Voraussetzung für verpflichtende Beratungseinsätze

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… bist Du in der Lage den Kunden und ihren Angehörigen die Rahmenbedingungen für einen Beratungseinsatz zu erklären.

… sind dir die gesetzten Fristen der Pflegekassen für einen Beratungseinsatz bekannt.

… weißt Du, was die Voraussetzungen für einen verpflichtenden Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI sind.

Voraussetzung für verpflichtende Beratungseinsätze
  • Der Bezug des Pflegegeldes ist die Voraussetzung für einen verpflichtenden Beratungseinsatz.  

  • Für die unterschiedlichen Pflegegrade sind bestimmte Intervalle für den Beratungseinsatz vorgegeben:

      • Bei Pflegegrad 2 und 3 wird halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich ein Beratungseinsatz von den Pflegekassen gefordert.

         

        Fristen für Pflegegrad 2&3:

        Fisten Pflegegrad 4&5:

        → 1. Halbjahr (1.1-30.6)

        → 2.Halbjahr (1.7-31.12)

        → 1. Quartal (1.1-30.03)

        → 2. Quartal (1.4-30.06)

        → 3. Quartal (1.7-30.09)

        → 4.Quartal (01.10-31.12)

      • Werden die Fristen nicht eingehalten, kann eine Kürzung des Pflegegeldes durch die zuständige Pflegekasse erfolgen 

        (Bei dem Pflegegrad 1 kann auf Wunsch eine Pflegeberatung erfolgen, diese ist nicht verpflichtend).

Ab wann ist ein Beratungseinsatz verpflichtend?
  • Auch wenn Leistungen der Behandlungspflege, Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen erbracht werden, ist ab dem Pflegegrad 2 ein Beratungseinsatz erforderlich. 

  • Wenn ausschließlich die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, ist ebenfalls ein Beratungseinsatz notwendig.

  • Sobald Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen erbracht werden, ist eine Pflegeberatung nicht mehr verpflichtend. Dennoch besteht die Möglichkeit  freiwillig halbjährlich eine Pflegeberatung zu nutzen.

Alles verstanden?

Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!

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