Pflegeberatung: Allgemeines
Durch die Gesetze über die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege aber auch durch verschiedene Ausführungen in den Sozialgesetzbüchern SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII wurde der Stellenwert der Beratung und Gesundheitsvorsorge deutlich erhöht.
Für die Gesundheitsberufe ergibt sich hieraus eine Verpflichtung, den Patienten oder Bewohner und seine Angehörigen zu beraten, anzuleiten und zu schulen.
Im SGB XI wird darüber hinaus der Beratungseinsatz in § 37,3 und die Schulung von
Angehörigen in § 45 gesetzlich definiert.
Eine Übersicht über die Veränderungen durch das Gesetz zur strukturellen
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, das am 01.07.2008 in Kraft trat, wird in der folgenden Tabelle dargestellt.