Inhalt des Beratungseinsatzes

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… weißt Du, was der Inhalt eines Beratungseinsatzes ist und welches Ziel er verfolgt.

Inhalte des Beratungseinsatzes

Der Beratungseinsatz dient der Einschätzung, ob die Pflege- und Betreuungssituation sichergestellt ist. Die Pflegefachkraft beurteilt die Versorgung durch die Pflegepersonen und gibt Dir Tipps zur Verbesserung der pflegerischen Situation.

Welche Themen sollten in einem Beratungsgespräch zu Wort kommen?
  • Sowohl Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote als auch über den zuständigen Pflegestützpunkt bzw. die Pflegeberatung nach §7a SGB XI durch die zuständige Pflegekasse wird aufgeklärt. 

  • Des Weiteren werden die Leistungen der Pflegeversicherung z.B. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Unterstützung im Alltag, Pflege Hilfsmittel, Wohnraumanpassung etc. erläutert. 

  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können ebenfalls empfohlen werden. Auch eine Höherstufung kann im Rahmen der Beratung angeregt werden.

  • Bei einer nicht sichergestellten Pflegesituation z.B. einer Überforderung der pflegenden Angehörigen kann eine Umstellung der Leistungsbezüge, zum Beispiel von Pflegegeld auf Pflegesachleistung, bei der Pflegekasse angeregt werden. Diese Anregung kann auf dem einheitlichen Beratungsnachweis Bogen übermittelt werden.

  • Außerdem kann bei einer “gefährdeten” Pflege in Absprache mit dem zuständigen Pflegestützpunkt die Betreuungsstelle hinzugezogen werden.

Fazit
  • Die Zielsetzung der zweckgebundenen Beratung ist die Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege. Die pflegerische Situation soll kontinuierlich beobachtet werden. 

  • Potentielle Problembereiche sollen erkannt und auf Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen werden. 

  • Oberstes Ziel ist, dass Kunden so lange wie möglich in ihrer Häuslichkeit gepflegt werden können.

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