ES1: Standardkriterium 3 (Teil 2)

Standardkriterium 3 (Teil 2 von 2)

  • Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Notwendigkeit und die Eignung druckverteilender Hilfsmittel zu beurteilen.

  • Dem Risiko des Patienten/Bewohners entsprechende druckverteilende Hilfsmittel (z. B. Weichlagerungskissen und -matratzen, Spezialbetten) sind unverzüglich zugänglich.

  • Die Pflegefachkraft wendet zusätzlich zu druckentlastenden Maßnahmen die geeigneten druckverteilenden Hilfsmittel an, wenn der Zustand des Patienten/Bewohners eine ausreichende Bewegungsförderung nicht zulässt. 

  • Der Patient/Bewohner befindet sich unverzüglich auf einer für ihn geeigneten druckverteilenden Unterlage

Verfügbarkeit von Hilfsmitteln
  • Der Expertenstandard legt keine genauen Zeitlimits für die Beschaffung von druckverteilenden Hilfsmitteln fest. In der Praxis zeigte sich, dass diese in einem starren Zeitrahmen nicht in jedem Pflegesektor verfügbar sind. Im stationären Klinikbereich ist die Beschaffung von entsprechenden Matratzen oder Lagerungskissen normalerweise unproblematisch.

Wichtig
  • Im Standardkriterium wird deshalb anstelle eines Zeitlimits der Begriff »unverzüglich« verwendet.

  • Erheblich schwieriger gestaltet sich die Beschaffung jedoch in der stationären Altenpflege und in der ambulanten Pflege. Hier muss zunächst eine Verordnung und somit eine Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt erfolgen. Wird das Hilfsmittel verordnet, kommt es immer wieder vor, dass der Kostenträger die Bereitstellung ablehnt.

      • Merke: Die meisten Kranken- und Pflegekassen genehmigen beispielsweise eine Antidekubitusmatratze nur dann, wenn bereits ein Dekubitus fortgeschrittenen Grades vorhanden ist. 

  • Auch bei Lagerungshilfsmitteln sind der Kreativität aus Kostengründen oder wegen fehlender Verordnung keine Grenzen gesetzt. So findet man in der ambulanten Versorgung von Sofakissen über Handtücher und manchmal sogar Müllsäcke alle möglichen Hilfsmittel aus dem Haushalt in den Betten von Pflegebedürftigen.

Altenpflege + Ambulante Pflege
  • Aus diesem Grund spielt die Dokumentation im Pflegeheim und im ambulanten Bereich bei der Umsetzung des Expertenstandards eine wichtige Rolle. Folgende Fragen können dann eindeutig beantwortet werden: 

      • Wurden Hilfsmittel als notwendig erachtet?

      • Wie wurden Angehörige beraten? 

      • Wurde dies mit dem Arzt kommuniziert? 

      • Wurden Hilfsmittel beantragt? 

      • Wann wurde der Antrag gestellt? 

      • Erfolgte ein Widerspruch bei Ablehnung?

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