Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
Sie überprüft gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen und gegebenenfalls seinen Angehörigen sowie weiteren an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen den Erfolg und die Angemessenheit der Maßnahmen. Bei Bedarf vereinbart sie mit dem pflegebedürftigen Menschen auf Grundlage einer erneuten Einschätzung Veränderungen am Maßnahmenplan.
Eine Evaluation der vereinbarten Maßnahmen liegt vor. In diesem Standardkriterium werden die Anforderungen an die Evaluation beschrieben. Dabei sollte zunächst das Intervall festgelegt werden, in dem eine Wiederholung der Einschätzung und eine Überprüfung des Maßnahmenplans stattfinden soll.