Die Beschreibung dieser Aufgaben sollte in der jeweiligen Stellenbeschreibung erfolgen bzw. dort konkretisiert werden. Stellenbeschreibungen erfassen bekanntlich die Anforderungsarten, -profile und den gewünschten Ausprägungsgrad der Anforderung. Auf diese Weise lässt sich sofort die gewünschte Qualifikation ablesen.
Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Erstellung einer, jederzeit änderbaren Stellenbeschreibung. Sie macht aber allen Beteiligten die Kompetenzen und auch die Grenzen der beschriebenen Stelle deutlich.
Kontrolle, Personalauswahl und Information werden als die Führungsaufgaben angesehen. Je nach Tradition in Ihrem Unternehmen und Ausgestaltung der Stellenbeschreibung für Führungskräfte können noch andere Führungsaufgaben dazugehören.
1. Auswahl: Die Auswahl im Bereich der Führungskraft in der Pflege bezieht sich vor allem auf die anforderungsgerechte Auswahl und den optimalen Einsatz der Mitarbeiter. Dabei werden die Anforderungsprofile der anstehenden Aufgaben (Stellen) mit den Fähigkeitsprofilen der Mitarbeiter verglichen. Neben der fachlichen Qualifikation (Fach- und Methodenkompetenz) wird auch auch die persönlichen Eignung (soziale Kompetenz) immer bedeutsamer. Bestehen hier Mängel, wie z. B. fehlende Qualifikation (Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen) oder aktuelles Wissen, wird mittels geeigneter Personalentwicklungsmaßnahmen (Vermittlung von Wissen i. S. einer Fort- und Weiterbildung) eingegriffen. Die Auswahl an Personal kann und sollte nicht delegiert werden.
2. Information: Die Information beinhaltet Selbst- und Fremdinformation. Zum einen soll sich die verantwortliche Führungskraft in der Pflege jederzeit über alle dienstlich relevanten Dinge selbst informieren, andererseits braucht sie Mitarbeiter, die ihr die entsprechenden Informationen zukommen lassen (Hol- und Bringschuld). Möglichkeiten dazu bieten ein funktionierendes Qualitätsmanagement und eine verantwortungsbewusste und effektive Dienst- und Betriebsorganisation.
3. Kontrolle: Kontrolle ist eine nicht delegierbare Aufgabe von Führungskräften. Sie umfasst sowohl das Feststellen der Differenz von Soll- (Plan-) und Ist-Werten (Soll-Ist-Vergleich), als auch das Bestimmen von Korrekturmaßnahmen wie z. B. die Überprüfung, ob die beschlossenen Maßnahmen/Zielvereinbarungen greifen. Dies findet in den jährlichen Mitarbeitergesprächen statt. Eine Folge von Abweichungen kann sein, dass es zu Versetzungen oder Rückgruppierungen und, wenn notwendig, auch zu arbeitsrechtlichen Sanktionen wie Ermahnung, Abmahnung bis hin zur Kündigung kommt.