Grundlagen des Betreuungsrechts
Definition
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.