Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, den pflegebedürftigen Menschen und gegebenenfalls seine Angehörigen über die Bedeutung von Mobilität für die Gesundheit und den Erhalt von Selbstständigkeit zu informieren und sie durch Beratung und Anleitung darin zu unterstützen, Maßnahmen der Erhaltung und Förderung der Mobilität in ihren
Lebensalltag zu integrieren.
Sie bietet dem pflegebedürftigen Menschen und gegebenenfalls seine Angehörigen Information, Beratung und Anleitung unter
Berücksichtigung der bei der Einschätzung identifizierten Probleme, Wünsche und
Ressourcen an.
Der pflegebedürftige Mensch und gegebenenfalls seine Angehörigen sind über die Auswirkungen einer eingeschränkten Mobilität sowie Möglichkeiten zur
Erhaltung und Förderung von Mobilität informiert.