Implementierung
Der entscheidende Punkt in diesem Standardkriterium ist die Kontinuität der Maßnahmen, die notwendig ist, um einen Dekubitus wirkungsvoll zu verhindern. Deshalb müssen alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und alle externen Leistungserbringer über das aktuelle Dekubitusrisiko und die erforderlichen Prophylaxen informiert werden.
Für alle Einrichtungen ist deshalb die unmittelbare und nachweisbare Informationsweitergabe an mit- oder weiterbehandelnde Institutionen unerlässlich.
Diese Informationsweitergabe erfolgt direkt und mündlich, wenn Patienten beispielsweise durch einen Krankentransport befördert werden sowie indirekt und schriftlich durch ein Verlegungs- oder Überleitungsblatt.