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Geschützt: PDL-Ausbildung: Modul A – Management Kompetenz – PERSONAL

A5.5 Mitarbeitende & Leitbilder in der Pflege

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… bist du mit dem Begriff Mitarbeitende vertraut. 

… kennst du die Bedeutung eines Leitbildes in der Pflege. 

… weißt du, wie ein Leitbild zu entwickeln ist. 

Inhaltsverzeichnis dieser Selbstlernlektion

Mitarbeitende

Man benutzt den Begriff Mitarbeitende für Untergebene in bürokratischen Hierarchien. In modernen Organisationen ist allerdings auch eine hierarchiefreie Benutzung des Begriffs üblich.

 

Das Mitarbeiterteam eines ambulanten Pflegedienstes setzt sich entsprechend dem Aufgabenspektrum aus examinierten Pflegekräften (Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege), hauswirtschaftlichen und pflegerischen Helfer/innen, Verwaltungsmitarbeitenden, gegebenenfalls auch BufFDis [Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, auch bekannt als „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ)] zusammen. Hat sich der Pflegedienst zudem auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert, werden Mitarbeitende mit entsprechenden Zusatzqualifikationen benötigt. Die Mitarbeitende sind in Vollzeit-, in Teilzeit- oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen angestellt, überwiegend im Schichtsystem oder anderen flexiblen Arbeitszeitformen.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitende werden in den Stellenbeschreibungen festgelegt. 

Aufgaben und Kompetenzen

  • Gestaltung und Verantwortung der Dienst- und Tourenpläne und Überprüfung der Leistungs- und Zeiterfassungen

  • Anforderung und Abarbeitung von Rezepten und Verordnungen 

  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation aller Leistungen des Leistungskomplexes der SGB XI und V und bei Zulassung Palliativ

  • Beratungsgespräche mit Kunden führen und vor Allem zuhören, wie auch das Einbinden der nahestehenden Personen in die Pflege

  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art

Aufgaben und Kompetenzen

  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation aller für Pflegehilfskräfte zugelassenen Leistungen des Leistungskomplexes der SGB XI und SGB V 

  • Gespräche mit Kunden führen und vor Allem zuhören, wie auch das Einbinden der nahestehenden Personen in die Pflege

  • Mithilfe bei der Erstellung der individuellen Maßnahmenplanung auf Basis der Informationssammlung und in Abstimmung mit dem Kunden

  • Beratung und Information des Kunden und derer nahestehenden Personen

  • Einspringen für hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Betten machen, Küche reinigen, Wohnungsreinigung, Einkaufen, Arztfahrten) falls Alltagsbetreuer ausfallen

  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art

Mehr zu kenbis Stellenbeschreibungen findest du auf der kenbi Karriereseite. 

Für die ambulante und die vollstationäre Pflege werden die personellen Voraussetzungen in qualitativer und in quantitativer Hinsicht in den jeweiligen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI ambulant bzw. vollstationär geregelt, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Die einzelnen Mitarbeitenden dürfen nur die Pflegeleistungen oder hauswirtschaftlichen Leistungen erbringen, für die sie eine entsprechende geforderte Qualifikation nachweisen können. Informationen hierzu erteilen alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen.

 

Zu den Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft gehören insbesondere:

 

  • Personalführung (z. B. Bewerbungsgespräche, Mitarbeitermotivation, Supervision, Personalentwicklung, Beurteilungen, arbeitsrechtliche Vorgänge wie Abmahnungen und Kündigungen, Überprüfung von Dienst- und Urlaubsplänen, Pflegevisiten u. a.) 

  • Arbeitsorganisation/Arbeitsabläufe – Organisationsentwicklung (z. B. Möglichkeiten zur Kostensenkung, Überprüfung von Pflegestandards oder Dienstanweisungen) 

  • Einteilung der Mitarbeiter in Stationen, Schichten oder Teams 

  • Arbeitsvorbereitung und -einteilung, Leistungskontrollen stichprobenartig (soweit vorhanden sind dies Aufgaben der Stations-/Abteilungsleitungen) 

  • Weitergabe von Informationen strukturieren (z. B. Personalversammlungen vorbereiten und leiten, Besprechungen mit Stationsleitungen, Rundschreiben, Mailverteiler). 

  • Kooperation ermöglichen, intern z. B. regelmäßige Besprechungen; Probezeit überwachen; Personalentwicklung 

  • mit Partnern kooperieren, (z. B. Arztpraxen, externer Reinigungsfirma, Berater:innen, Mediator:innen, Trainer:innen)

  • Warenwirtschaft (z. B. Produktauswahl, Absprachen mit internem Einkauf oder Einkaufsverbund, Lagerhaltung etc.) 

