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Alltagsbegleiter*in

Die Pflege-Charta

Lernziele: Nach dieser Lektion...

hast Du einen Überblick über die Pflege-Charta und kennst ihre Ziele und wichtigsten Inhalte. 

weißt Du, an wen sich die Pflege-Charta richtet und wo die Pflege-Charta genutzt werden kann.

kannst Du einordnen, wo Rechte ihre Grenzen haben.

Die Pflege-Charta
Was ist die Pflege-Charta?
  • Die Pflege-Charta fasst grundlegende Rechte pflegebedürftiger Menschen zusammen, z.B. aus dem Grundgesetz oder den Sozialgesetzbüchern

  • Die Pflege-Charta beschreibt konkret und praxisnah, wie sich die Rechte im Alltag widerspiegeln sollen. Diese Rechte und Ansprüche sind allgemein verständlich formuliert.

Merke:

Die Charta der Rechte für hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ist ein Rechtekatalog.

Ziele der Pflege-Charta:
  • Die Pflege-Charta stärkt die Position pflegebedürftiger Menschen

  • Sie verbessert das Wissen über die Rechte pflegebedürftiger Menschen

  • Die Pflege-Charta ist ein Maßstab und eine Leitlinie für würdevolle Pflege

  • Sie regt zur Weiterentwicklung organisatorischer, finanzieller und politischer Rahmenbedingungen an.

An wen richtet sich die Pflege-Charta?
  • pflegebedürftige Menschen:

    • können ihre Rechte in der Pflege-Charta nachlesen, die Situation dadurch besser einschätzen und ihre Rechte einfordern.

 

  • Staat und Gesellschaft:

    • sind aufgerufen, die Würde pflegebedürftiger Menschen zu schützen. Alle an der Pflege beteiligten Personen, Institutionen, Leistungserbringer und die Politik tragen dafür eine besondere Verantwortung.

Die acht Artikel der Pflege-Charta
Was steht drin?
Merke:

Die Pflege-Charta fasst in 8 Artikeln grundlegende Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zusammen.

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf…

 

1)… Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

 

2)… körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

 

3)… Privatheit und Schutz der Intimsphäre

 

4)… individuelle, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung

 

5)… umfassende Information, Beratung und Aufklärung

 

6)… Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

 

7)… Respekt vor Religion, Kultur und Weltanschauung

 

8)… palliative Begleitung und würdevolles Sterben

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Dazu gehört in der Praxis:

 

  • Willens und Entscheidungsfreiheit achten

  • bei Entscheidungen unterstützen

  • Ziele und Wünsche abstimmen

  • Gesundheit und Selbständigkeit fördern

  • bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten helfen

Merke:

Das Recht auf Selbstbestimmung bedeutet auch, Unterstützung ablehnen zu können.

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Dazu gehört in der Praxis:

 
  • niemanden gegen den Willen pflegen oder behandeln

  • sorgfältig handeln

  • rechtzeitig helfen

  • freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden

  • vor Gewalt, Vernachlässigung und falscher Pflege schützen

  • bei Anzeichen von Gewalt schnell reagieren

Artikel 3: Privatheit

Dazu gehört in der Praxis:

 
  • Intimsphäre und Schamgrenzen beachten

  • einfühlsam und diskret handeln

  • ungestörte Kommunikation und Rückzug ermöglichen

  • mit persönlichen Gegenständen sorgsam umgehen

  • persönliche Daten nur mit Erlaubnis weitergeben

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Dazu gehört in der Praxis:

 
  • aktuelle fachliche Leitlinien und Standards beachten

  • Beschwerden bestmöglich lindern

  • Pflege abstimmen und zielgerichtet durchführen

  • Bedürfnisse, Fähigkeiten und Gewohnheiten beachten

  • aktivierend pflegen

  • mit allen an der Pflege beteiligten zusammenarbeiten

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung

Dazu gehört in der Praxis:

 
  • einfühlsam und verständlich beraten

  • umfassend über Leistungen, Qualität und Preise informieren

  • ausführlich und individuell über Ansprüche aufklären

  • bei der Auswahl von Angeboten unterstützen

  • Einsicht in pflegerische Unterlagen ermöglichen

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Dazu gehört in der Praxis:

 
  • Wertschätzung und Respekt entgegenbringen

  • Beschäftigung und Teilhabe ermöglichen

  • Bedürfnisse bei der Verständigung beachten

  • Informationsangebote zugänglich machen

  • bei der Alltagsgestaltung unterstützen

  • Teilnahme an allgemeinen und politischen Wahlen ermöglichen

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung:

Dazu gehört in der Praxis:

 
  • individuellen Werten mit Respekt begegnen

  • kultursensibel handeln

  • bei Ritualen oder religiösen Handlungen unterstützen

  • auf Wunsch Personen hinzuziehen, die die Religionsgemeinschaft oder die Weltanschauung vertreten

  • kulturelle, weltanschauliche und religiöse Gewohnheiten und Umgangsformen so weit wie möglich berücksichtigen

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
  • Dazu gehört in der Praxis:

    • Entscheidung über Behandlungsumfang respektieren

    • Symptome und Schmerzen wirkungsvoll behandeln

    • individuelle Wünsche und Vorstellungen beachten

    • Angehörige in die Sterbebegleitung einbeziehen

    • respektvoll mit dem Leichnam umgehen

    • Angehörigen Zeit geben, Abschied zu nehmen

Wo haben Rechte ihre Grenzen?

Rechte anderer:

  • Die Rechte pflegebedürftiger Menschen haben ihre Grenzen, wo die Rechte anderer berührt oder verletzt werden

Eigener Hilfebedarf:

  • Je nach Ausmaß des Hilfe- und Pflegebedarfs können Rechte nicht immer vollständig gewährleistet werden, z.B. das Recht auf Intimsphäre und Privatheit

Rahmenbedingungen:

  • Finanzielle und Strukturelle Rahmenbedingungen können die Wahlmöglichkeiten eingrenzen, z.B. wenn Eigenmittel erforderlich oder Angebote örtlich nicht vorhanden sind

Was kannst "DU" tun?

Mitgestalten:

  • Du kannst aktiv eine würdevolle Pflege mitgestalten

individuell Handeln:

  • Es gibt grundsätzlich kein richtiges oder falsches Handeln, sondern gute Lösungen für individuelle Situationen

Reflektieren:

  • Haltung und Handeln sollen stets selbstkritisch reflektiert werden und Handlungsalternativen lassen sich auch gemeinsam erarbeiten

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