Exkurs in die Pflegeberatung

Pflegeberatung: Allgemeines
  • Durch die Gesetze über die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege aber auch durch verschiedene Ausführungen in den Sozialgesetzbüchern SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII wurde der Stellenwert der Beratung und Gesundheitsvorsorge deutlich erhöht.

  • Für die Gesundheitsberufe ergibt sich hieraus eine Verpflichtung, den Patienten oder Bewohner und seine Angehörigen zu beraten, anzuleiten und zu schulen.

  • Im SGB XI wird darüber hinaus der Beratungseinsatz in § 37,3 und die Schulung von
    Angehörigen in § 45 gesetzlich definiert.

  • Eine Übersicht über die Veränderungen durch das Gesetz zur strukturellen
    Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, das am 01.07.2008 in Kraft trat, wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

  • Die praktische Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wird erleichtert, wenn Mitarbeiter für Beratungsaufgaben gezielt qualifiziert werden. 

  • Eine Ausbildung zum Pflegeberater ist derzeit lediglich für Berater in Pflegestützpunkten erforderlich, sinnvoll ist jedoch für alle Einrichtungen die Schulung geeigneter Mitarbeiter in den Bereichen Kommunikation und Gesprächsführung bzw. die Fortbildung in speziellen Pflegebereichen, etwa Diabetes, Ernährung, Wundversorgung, Palliativpflege und andere fachliche Zusatzqualifikationen.

  • Auch Mitarbeiter mit fundierten Kenntnissen im Bereich der Sozialversicherung können beratend tätig werden.

Praxistipp
  • Besonders geeignet für Beratungs- oder Schulungsmaßnahmen sind Mitarbeiter mit Zusatzqualifikationen, beispielsweise Case Manager, Stationsleitungen, Qualitätsmanager, Mitarbeiter mit Weiterbildungen zu speziellen Krankheitsbildern oder auch Praxisanleiter.

Beratungsziele
  • Gesundheitsförderung

  • Vermeidung von Krankheiten

  • Dadurch Senkung von Behandlungskosten

  • Beratungseinsatz nach SGB XI, § 37,3

  • 1. Zur Sicherung der Qualität

  • 2. Zur regelmäßigen Hilfestellung

  • 3. Zur praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden

  • –> Pflegeberatung kann allerdings bei jedem Patientenkontakt stattfinden, etwa im Anamnesegespräch, während der Pflegevisite oder im Rahmen der Körperpflege. Inhalte dieser Informationsweitergaben sollten möglichst präzise dokumentiert werden.

Kompetenz

Das DNQP verbindet mit der Beratung ein zentrales ethisches Prinzip, das verpflichtet,

Patienten umfassend zu beraten und ihnen Entscheidungs- und Handlungsfreiraum zu

eröffnen. Mehrere Handlungsalternativen sollten dem Betroffenen vorgestellt werden und die Folgen und Gefahren diskutiert werden. Um eine gute Beratung durchführen zu können, sollte die beratende Fachkraft über spezielle Kompetenzen verfügen.

Beratungskompetenz
  • Fundiertes Fachwissen

  • Ggf. Spezialwissen

  • Intuition

  • Kommunikationsfähigkeit

  • Problemlösungskompetenz

  • Erkennen der Selbstkompetenz des Patienten bzw. seiner Angehörigen

  • Die Selbstkompetenz des Patienten und seiner Angehörigen ist ein entscheidender Faktor bei der Realisierung der Beratungsinhalte. Kognitive Fähigkeiten des Patienten und die Bereitschaft zur Verhaltensänderung spielen eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung, welcher Beratungsstil gewählt wird.

Beratungsstile
1. Coachender Stil
2. Werbender Stil
3. Erlaubnis einholender Stil

 

–> Je größer die Selbstkompetenz des Patienten bzw. seiner Angehörigen desto intensiver werden sie in die Entscheidungsfindung einbezogen. 

 

–> Von Stufe zu Stufe wird die Kompetenz des Betroffenen größer und er entscheidet selbstständiger, welche Maßnahmen er durchführen möchte.

Merke
  • Durch die Berücksichtigung dieser Tatsachen und die Auswahl des geeigneten Beratungsstils wird die Compliance des Patienten und der Angehörigen verbessert.

  • Der Berater sollte jedoch nicht nur die Selbstkompetenz des Betroffenen eruieren, sondern auch seine Selbstoffenbarungsängste wahrnehmen. Dabei empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen.

Ablauf der Beratung
1. Situation analysieren
2. Gemeinsam Verständnis für die Situation entwickeln
3. Gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten

 

Diese Lösungsansätze müssen persönliche, soziale und materielle Ressourcen

berücksichtigen. Im Verlauf der Beratung sollte zwischen fachlichem und psychosozialem

Beratungsbedarf unterschieden werden. Dabei zeigen sich immer wieder ähnliche

Beratungsthemen.

Beratungsthemen
  • Probleme und schwierige Lebensthemen

  • Prozess des Krankseins

  • Akute Krisen und Konflikte

  • Akzeptanz von unabwendbaren Veränderungen und Einschränkungen

  • Unterstützung bei Treffen von Entscheidungen

  • Erreichen einer befriedigenden Lebensweise trotz Krankheit, Behinderung oder Alter

 
 
  • Interessanterweise unterscheiden sich Bewertungen der Beratungsqualität durch den Patienten oder seine Angehörigen und die durchführende Pflegefachkraft deutlich. 

      • –> Ein Evaluationsprojekt zur Pflegeüberleitung in Nordrhein Westfalen machte dies deutlich. 

      • –> Diese Ergebnisse zeigen, dass die Angehörigen als »Experten« ihres Patienten eine wichtige Rolle spielen. 

      • –> Belastungen der Angehörigen müssen deshalb als psychosoziale Faktoren in der Beratung wahrgenommen und bearbeitet werden. 

Belastung der Angehörigen

Die häufigsten Belastungen der Angehörige sind folgende:

 
  • Beziehung zwischen Patient und Angehörigen

  • Finanzielle Belastung

  • Schuldgefühle

  • Unzureichende Wahrnehmung der Angehörigen durch Pflegende

  • Eine Unterstützung der Angehörigen führt somit indirekt zu einer Verbesserung der Pflegesituation des Betroffenen.

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