  • Qualitätssicherung und -weiterentwicklung in der Pflege

  • Analyse der Pflegeprozessdarstellung 

  • Beschwerdemanagement – systematischer Umgang mit Beschwerden

  • ggfs. Reklamationen von Kunden und Kundinnen zur Vermeidung künftiger Fehler 

  • Vorbereitung künftiger Qualitätsprüfungen (Audits u. a.), Begleitung von Qualitätsprüfungen

  • Beteiligung an der Gesamtbetriebsführung; z. B. Aufnahme – Annahme neuer Pflege- und Betreuungsverträge, Mitwirkung bei personellen Maßnahmen, rechtliche Präsenz der Geschäftsführung 

  • Festlegung bzw. Erfüllung von Personalanhaltszahlen oder anderer Personalbedarfsermittlungsmethoden für die verschiedenen Arbeitsbereiche – das kann Absprachen intern, z. B. mit dem Hauswirtschaftsbereich, und extern mit den Kostenträgern erfordern 

  • Absicherung und Wahrung der Rechte der Einrichtung und der Mitarbeitenden

  • Zuständigkeit bei Beschwerden über Mitarbeitende

Leitbilder in der Pflege

Das Leitbild ist das selbst geschaffene “Weltbild” einer Organisation (Identität). Es beschreibt für Mitarbeitende und Außenstehende u. a. auch:

  • Menschenbild,

  • Gesundheitsbegriff,

  • Handlungsorientierung.

Leitbilder unterstützen das zielgerichtete Führen.

Das Leitbild sollte Antworten geben auf folgende Fragen:

 
  • Wer sind wir?

  • Was machen wir? Was sind die Anliegen und das übergeordnete Ziel unserer Tätigkeit?

  • Was wollen wir zukünftig erreichen?

  • Wie und auf welche Weise arbeiten wir?

  • Worauf legen wir besonderen Wert in unseren Beziehungen?

  • Zu den Kunden und Kundinnen, zu den Instanzen, mit denen wir zusammenarbeiten, zu Organisationen mit ähnlichen Zielen, zu unseren Mitgliedern, zur Öffentlichkeit?

  • Was zeichnet uns (besonders) aus?

  • Was tragen wir als Mitarbeitende/Mensch bei?

  • Nach welchen Grundsätzen wollen wir unsere Organisation führen und unsere Zusammenarbeit gestalten?

Folgende Themen könnten deshalb darin angesprochen werden: Was sehen wir als unseren Auftrag?

 

  • Was sind die Grundlagen/Werte für das, was wir tun?

  • Was sind die Grundlagen für den Umgang miteinander?

  • Wie sehen wir die Stellung in der Umwelt/Öffentlichkeit?

  • Was ist unser Beitrag, Probleme zu lösen?

  • Intuitives Erkennungsvermögen wird in Bezug auf ein festgelegtes Leitbild verlangt.

 

Das Pflegeleitbild enthält Aussagen über das zugrundeliegende Menschenbild, das Pflegeverständnis, das Selbstverständnis der Pflegeeinrichtung, die Sichtweise auf Bedürfnisse der Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen, die Gestaltung der Pflege sowie die Pflegequalität und Notwendigkeit zur ständigen Verbesserung. Von daher wird im Leitbild die Grundhaltung formuliert, nach der sich die Organisation nach außen und nach innen ausrichtet. 

Eigenschaften eines Pflegeleitbildes (Quelle: http://www.ap- bedey.de/pflegeleitbild.html)
Pflegeleitbildentwicklung

Bei dem Pflegeleitbild handelt es sich sozusagen um das „Herzstück“ jeder Einrichtung. Bei der Erstellung eines Leitbildes ist unbedingt zu empfehlen, die Mitarbeitenden des Dienstes mit einzubeziehen.

 

Eine Möglichkeit zur Erstellung eines Pflegeleitbildes ist die gemeinsame Zielerarbeitung in Form eines oder mehrerer Klausurtage, um dort in Ruhe und geschütztem Rahmen über die eigenen Ziele und Visionen für die Einrichtung zu beraten. Gerade in sozialen Organisationen weisen die Ziele der Mitarbeiter und die Ziele der Unternehmensleitung oft erhebliche Mängel bei der Gemeinsamkeit auf. Das bedeutet wiederum für die Führungskräfte der Einrichtungen, ein Höchstmaß an Übereinstimmung von Mitarbeiterzielen und Unternehmenszielen herzustellen.

 

Diese gemeinsamen Ziele ergeben das Leitbild, das somit in der Einrichtung

„gelebt“ werden kann und das als Selbstdarstellung des Dienstes innerhalb als auch der Darstellung nach außen dient.

