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Geschützt: Alltagsbegleiter Aufbaukurs n. § 53 SGB XI

B2.3 Expertenstandards und Grundsatzstellungnahme

Expertenstandards

Expertenstandards in der Pflege bis 2009

  • entstanden aufgrund der Diskussion von bewusst erbrachter Qualität in der Pflege

  • anerkanntes Zentrum ist derzeit die Fachhochschule Osnabrück mit dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)

  • freigegebene Expertenstandards sind an die tatsächlichen Bedingungen in der Einrichtung/im Pflegedienst anzupassen und tatsächlich umzusetzen, ihre Anwendung ist zu dokumentieren (Pflegedokumentation, etc.)

Stand zur weiteren Entwicklung von Expertenstandards § 113a SGB XI

  • zuständig die Geschäftsstelle beim GKV Spitzenverband in Berlin (Verfahren, Überwachung, Veröffentlichung)

  • Überarbeitung aller „vorhandenen Expertenstandards“ im Sinne der „Vereinbarung nach § 113a“ 03/2009, Beteiligte sind Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

  • schrittweise Veröffentlichung/Neuveröffentlichung im Bundesanzeiger aller überarbeiteter Expertenstandards zur Herstellung von Rechtssicherheit

Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ (März 2002)

– erster nationaler Expertenstandard in der Pflege

– 1. Aktualisierung 2010,
   2. Aktualisierung 2017

Zielsetzung:

  • Jeder dekubitusgefährdete Patient/Bewohner erhält eine Prophylaxe, die die Entstehung eines Dekubitus verhindert.

Aufgaben der Pflegekräfte:

  • Fähigkeit der Pflegekräfte, das Dekubitusrisiko des Bewohners/ Patienten systematisch, rechtzeitig, sicher einzuschätzen sowie zu dokumentieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen

Voraussetzung:

  • aktuell gültiges Wissen zur Dekubitusentstehung, d.h. über Wissen zu Aufbau und Funktion der Haut, Ursachen und Risikofaktoren für die Entstehung von Dekubitus, Anzeichen eines bestehenden Dekubitusrisikos, gefährdete Körperstellen

  • Wissen zu druckentlastenden und die Eigenbewegung fördernden Maßnahmen und sichere Anwendung haut- und gewebeschonender Bewegungs-, Positionierungs- und Transfertechniken

Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ (November 2002)

  • Anwendung vor allem in stationären Gesundheitseinrichtungen beim Übergang vom stationären in den nachstationären Bereich

  • „systematisch aus pflegerischer Perspektive dem Entstehen von Versorgungsbrüchen bei der Patientenentlassung durch eine gezielte Vorbereitung von Patienten und Angehörigen sowie durch einen besseren Informationsaustausch zwischen den am Entlassungsprozess Beteiligten entgegenzuwirken“

  • 1. Aktualisierung 2009,

    2. Aktualisierung 2019

Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege “

(ehemals akute und chronische Schmerzen)

Ziel:

  • (Anstreben von) Schmerzfreiheit

  • Schmerzlinderung im Sinne eines Teilerfolgs

  • „noch engere Zusammenarbeit und Abstimmung mit ärztlichen, psychologischen und physiotherapeutischen Kolleginnen“

  • „Patienten/Bewohnern mit akuten oder zu erwartenden Schmerzen durch ein angemessenes Schmerzmanagement unnötiges Leid zu ersparen sowie einer Chronifizierung von Schmerzen vorzubeugen“

Aufgaben der Pflege:

  • im Rahmen des Schmerzmanagements frühzeitiges Erkennen des Schmerzes

  • als Voraussetzung systematische Schmerzeinschätzung („Schmerzerfassung ist Basis der Schmerzbehandlung.“)

  • Verlaufskontrolle mit Hilfe von Einschätzungsinstrumenten und Dokumentationsverfahren

  • Koordination und Durchführung entsprechender Therapien (medikamentös/nichtmedikamentös)

Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ (Januar 2013)

Ziel:

  • Jede:r Patient:in/Bewohner:in mit einem erhöhten Sturzrisiko erhält eine Sturzprophylaxe, die Stürze weitgehend verhindert und Sturzfolgen minimiert.“

  • 1. Aktualisierung 2013

Schwerpunkte:

  • „richtet sich an alle Pflegefachkräfte, die Patienten/Bewohner entweder in der eigenen häuslichen Umgebung oder in einer Einrichtung der stationären Gesundheitsversorgung oder einer stationären Pflegeeinrichtung betreuen“

  • „bezieht sich auf alle Personen, die sich kurz- oder langfristig in pflegerischer Betreuung befinden“ (alle Altersgruppen, auch spezifische Gruppen, z.B. Menschen mit Behinderung)

Expertenstandard „Förderung der Harnkontinenz in der Pflege“ (März 2006)

  • „Zwar handelt es sich um ein bedeutsames Thema, das mit dem Wachsen des Anteils älterer und alter Menschen in unserer Gesellschaft zunimmt, aber es ist zugleich auch ein schamhaft verschwiegenes oder nur verdeckt angesprochenes Thema.

  • Dies wundert umso mehr, als dass ein großer Teil pflegerischer Versorgungssituationen von Ausscheidung bestimmt wird.“

  • 1. Aktualisierung 2014

Schwerpunkte:

  • Erkennung und Analyse des Problems

  • Darstellung von Erhebungsmethoden

  • Einschätzung unterschiedlicher Kontinenzprofile

  • verschiedene Interventionsmöglichkeiten

Voraussetzung:

  • bei Einschätzung der Harninkontinenz enge Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Angehörigen notwendig

  • Vorhandensein eindeutiger und effektiver Verfahrensregelungen (Standards)

Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ (2008)

Jede:r Patient/Bewohner mit einer chronischen Wunde vom Typ Dekubitus, Ulcus cruris venosum/ arteriosum/mixtum oder diabetischem Fußulcus erhält eine pflegerische Versorgung,

  • die das individuelle Krankheitsverständnis berücksichtigt,

  • die Lebensqualität fördert,

  • die Wundheilung unterstützt

  • und die Rezidivbildung von Wunden vermeidet.

