Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz zur Planung und Koordination von
Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität.
Die Einrichtung stellt sicher,
dass Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität fester Bestandteil des internen
Qualitätsmanagements sind.
Die Pflegefachkraft plant und koordiniert in enger Absprache mit dem pflegebedürftigen Menschen und gegebenenfalls seinen Angehörigen sowie weiterer Berufsgruppen individuelle Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der
Mobilität unter Berücksichtigung seiner Präferenzen. Sie sorgt für eine kontinuierliche Umsetzung des Maßnahmenplans.
Ein individueller Maßnahmenplan mit den
vereinbarten Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität des pflegebedürftigen
Menschen liegt vor.