ES2: Standardkriterium 3

  • Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, den pflegebedürftigen Menschen und gegebenenfalls seine Angehörigen über die Bedeutung von Mobilität für die Gesundheit und den Erhalt von Selbstständigkeit zu informieren und sie durch Beratung und Anleitung darin zu unterstützen, Maßnahmen der Erhaltung und Förderung der Mobilität in ihren
    Lebensalltag zu integrieren.

  • Sie bietet dem pflegebedürftigen Menschen und gegebenenfalls seine Angehörigen Information, Beratung und Anleitung unter
    Berücksichtigung der bei der Einschätzung identifizierten Probleme, Wünsche und
    Ressourcen an.

  • Der pflegebedürftige Mensch und gegebenenfalls seine Angehörigen sind über die Auswirkungen einer eingeschränkten Mobilität sowie Möglichkeiten zur
    Erhaltung und Förderung von Mobilität informiert.

Information und Beratung

In diesem Standardkriterium wird die Bedeutung der Beratung und der Schulung von pflegebedürftigen Menschen ihren Angehörigen genauer definiert. Dabei wird als Grundlage und auch als erster Schritt die Information des Betroffenen und seiner Bezugspersonen beschrieben.

Merke
  • In der Beratungssituation sollte der Schwerpunkt der Mobilitätsförderung immer auch auf der Förderung der Eigenverantwortlichkeit liegen. 

      • -> Der Einfluss von Bewegung auf die Gesundheit und Gesunderhaltung sollte unbedingt vermittelt werden.

      • -> Schulungen und spezielle Kursangebote gibt es für etliche Krankheitsbilder, beispielsweise für Menschen mit Sehbehinderung, mit chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates oder nach Herzoperationen. 

      • -> Bei anderen Pflegebedürftigen konzentriert sich die Informationsweitergabe eher auf die Anleitung, etwa bei der Bewegungsförderung im Alltag oder bei gezielten Fitness- und Bewegungsübungen.

  • Die Inhalte der Information, Beratung und Schulung sind sehr stark abhängig vom physischen und psychischen Zustand des pflegebedürftigen Menschen. Eine besondere Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang Menschen mit kognitiven Einschränkungen, etwa einer fortgeschrittenen Demenz, dar.

  • Bei Menschen mit Demenz ist oftmals nur die Anleitung durchführbar, wobei mobilitätsfördernde Alltagshandlungen immer wieder geübt werden können. Außerdem können, unter Berücksichtigung der tageszeitlichen Schwankungen, auch Maßnahmen erforderlich sein, die der Sturzprophylaxe, der Dekubitusprophylaxe oder der Kontinenzförderung dienen. 

     

Praxistipp

Die Berücksichtigung biografischer Besonderheiten ist vor allem bei Menschen mit Demenz unerlässlich. 

 
  • Mobilitätsfördernde Maßnahmen, die der Betroffene schon aus der Vergangenheit kennt, können oftmals auch bei einer fortgeschrittenen Demenz abgerufen werden, beispielsweise Tanzen, Schwimmen, Fahrradfahren, Wandern oder Kegeln.

     

  • Auch der korrekte Umgang mit Hilfsmitteln ist Bestandteil von Information, Beratung oder Anleitung.

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