• 1. Aktualisierung 2015

 

Aufgaben der Pflege:

  • Förderung und Erhaltung des Selbstmanagements und des Wohlbefindens der Betroffenen

  • Umsetzung der Maßnahmen zur Heilung der Wunde, zur Symptom- und Beschwerdekontrolle und Rezidivprophylaxe

  • Pflege wird nur aktiv, wenn der Betroffene das Selbstmanagement nicht mehr oder nur eingeschränkt durchführen kann

  • wertschätzende Kommunikation und eine bedürfnisorientierte Pflegeplanung, Schulung und Anleitung der Betroffenen als wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung

  • im Mittelpunkt steht nicht nur die Wunde und deren Wundheilung, sondern das Erreichen einer bestmöglichen Lebensqualität

Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ (März 2009)

  • Sicherung und Förderung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten oralen Ernährung von kranken und pflegeabhängigen Menschen

  • Gewährleistung einer angemessenen Unterstützung bei der Aufnahme von Speisen und Getränken sowie der Gestaltung der Mahlzeiten

  • Verhinderung einer Mangelernährung oder bereits bestehender Ernährungsdefizite

  • 1. Aktualisierung 2017

Aufgaben in der Pflege:

  • Identifikation und Erfassung von Risikofaktoren/Anzeichen für eine Mangelernährung (Screening) und bei Notwendigkeit tiefer gehende Einschätzung der Ernährungssituation (Assessment)

  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung (z.B. individuelle Mahlzeitengestaltung, Zusammenarbeit mit Dritten, Beratung und Anleitung)

  • Beurteilung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen

Grundsatzstellungnahme

„Grundsatzstellungnahme Pflegeprozess und Dokumentation“ (2005)

  • „Nachweis der professionellen, systematischen, aktualisierten und auf den Pflegebedürftigen bezogenen individuellen Pflege

  • Praktikabilität und Reduzierung von überflüssigem Schreibaufwand

  • Einsatz als intra- und interprofessionelles Kommunikationsmittel auch im Schnittstellenmanagement

  • Bereitstellung von Informationen für das interne Qualitätsmanagement

  • Darstellung des Leistungsgeschehens intern und extern

  • Bereitstellung von Informationen für das Personalcontrolling

  • rechtssicherer Nachweis der pflegerischen Leistung“

Schwerpunkte:

  • Pflegeprozess und seine Zielsetzung (Schritte des Pflegeprozesses, Informationssammlung, Problembeschreibung, Pflegeziele, Planung und Durchführung der Pflegemaßnahmen, Evaluation)

  • Dokumentation (Aufbau eines Dokumentationssystems, Anwendung und Dokumentation in den Einrichtungen)

  • Pflegeprozess und Pflegedokumentation als Instrument der Qualitätssicherung

Grundsatzstellungnahme „Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz in stationären Einrichtungen“ (2009)

Schwerpunkte:

  • Epidemiologie

  • Demenzformen und Schweregrade

  • medizinische Diagnostik und Therapie

  • rechtliche und ethische Aspekte

  • pflegerische Assessments

  • methodische und konzeptionelle Ansätze

  • Messung der Lebensqualität

Aufgaben:

  • Stärkung der fachlichen und menschlichen Kompetenz der Pflegenden (Empathie, Kommunikation, Beziehungsaufbau) zur Durchführung einer bedürfnis- und bedarfsorientierten Pflege und Betreuung

  • Einsatz von Assessmentinstrumenten (zur Erfassung von herausforderndem Verhalten, zur Einschätzung der kognitiven Leistungseinschränkungen bzw. nicht kognitiver Symptome) als wesentliche Grundlage verstehender Diagnostik

  • Anwendung unterschiedlicher auf die Einrichtung bezogene Betreuungskonzepte und Methoden (z.B. Validation)

  • Erfassung von Lebensqualität und Wohlbefinden als ein zentraler Ergebnisbereich der pflegerischen Versorgung (z.B. DCM)

„Grundsatzstellungnahme Essen und Trinken im Alter“ (MDS 2014)

  • „Ziel der überarbeiteten Grundsatzstellungnahme ist es, den aktuellen Stand der medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse zur Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen in kompakter und praxisnaher Form darzustellen.

  • Die Zielgruppen sind insbesondere Pflegefachkräfte, Pflegekräfte und weitere in die Pflege einbezogene Menschen sowie Hauswirtschafts- und Küchenpersonal und die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.

  • Gleichzeitig soll diese Grundsatzstellungnahme Ärzten, weiteren Therapeuten und Ernährungsfachkräften als Kompendium zur Orientierung dienen.“

Aussagen:

  • zur Häufigkeit von Mangelernährung und Dehydratation

  • zu Risikofaktoren für die Entstehung von Mangelernährung und Dehydratation einschließlich Assessmentverfahren zur Einschätzung dieser Risiken

  • zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse hinsichtlich Prophylaxe von Mangelernährung und Dehydratation bis hin zur Versorgung mit Sondenkost

  • zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse zur Behandlung von Mangelernährung und Dehydratation einschließlich Indikationen für die Anlage einer PEG-Sonde und die Versorgung mit Sondenkost

  • zu den Anforderungen an eine sachgerechte Dokumentation bei Risikogruppen

  • zu Aspekten der Versorgung im ambulanten Bereich

  • zu krankheitsspezifischer Ernährung

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