×
Geschützt: Alltagsbegleiter Basiskurs n. § 53b SGB XI

B3.2 Thromboembolieprophylaxe

Thromboembolieprophylaxe
Venenthrombose (Phlebothrombose)

• Verschluss tiefer Venen (untere Extremität)

 

• dumpfer Schmerz im Bein, ziehender Wadenschmerz

 

• bläuliche Verfärbung des Beines und Beinschwellung

 

• Komplikation: Lungenembolie

 

• Therapie nach ärztlicher Anordnung: Bettruhe, Medikamente, medikamentöse/operative Entfernung des Thrombus

Thrombophlebitis

 

• oberflächliche Venenentzündung infolge von Bagatellverletzungen und nach Injektionen

 

• schmerzhafter, geröteter derber Strang, warme Haut

 

• Komplikationen: Venenthrombose, Lungenembolie

 

• Therapie nach ärztlicher Anordnung: keine Bettruhe, Kompression, kalte Wickel, Analgetika (Schmerzmittel)

Ziel:

  • Förderung des venösen Rückflusses

 

Maßnahmen:

  • Mobilisierung
  • entstauende Lagerung
  • Erzeugen des Fußsohlendrucks
  • Anti-Thromboembolie-Strümpfe
  • Medikamente
  • Kompressionsverband

Rückfluss des venösen Blutes durch:

  • Kontraktion der Skelettmuskulatur (Muskel-Venen-Pumpe)

 

  • Pulsationswellen nahe liegender Arterien (Arterien-Venen-Pumpe)

 

  • Funktion der Venenklappen (verhindert das Zurückfließen)

 

  • Saugkräfte des Herzens

 

  • Saugkräfte des Brustkorbes

 

Mobilisation:

  • Betroffenen zu Bewegungsübungen auffordern/motivieren

 

  • Füße heben, senken und kreisen lassen

 

  • Knie anziehen und strecken lassen

 

  • Zehen einkrallen und lösen lassen

 

  • Beine abwechselnd strecken lassen

 

  • „Radfahren“ im Bett

 

Wichtig:

Die Mobilisation sollte besonders bei Herzkranken sehr schonend erfolgen.

Übertriebene Bewegungsübungen können das Krankheitsbild verschlimmern!

Ärztliche Anordnung beachten!

Entstauende Lagerung
  • Abfließen des gestauten Blutes und der Steigerung des venösen Blutrückflusses um das Doppelte

 

  • mittels verstellbarem Fußteil oder Kissen

 

Wichtig:

Bei arteriellen Durchblutungsstörungen und bei Lungenödem

(Flüssigkeitsansammlung) ist die Beinhochlagerung verboten.

Zeugnisse des Fußsohlendruckes:

  • Anspannung der Fußmuskulatur

  • Verstärkung der Muskel-Venen-Pumpe

  • Liegen der Füße im 90-Grad-

    Winkel zu den Unterschenkeln

 

Wichtig:

Bei Schlaganfallpatienten sind die
Maßnahmen wegen eventueller
Krampfneigung verboten.

Anti-Thromboembolie- Strümpfe (ATS)
  • Verengung der subkutanen Venen (unter der Haut befindlich)

  • Beschleunigung des venösen Blutrückflusses

  • KKL =Kompressionsklassen 1 (leicht) bis 4 (sehr hoch)

Hinweise zum Umgang mit ATS:

  • vor dem Anziehen der Beine ca. 20 Minuten erhöhte lagern

  • die Strümpfe müssen glatt und faltenfrei sitzen

  • über die Tragedauer entscheidet der Arzt

Anziehen der Kompressionsstrümpfe im Sitzen
Anziehen der Kompressionsstrümpfe im Liegen
Kompressionsverband
  • wenn keine ATS verfügbar sind

 

  • die Höhe des Verbandes durch Anordnung des Arztes

Hinweise

  • zu Beginn Beine entstauen

 

  • Wegen der Kontrolle der Hautdurch-blutung Zehen nicht einwickeln

 

  • Der Fuß steht im rechten Winkel zum Unterschenkel

 

  • Abnahme des Drucks von distal nach proximal

 

  • Vermeiden Sie Druckstellen, Schnürfurchen und Schmerzen

Wichtig:

Verwendung von Kurzzugbinden
(Langzugbinden begünstigen Thrombose)

Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
  • „Die Voraussetzung für die Kompressionstherapie ist eine exakte ärztliche Diagnostik. Die Art der auszuübenden Kompression ist klar zu definieren und ausschließlich von PFK durchzuführen:

 

  • Kompression im Vergleich zu keiner Kompression fördert die Wundheilung, dies ist mit stärkerer Evidenz belegt.

 

  • Gleich mit starker Evidenz ist belegt, dass eine hohe Kompression dabei wirksamer ist als eine niedrige Kompression.“

 

  • Regelmäßig, spätestens alle 4 Wochen sollten Vorfuß-, Knöchel- und Wadenumfang immer an der gleichen Stelle gemessen werden, um den Erfolg der Kompressionstherapie zu überprüfen.

 

  • Kompressionsbinden als auch Strumpfsysteme sollten kontinuierlich (24h) getragen werden.

 

Anzeichen dafür, dass das sofortige Entfernen der Bandage/des Strumpfes notwendig ist

 

  • starke Schmerzen oder zunehmende Schmerzsymptomatik

 

  • Blau- oder Weißfärbung der Zehe

 

  • Akute Bewegungseinschränkung

 

  • Missempfindungen wie Kribbel- oder Taubheitsgefühle

 

  • Kurzatmigkeit, Schweißausbrüche

Alles verstanden?

Solltest Du noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, so kannst du dich gerne, auf folgenden Wegen bei uns melden.

 

telefonisch:

Kenbi Campus 0171/ 3140321 oder

Mail: campus@kenbi.de

 

Scroll to Top