… weißt Du, wie Du mit sensiblen Daten umgehen solltest
… hast Du verstanden, was es bedeutet, Daten zu erheben, verarbeiten und zu nutzen
… ist Dir klar, warum die Sicherheit von Daten und entsprechende Schutzmaßnahmen eine tragende Rolle spielt
Grundlage und Definition
Laut § 3 Abs. 1 BDSG handelt es sich bei personenbezogenen Daten “um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person”.
Beispielhafte Information:
Name
Beruf
Religionszugehörigkeit
Krankheitsmerkmale
(“Bundesdatenschutzgesetz”. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand: 2019. Link zur Quelle.)
Wofür können Daten benutzt werden?
Personenbezogene Daten werden oft zum:
Veröffentlichen (z. B. Flyer mit Bildern von Bewohnern)
Kenntnisnahme (z. B. Aushang mit Teilnehmerlisten)
Auswerten (z. B. Interne Umfrage)
Ausdrucken (z. B. Formulare)
Abgleichen (z. B. Bewohnerdokumentation) benutzt.
Daten erheben und verarbeiten
Erheben/Beschaffen
Personenbezogene Daten müssen nach Zweck und Notwendigkeit und NUR MIT Einwilligung der betroffenen Person oder befugten Angehörigen beschaffen werden
Dienen die Daten als Buchungsgrundlage, gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist
Schutz vor unbefugtem Zugriff muss immer gegeben sein
Verarbeiten
Aufbewahrung/Speicherung ist Verantwortung der Mitarbeiter (auch nach dem Tod des Betroffenen bzw. der Betroffenen)
Speicherung, Veränderung, Sperrung und Löschung personenbezogener Informationen erfolgen über elektronische Datenträger
Schweigepflicht über den Inhalt der personenbezogenen Daten
Übermittlung der digitalen Daten nur mit Einwilligung möglich
Verantwortung über die Daten
Datenschutzbeauftragte sind bei Zusammenschlüssen, die mehr als 10 bzw. 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen, Pflicht
Einrichtung ist für den Schutz der personenbezogenen Daten zwingend verantwortlich
Gesetzlichen Vorschriften aus der Bundesdatenschutzgesetz müssen eingehalten werden
→Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten bzw. als Straftaten angesehen.
Umgangsregeln mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten müssen jederzeit gegen fremde Einsichtnahme durch Unbefugte, externe Personen oder Dienstleister geschützt sein. Die verfügungsberechtigte Person muss zuerst die Einwilligung geben (Übrigens: Gilt auch für die Einsicht in aktivierte Bildschirme und in eingehende Faxe).
Konversationen mit vertraulichem Inhalt über personenbezogene Daten müssen hinter geschlossener Tür, ohne dass Unbefugte mithören können oder die Identität des Betroffenen bedroht wird, geführt werden. Dies gilt für:
Persönliche Gespräche
Telefonate
Digitalen Textnachrichten
Das Abhören des Anrufbeantworters
Das Verfügungsrecht über personenbezogene Daten hat ausschließlich die betroffene Person oder deren gesetzlicher Vertreter, dementsprechend dürfen ohne Zustimmung dieser keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden.
Bevor die Weitergabe erfolgt, muss die Identität Dritter gesichert und überprüfbar sein.
Wichtige Regelungen rund um Datenschutz und -einsicht
Rückverfolgbarkeit muss immer gewährleistet sein (Ausnahme besteht bei der Vernichtung personenbezogener Daten)
Das Kennzeichnen personenbezogener Dokumente erfolgt über:
Namen
Vornamen
Geburtsdatum
Datum der Erstellung
Es dürfen nur Kopien von Daten an (berechtigte) Dritte weitergegeben werden (Ausnahme: Heißt es “Die Originalunterlage sei berechtigt angefordert worden” ist auch hier nur eine Kopie vom Original anzufertigen).
Die Dokumentation des Datenversands ist Pflicht.
Tipps & Hinweise
Bildschirm bei Abwesenheit oder Anwesenheit Dritter mit Passwort verschlüsseln!
Regelmäßig Abständen ändern
Unbekannten und Unberechtigte keinen Zugang zu Passwortlisten gewähren
Internetnutzung sicherer gestalten mit:
Virenschutzprogrammen & Firewalls
Keinen externen Datenträger benutzen
Zusammenfassung
Datensicherheit
Daten täglich sichern
Zugriff von Unberechtigten verwehren: Aktenschränken sicher verschließen und Schlüssel nicht aus den Augen verlieren
Rückverfolgbarkeit bei Datenvernichtung ausschließen
Verstöße gegen den Datenschutz melden
(Übrigens: Dabei kann sich an Datenschutzbeauftragte der Länder bzw. an Bundesschutzbeauftrage gewendet werden)
Fazit
Auf einen diskreten Umgang mit persönlichen Daten achten
Besonders in der Pflege ist ein sensibler Umgang mit persönlichen Daten von großer Bedeutung!