ES1: Standardkriterium 5

Standardkriterium 5

  • Die Einrichtung stellt sicher, dass alle an der Versorgung des Patienten/Bewohners Beteiligten den Zusammenhang von Kontinuität der Intervention und dem Erfolg der Dekubitusprophylaxe kennen und gewährleistet die Informationsweitergabe über die Dekubitusgefährdung an externe Beteiligte.

  • Die Einrichtung informiert die an der Versorgung des Patienten/Bewohners Beteiligten über die Notwendigkeit der kontinuierlichen Fortführung der Interventionen (z. B. Personal in Arztpraxen, OP-, Dialyse und Röntgenabteilungen oder Transportdiensten). E5 Die Dekubitusgefährdung und die notwendigen Maßnahmen sind allen an der Versorgung des Patienten/Bewohners Beteiligten bekannt.

Implementierung
  • Der entscheidende Punkt in diesem Standardkriterium ist die Kontinuität der Maßnahmen, die notwendig ist, um einen Dekubitus wirkungsvoll zu verhindern. Deshalb müssen alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und alle externen Leistungserbringer über das aktuelle Dekubitusrisiko und die erforderlichen Prophylaxen informiert werden.

  • Für alle Einrichtungen ist deshalb die unmittelbare und nachweisbare Informationsweitergabe an mit- oder weiterbehandelnde Institutionen unerlässlich. 

  • Diese Informationsweitergabe erfolgt direkt und mündlich, wenn Patienten beispielsweise durch einen Krankentransport befördert werden sowie indirekt und schriftlich durch ein Verlegungs- oder Überleitungsblatt.

Inhalte der Überleitung
  • Aktuelles Dekubitusrisiko 

  • Fähigkeiten und Ressourcen 

  • Aktuelle Probleme 

  • Geplante Maßnahmen 

  • Besonderheiten bei der Durchführung, z. B. Zeitpunkt, Durchführung mit mehreren Personen 

  • Kooperation der Angehörigen 

        • –> Prinzipiell werden diese Vorgaben auch durch den Expertenstandard  »Entlassungsmanagement« eingefordert.

Nach oben scrollen
Scroll to Top