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Alltagsbegleiter*in

Datenschutz – Teil 1

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… weißt Du, wie Du mit sensiblen Daten umgehen solltest

… hast Du verstanden, was es bedeutet, Daten zu erheben, verarbeiten und zu nutzen

… ist Dir klar, warum die Sicherheit von Daten und entsprechende Schutzmaßnahmen eine tragende Rolle spielt

Grundlage und Definition

Laut § 3 Abs. 1 BDSG handelt es sich bei personenbezogenen Daten “um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person”.

  • Beispielhafte Information: 

    • Name 

    • Beruf

    • Religionszugehörigkeit 

    • Krankheitsmerkmale 

(“Bundesdatenschutzgesetz”. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Stand: 2019. Link zur Quelle.)

Wofür können Daten benutzt werden?
  • Personenbezogene Daten werden oft zum: 

    • Veröffentlichen (z. B. Flyer mit Bildern von Bewohnern) 

    • Kenntnisnahme (z. B. Aushang mit Teilnehmerlisten) 

    • Auswerten (z. B. Interne Umfrage) 

    • Ausdrucken (z. B. Formulare) 

    • Abgleichen (z. B. Bewohnerdokumentation) benutzt.

Daten erheben und verarbeiten
Erheben/Beschaffen
  • Personenbezogene Daten müssen nach Zweck und Notwendigkeit und NUR MIT Einwilligung der betroffenen Person oder befugten Angehörigen beschaffen werden 

  • Dienen die Daten als Buchungsgrundlage, gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff muss immer gegeben sein

Verarbeiten
  • Aufbewahrung/Speicherung ist Verantwortung der Mitarbeiter (auch nach dem Tod des Betroffenen bzw. der Betroffenen)

  • Speicherung, Veränderung, Sperrung und Löschung personenbezogener Informationen erfolgen über elektronische Datenträger

  • Schweigepflicht über den Inhalt der personenbezogenen Daten

  • Übermittlung der digitalen Daten nur mit Einwilligung möglich

Verantwortung über die Daten
  • Datenschutzbeauftragte sind bei Zusammenschlüssen, die mehr als 10 bzw. 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen, Pflicht 

  • Einrichtung ist für den Schutz der personenbezogenen Daten zwingend verantwortlich

  • Gesetzlichen Vorschriften aus der Bundesdatenschutzgesetz müssen eingehalten werden

→Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten bzw. als Straftaten angesehen.

Umgangsregeln mit personenbezogenen Daten
Screenshot 2021-09-15 145437
  • Personenbezogene Daten müssen jederzeit gegen fremde Einsichtnahme durch Unbefugte, externe Personen oder Dienstleister geschützt sein. Die verfügungsberechtigte Person muss zuerst die Einwilligung geben (Übrigens: Gilt auch für die Einsicht in aktivierte Bildschirme und in eingehende Faxe). 

  • Konversationen mit vertraulichem Inhalt über personenbezogene Daten müssen hinter geschlossener Tür, ohne dass Unbefugte mithören können oder die Identität des Betroffenen bedroht wird, geführt werden. Dies gilt für: 

    • Persönliche Gespräche

    • Telefonate 

    • Digitalen Textnachrichten

    • Das Abhören des Anrufbeantworters

  • Das Verfügungsrecht über personenbezogene Daten hat ausschließlich die betroffene Person oder deren gesetzlicher Vertreter, dementsprechend dürfen ohne Zustimmung dieser keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden. 

 
  • Bevor die Weitergabe erfolgt, muss die Identität Dritter gesichert und überprüfbar sein.

Wichtige Regelungen rund um Datenschutz und -einsicht
  • Rückverfolgbarkeit muss immer gewährleistet sein (Ausnahme besteht bei der Vernichtung personenbezogener Daten)

  • Das Kennzeichnen personenbezogener Dokumente erfolgt über: 

    • Namen

    • Vornamen

    • Geburtsdatum

    • Datum der Erstellung

  • Es dürfen nur Kopien von Daten an (berechtigte) Dritte weitergegeben werden (Ausnahme: Heißt es “Die Originalunterlage sei berechtigt angefordert worden” ist auch hier nur eine Kopie vom Original anzufertigen). 

  • Die Dokumentation des Datenversands ist Pflicht. 

Tipps & Hinweise
  • Bildschirm bei Abwesenheit oder Anwesenheit Dritter mit Passwort verschlüsseln! 

  • Regelmäßig Abständen ändern

  • Unbekannten und Unberechtigte keinen Zugang zu Passwortlisten gewähren

Internetnutzung sicherer gestalten mit:  

  • Virenschutzprogrammen & Firewalls 

  • Keinen externen Datenträger benutzen

Zusammenfassung
Datensicherheit 
  • Daten täglich sichern 

  • Zugriff von Unberechtigten verwehren: Aktenschränken sicher verschließen und Schlüssel nicht aus den Augen verlieren

  • Rückverfolgbarkeit bei Datenvernichtung ausschließen 

  • Verstöße gegen den Datenschutz melden 

(Übrigens: Dabei kann sich an Datenschutzbeauftragte der Länder bzw. an Bundesschutzbeauftrage gewendet werden)

Fazit
  • Auf einen diskreten Umgang mit persönlichen Daten achten 

  • Besonders in der Pflege ist ein sensibler Umgang mit persönlichen Daten von großer Bedeutung!

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