ES2: Standardkriterium 2

  • Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz zur Planung und Koordination von
    Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität.

  • Die Einrichtung stellt sicher,
    dass Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität fester Bestandteil des internen
    Qualitätsmanagements sind.

  • Die Pflegefachkraft plant und koordiniert in enger Absprache mit dem pflegebedürftigen Menschen und gegebenenfalls seinen Angehörigen sowie weiterer Berufsgruppen individuelle Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der
    Mobilität unter Berücksichtigung seiner Präferenzen. Sie sorgt für eine kontinuierliche Umsetzung des Maßnahmenplans.

  • Ein individueller Maßnahmenplan mit den
    vereinbarten Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität des pflegebedürftigen
    Menschen liegt vor.

Internes Qualitätsmanagement

In diesem Standardkriterium wird festgelegt, welche Aufgaben die Pflegefachkraft und welche Aufgaben die Pflegeeinrichtung im Rahmen der Koordination und Kooperation übernimmt.

 

Prinzipiell ist es Aufgabe der Pflegeeinrichtung, Voraussetzungen zu schaffen,
die eine Mobilitätsförderung im Pflegealltag bewirken. Eine Verfahrensregelung wurde in den bisherigen Expertenstandards als Grundlage betrachtet, in diesem Expertenstandard wird allgemein das interne Qualitätsmanagement benannt.

Inhalte des QMHB zur Mobilitätsförderung
  • Stellenwert der Mobilitätsförderung

  • Konzeption

  • Vorgehensweise

  • Angebote innerhalb der Einrichtung

  • Fortbildung der Mitarbeiter

  • Schulungen von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen

  • Einsatz von einwandfreien Hilfsmitteln

  • Möglichkeit der Umgebungsgestaltung

  • Kompetenzen der beteiligten Stellen

  • Verantwortung der Berufsgruppe

  • Informationsweitergabe

  • Durchführung von Fallbesprechungen

  • Bei externen Anbietern: Organisation von Beförderung und Begleitung

  • Entsprechend der Vorgaben im Qualitätsmanagement-Handbuch sind die Aufgabenbereiche der Pflegefachkraft benannt. Diese variieren abhängig von der Art der jeweiligen Pflegeeinrichtung.

Ambulante Pflege

Im ambulanten Bereich, in dem die Mobilitätsförderung vor allem in der Beratung eine Rolle spielt, sollte deshalb ein umfassendes Beratungskonzept vorliegen. 

 
  • Die Berücksichtigung der räumlichen Umgebung ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, ähnlich wie im Expertenstandard Sturzprophylaxe.

  • Selbstverständlich ist die Umgebungsgestaltung auch in allen anderen Pflegeeinrichtungen ein entscheidender Faktor, allerdings sind die Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise in der stationären Langzeitpflege vielfältiger.

  • Über die Barrierefreiheit hinaus können Anregungen zur Mobilitätsförderung durch die räumliche aber auch durch die soziale Umgebung angeboten werden.

  • So können beispielsweise Angebote der sozialen Betreuung oder die Organisation der Speisenversorgung Einfluss auf die Mobilität haben. 

  • Abhängig von Vorlieben und Gewohnheiten der pflegebedürftigen Person kann eine Gruppenveranstaltung oder ein Frühstücksbuffet mobilitätsfördernd sein, aber auch das genaue Gegenteil bewirken

  • In teilstationären und stationären Einrichtungen ist die Verbesserung der Motivation, sich zu bewegen, ein entscheidender Faktor.

  • Die Arbeitsgruppe hat deshalb auch die möglichen Einflussbereiche der Pflegefachkraft beschrieben. 

Aufgaben der Pflegefachkraft:
  • Berücksichtigung und Erhebung von Vorlieben, Wünschen und biografischen Gewohnheiten Durchführung der Bezugspflege

  • Kooperation mit anderen Berufsgruppen, z. B. Ergotherapeuten, Betreuungskräften, Physiotherapeuten, Ärzten

  • Koordination von Angeboten innerhalb der Einrichtung

  • Kooperation mit externen Anbietern, z. B Pfarr-/Gemeinde, Sportverein, Volkshochschule

  • Kontinuität der Maßnahmen

Weitere Informationen für Angehörige
  • Über das Internet können auch demente Menschen, gegebenenfalls gemeinsam mit ihren Angehörigen, Übungen durchführen, die verständlich erklärt und angeleitet werden. 

 

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