleistung notwendig sind.

DIN EN ISO Normen / andere Vorgaben für Pflegeeinrichtungen
  • 9000: QM-Systeme – Grundlagen und Begriffe

  • 9001: QM-Systeme – Anforderungen

  • 9004: QM-Systeme – Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation

  • 15224: Dienstleistungen in der Gesundheitsversorgung

  • 19011: Leitfaden für Audits von QM- und/-oder Umweltmanagementsystemen

  • 10013: Leitfaden für das Erstellen von QM-Handbüchern

  • die jeweils aktuelle Fassung: QPR; PTVA/PTVS;, des länderbezogenen HeimG und VO, des SGB V, des SGB XI, MUG (ambulant/(teil) stationär), der Rahmenverträge, des Versorgungsvertrages; SGB V, SGB XI, Regelungen spezieller Siegel

QM-System
Kurzgeschichte des QM-Systems
  • Einführung von standardisierten Formen der Abläufe und Prozesse zur einheitlichen Zielerreichung in der Armee

  • nach 1945 Entwicklung von QM-Systemen in der Produktion durch Deming/Kamiske und andere

  • Auswanderung Demings nach Japan, dort weitere Auseinandersetzung mit dem QM, schrittweise Einführung in der japanischen Produktion – Weltruhm japanischer Produkte

  • Entwicklung auch in USA (Entstehen von „Markenfirmen“)

  • schrittweise Übernahme von QM-Gedanken durch Globalisierung auch in Westdeutschland in den 60er Jahren (BMW, Siemens, Philips und andere – Made in Germany)

Hauptziele der Qualitätssicherung der Organisation nach außen
  • gegenüber dem Kunden und der Öffentlichkeit ist sicherzustellen,

    dass die angebotenen Leistungen (nicht nur das Endprodukt

    sondern auch Verfahrensabläufe und interne Regelungen) die

    Bedürfnisse erfüllen und keine Fehler aufweisen

  • Leistung soll nachhaltig und wiederholt in guter Qualität erbracht werden

  • dadurch gewinnen Kunden und Öffentlichkeit Vertrauen in die qualitative Leistungsfähigkeit

Bestandteile / Grundsätze von QM-Systemen (DIN 9000:2015)

  1. strikte Kundenorientierung der gesamten Organisation

  2. umfassende Führung der Organisation

  3. Einbeziehung aller Personen in das QM-System

  4. Schaffen von prozessorientierten Ansätzen

  5. Absicherung von systemorientierten Ansätzen

  6. ständige Verbesserung

  7. sachbezogener Ansatz zur Entscheidungsfindung

  8. Lieferantenbeziehung zum gegenseitigen Nutzen

Kundenzufriedenheit

„Ist der Grad der Übereinstimmung der Erwartungen des Kundenan eine Dienstleistung Pflege mit den dazugehörenden Nebenleistungen mit der tatsächlich realisierten und erlebten Dienstleistung“ (Preis-Leistungs-Verhältnis)

Hauptziele der Qualitätssicherung innerhalb der Organisation
  • durch Qualitätssicherung soll sichergestellt werden, dass nicht erfüllte Qualitätsforderungen bzw. Fehler erkannt, behoben und in ihrer Wirkung beherrscht werden

  • Träger, Leitung und Mitarbeiter gewinnen dadurch Vertrauen in die Qualitätsarbeit des eigenen Unternehmens

Von der Improvisation zur Professionalität
Einordnung Pflegedokumentation in das QM-System
  1. Leitbild der Einrichtung/des Dienstes/der Sozialstation

  2. das Pflegekonzept/andere Konzepte (z.B. gerontopsychiatrische Konzepte, etc.)

  3. die Pflegestandards

  4. die Pflegedokumentation

DIN 9001:2015

7.5.1 Lenkung der Produktion und
Dienstleistungserbringung

  • Die Organisation muss die Produktion und die Dienstleistungs-

    erbringung unter beherrschten Bedingungen planen und durch-

    führen. Beherrschte Bedingungen enthalten, falls zutreffend,

a) die Verfügbarkeit von Angaben, welche die Merkmale des Produkts beschreiben,
b) die Verfügbarkeit von Arbeitsanweisungen, soweit notwendig,
c) den Gebrauch geeigneter Ausrüstung,
d) die Verfügbarkeit und den Gebrauch von Überwachungs- und Messmitteln
e) die Verwirklichung von Überwachungen und Messungen
f) die Verwirklichung von Freigabe- und Liefertätigkeiten und Tätigkeiten nach der Lieferung.

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