Überblick

1. Was sind kenbi Zusatzleistungen?
  • Neben den klassischen Pflegeleistungen (nach SGB V und SGB XI) bieten wir sogenannte Zusatzleistungen an. 

  • Unsere Angebote entlasten pflegende Angehörige und unterstützen Sie dabei, möglichst lange in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben

  • Wir leisten Betreuungsangebote – wie z.B. stundenweise Betreuung zuhause, Besuchen von Veranstaltungen, gemeinsame Spaziergänge an – sowie Entlastung im Alltag – wie z.B. Unterstützung im Haushalt und beim Einkaufen, Behördengänge und Begleitung zum Arzt oder Friseur.

  • Die Zusatzleistungen können auf private Rechnung der Pflegebedürftigen oder über Pflegekassen- Budgets (Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI) abgerechnet werden

2. Welche Zusatzleistungen bieten wir an?
3. Was kosten unsere Zusatzleistungen
4. Welche Budgets der Pflegekasse stehen zur Verfügung?

Entlastungsbetrag

  • Budget: 125 € monatlich

  • Voraussetzungen:

    • jeder mit Pflegegrad 

    • anwendbar für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung – trifft auf all unsere Zusatzleistungen zu

  • Preis: richtet sich nach vergleichbarem Leistungskomplex:

    • LK 31 (alle Zusatzleistungen außer Hauswirtschaft)

    • LK 33 (für Hauswirtschaft)

Verhinderungspflege

  • Budget: 1.612 € jährlich (im Kalenderjahr)

  • Voraussetzungen:

      • anwendbar für pflegebedingte Aufwendungen (trifft auf unsere Zusatzleistungen zu)

      • Pflegebedürftiger hat mind. Pflegegrad 2

      • Pflegeperson fällt aus wegen Urlaub, Krankheit, oder anderem zeitlich begrenzten Grund

        • Grund darf nicht regelmäßig wiederkehrender Alltag sein!

      • Pflegeperson hat Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mind. 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt

      • Verhinderungspflege kann stundenweise oder max. 6 Wochen am Stück beantragt werden

  • Preis: stundenweise Verhinderungspflege:

    • 50€ (NRW)

    • 45€ (NDS)

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