 

Leitbilder können unterschiedlich formuliert werden, sie sollten aber so abgefasst sein, dass sie von jedem/jeder der Einrichtung auch verstanden werden. Ein Pflegeleitbild sollte einfach und kurz sein und eine Seite nicht überschreiten. Das Layout sollte übersichtlich, ansprechend und gut lesbar sein.

 

Leitbilder sollten …

  • unter Beteiligung aller Organisationsmitglieder erarbeitet und ständig weiterentwickelt werden,

  • Aussagen enthalten zu Zielen und Aufgaben der Organisation, weltanschaulicher Ausrichtung, ggf. ethischen Grundfragen,

  • Aussagen enthalten zu Führungsverhalten, zu Formen der Zusammenarbeit unter Mitarbeitern, zum internen Informationsfluss,

  • Selbstverpflichtungen enthalten zum Umgang mit Klienten, Lieferanten, Kooperationspartnern,

  • Selbstverpflichtungen enthalten zu Fragen der Ökologie und der Qualität.

Kenbis Leitbilder

Wir glauben daran, dass eine bessere Pflege beim Menschen beginnt. Deshalb bauen wir auf ein neues Pflegekonzept, das Pflegekräften wieder das Zepter in die Hand gibt, um ihren Beruf zur Berufung machen zu können. Zufriedene Pfleger*innen = Zufriedene Patient*innen. Darüber hinaus nutzen wir fortschrittlichste Technologie zur Digitalisierung unserer Prozesse.

Im Mittelpunkt unserer unternehmerischen Leitplanken und Werte steht für uns der zu pflegende Mensch und die Kompetenz, Zufriedenheit und Handlungsfähigkeit unserer Kolleg:innen vor Ort. Diese Haltung drückt sich durch unseren Wert „Jeden Tag eine bessere Pflege“ aus, den alle Mitarbeitenden vom ersten Tag an durch ihr Tun zum Leben erwecken.

Wir planen die Pflege unter Verwendung der strukturierten Informationssammlung SIS – ambulante Pflege. Dieses Modell wird unserer Vorstellung von häuslicher Pflege gerecht.
Wir haben höchste Ansprüche an die Pflege und richten unsere Pflege nach Pflegestandards aus. Der Kern unserer Arbeit besteht in der Aufgabe, den Menschen, die sich uns anvertrauen in ihrer Unabhängigkeit zu fördern. Unsere Haltung gegenüber den zu pflegenden Menschen ist geprägt von Wertschätzung, Respekt, Toleranz und Vertrauen. Von unseren Mitarbeitenden erwarten wir Kompetenzen auf vielen Ebenen: Kommunikations,- Konflikt- und Reflektionskompetenz, sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit und die Bereitschaft ihr Handeln kritisch zu hinterfragen.Unsere Pflege-Experten und Teams sind deshalb nicht nur fachlich, sondern auch im Bereich sozialer Kompetenzen geschult und bilden sich ständig weiter.

Der Pflegeprozess spiegelt sich in der Pflegedokumentation wieder. Wir arbeiten mit einer Pflegesoftware, die perfekt auf die Bedürfnisse der Pfleger*innen abgestimmt ist – immer im Auftrag für eine bessere Pflege. Dank dieser haben wir viel mehr Zeit für das Wichtigste in der Pflege: die Menschen!

Wir glauben daran, dass Teams selbstständig am besten arbeiten. Kenbi setzt auf viele kleine, lokale Teams die voll mobil ausgestattet und nie weit von den Patient*innen entfernt sind. Um die Eigenständigkeit der zu pflegenden Menschen durch ressourcenorientierte Pflege zu erhalten und zu verbessern, bauen diese ein Pflege- und Betreuungsnetzwerk auf und helfen dabei einen möglichst selbst bestimmten Alltag zu führen. Unterstützt werden die Teams durch speziell ausgebildete Coaches, diese begleiten die Teams von Anfang an, dies geschieht im Rahmen von Workshops und
Teammeetings, nach Aufbau im Ersten halben Jahr.

Zusammenfassung
Was Du Dir merken solltest
  • Mitarbeitende im ambulanten Pflegedienst umfassen examinierte Pflegekräfte, hauswirtschaftliche und pflegerische Helfer/innen, Verwaltungsmitarbeitende und BufFDis / FSJler.

 

  • Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten werden in den Stellenbeschreibungen festgelegt. 

 

  • Bei dem Pflegeleitbild handelt es sich sozusagen um das „Herzstück“ jeder Einrichtung. 

Alles verstanden?

Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!

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