Strukturen der Expertenstandards & ihre Auswirkungen

Struktur der Expertenstandards
  • Alle bisher veröffentlichten Expertenstandards sind nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut. Nach einer Einführung, der Beschreibung der Konsensuskonferenz, der Vorstellung der Arbeitsgruppe und der Präambel folgt eine Übersicht über den Standard, die in Struktur-, Prozess und Ergebniskriterien unterteilt ist. 

  • Die jeweiligen Unterpunkte werden mit S, P und E bezeichnet und nummeriert. Sie beinhalten immer Aussagen zur Verantwortlichkeit und Qualifikation für das Kriterium. Alle Standardkriterien werden in der Folge vom DNQP kommentiert und genauer beschrieben. 

  • Nach dem Literaturverzeichnis und Glossar folgt ein Abschnitt über die Phasen der Implementierung, der sich vor allem mit der Auditierung des Standards beschäftigt.

Merke
  • Das Auditinstrument ist ebenfalls Bestandteil der Veröffentlichung jedes Expertenstandards. In der Praxis kann dieses Instrument genutzt werden, um die Implementierung in der eigenen Pflegeeinrichtung zu überprüfen. 

  • Die einheitliche Gliederung der Standards, die auch inhaltlich beibehalten wird, erleichterte bisher die Orientierung und das Verständnis für den Leser und Nutzer.

Praxistipp
  • In allen Expertenstandards spielen die Risikoerhebung, die erforderliche Kompetenz, die Maßnahmenplanung, die Schulung und Beratung auch der Angehörigen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Evaluation eine entscheidende Rolle.

Auswirkungen
  • Expertenstandards haben weitreichende Folgen im Pflegealltag.

 

  • Zum einen sind insbesondere die Vorteile in der Praxis festzustellen und zum Teil sogar nachweisbar, wenn eine erfolgreiche Implementierung stattfand, zum anderen hat die Veröffentlichung von Expertenstandards auch eine juristische Wertigkeit.

Juristische Bedeutung

Nach bisheriger Auffassung der Rechtsprechung beinhalten Expertenstandards den allgemein anerkannten, aktuellen Stand der Pflegeforschung.

Merke
  • Expertenstandards gelten deshalb als ein antizipiertes, also vorweggenommenes Sachverständigengutachten. 

  • Dadurch entsteht eine strafrechtliche und zivilrechtliche Wertigkeit der Expertenstandards, deren Nichtbeachtung oder Nichtumsetzung aus haftungsrechtlicher Sicht in jedem Fall eine Fahrlässigkeit und folglich ein Verschulden darstellt. 

  • Dabei trägt die Pflegefachkraft die Durchführungsverantwortung, Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung übernehmen die Organisationsverantwortung und somit die Haupthaftungsverantwortung für die korrekte Umsetzung der in den Expertenstandards geforderten Inhalte. 

  • Im Schadensfall kann es dadurch zur Beweislasterleichterung oder -umkehr kommen, wobei die Pflegeeinrichtung anhand der Dokumentationen beweisen muss, dass eine korrekte Leistungserbringung erfolgte.

Praxistipp

Aus diesem Grund ist es für die Leitung einer Pflegeeinrichtung unerlässlich,

eindeutige Dokumentationsvorgaben festzuhalten und deren Umsetzung durch die Mitarbeiter zu kontrollieren.

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