2. Wer hat monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie…

  • haben Pflegegrad 1-5

  • werden von mind. einer privaten Person gepflegt wie z.B. Angehörigen, Freunde/innen, Bekannten

  • leben im “häuslichen Umfeld”. Darunter fallen auch WGs und betreutes Wohnen

Sie benötigen kein Rezept/ ärztliches Attest

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