×
Geschützt: PDL-Ausbildung: Modul A – Management Kompetenz – PERSONAL

A.2.7 Grundlagen der Dienstplan- und Tourenplangestaltung Teil 3 – Berechnung der Personalmenge

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… kannst du den Personaleinsatz am Bedarf der Klienten und Klientinnen orientieren.

… kannst du direkte und indirekte Leistungen ermitteln. 

… kannst du unter Berücksichtigung der benötigten Qualifikationen das Personal planen (der qualitative Aspekt). 

Inhaltsverzeichnis dieser Selbstlernlektion

Berechnung der Personalmenge

Im ambulanten Bereich sind die (mit den Kostenträgern vereinbarten) Mindestausstattungen und die selbst definierten Aufgaben bzw. Einzugsgebiete die ersten Anhaltspunkte für die Berechnung der Personalmenge.

 

Im nächsten Schritt werden die Kenntnisse zum Zeitpunkt der Planung bereits ungenauer. Es stellt sich hier die Frage: Welchen Bedarf haben die zukünftigen Klienten und Klientinnen? Wichtig ist also die zu erwartende Verteilung nach den einzelnen Pflegegrade und zusätzlich der zu erwartende Aufwand bei den Leistungen nach dem SGB V (Krankenversicherung). Auf die Ermittlung oder Nennung von weiteren Leistungen, wie sie z. B. bei Selbstzahler/innen möglich wären, soll hier verzichtet werden. Je nachdem, wie viele Klienten und Klientinnen in welcher Pflegestufe eingestuft sind, ist ein höherer oder niedriger Pflege- und Betreuungsaufwand zu leisten. Damit einher geht selbstverständlich die Personalmenge, die rekrutiert werden muss.

 

Im ambulanten Bereich kann anhand der Anzahl der Klienten und den vereinbarten Leistungsentgelten ermittelt werden, wie hoch die Erträge sind, die für den Einsatz an Personal zur Verfügung stehen. Ein anderer Zugang wäre die Ermittlung der Zeiten, die den Leistungen entsprechend hinterlegt und damit finanziert sind.

 

Personal am Bedarf der Klient/innen orientieren

Der Gesetzgeber fordert im SGB XI, dass sich die Einrichtung beim Personaleinsatz am notwendigen Bedarf der Pflegebedürftigen ausrichtet. Eine bewohnerorientierte Einsatzplanung muss sich demzufolge an den begründeten Bedürfnissen der Pflegebedürftigen, den finanziellen Belangen der Einrichtung und den Interessen der Mitarbeiter orientieren und diese, so weit wie möglich, berücksichtigen.

 

Am Anfang steht die Ermittlung der Leistungen für die Pflegebedürftigen, die sich im Rahmen der leistungsgerechten Entgelte (Pflegesatzvereinbarung) am Maß des Notwendigen orientieren müssen und nicht darüber hinausgehen dürfen.

 

Gleichzeitig müssen die Leistungen wirtschaftlich erbracht werden. Berücksichtigt werden dabei auch die Häufigkeit der Leistungserbringung, die notwendige Qualifikation der Pflegekräfte und ob ggf. zusätzliche Leistungen zulasten anderer Kostenträger notwendig sind oder gewünscht werden (z. B. auch Zusatzleistungen nach SGB XI). Die Leistungen werden für jeden Bewohner individuell ermittelt. Zu beachten ist auch, wann (zu welcher Zeit) die Leistungen erbracht werden sollen.

Direkte und indirekte Leistungen ermitteln

Neben der Ermittlung der direkten Leistungen für die einzelnen Pflegebedürftigen müssen auch alle indirekten Leistungen geplant und berücksichtigt werden.

 

Im nächsten Schritt wird der notwendige Mitarbeiterbedarf ermittelt. Dabei ist zu beachten, dass die Bruttoarbeitszeit (vereinbarte Arbeitszeit) um die Ausfallzeiten gekürzt werden muss. Daraus wird die Nettoarbeitszeit abgeleitet. Die ermittelten Leistungszeiten werden durch die Nettoarbeitszeit dividiert und ergeben die notwendige Zahl der Vollzeitkräfte.

 

Hinweis: Die so ermittelte Zahl muss mit der Zahl der refinanzierten Vollzeitkräfte verglichen und bei Differenzen müssen die ermittelten Leistungszeiten und -mengen überprüft und ggf. angepasst werden.

 

Durch die Auswertung der individuellen Bewohnerprofile können im nächsten Schritt tageszeitbezogen der direkte Leistungsbedarf und der notwendige Zeitaufwand abgebildet werden. So kann für jeden Wochentag und jeden Pflegebereich ein Verteilungsprofil erstellt werden, das die notwendigen Arbeitszeitkontingente tageszeitbezogen darstellt. Hier werden die Arbeitsspitzen und Zeiten mit weniger Personalbedarf sichtbar.

Verschiebungen und Anpassungen von Tätigkeiten im Tagesablauf sollten sich in der Regel nur auf indirekte Tätigkeiten beziehen. Die so ermittelten Verteilungsprofile bilden die Grundlage für den Mitarbeitereinsatz (Tourenplan) und die Planung der Dienst- und Schichtzeiten.

Der qualitative Aspekt

Neben dem quantitativen Aspekt spielt selbstverständlich auch noch der qualitative Aspekt der Personalplanung eine wichtige Rolle. So ist zu planen, welche Qualifikationen das einzusetzende Personal mitbringen muss. Dabei ist zwischen der Formalqualifikation und den zusätzlichen menschlichen oder ergänzenden Qualifikationen zu unterscheiden.

 

Die Fachkräfte in der Pflege

Als Fachkräfte im Sinne der Heimpersonalverordnungen gelten im Bereich der Altenhilfe nach wie vor Personen mit einer dreijährigen Ausbildung in vorzugsweise folgenden Professionen:

  • Altenpflege

  • Gesundheits- und Krankenpflege

 

Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber die Fachkräfte als Personen definiert, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktionen oder Tätigkeiten vermittelt hat.

 

Mitarbeiter mit einer einjährigen/ zweijähriger Ausbildung

Personen mit einschlägigen Erfahrungen – aber eben keine Fachkräfte – wird man vor allem im Bereich der „Einjährigen“ finden, also den Altenpflegehelfern oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfern.

 

Ungelernte Ergänzungskräfte

Hinzu kommen häufig festangestellte Menschen, die aber keine berufliche Ausbildung im Bereich der Pflege oder Erfahrungen mit pflegerischen Tätigkeiten mitbringen. Hier wird in der Regel von ergänzenden Kräften oder Hilfskräften in der Pflege gesprochen. Mitunter werden diese Personen aber auch als Stationshilfen geführt. Anzumerken sei hier aber die immer wieder zu diskutierende Abgrenzung zum hauswirtschaftlichen Bereich.

 

Wenn also die Entscheidung gefallen ist, Personal einzustellen, um im ambulanten Bereich zu expandieren oder einen stationären Bereich zu eröffnen, so stellt sich nicht nur die Frage nach der Personalmenge, sondern eben auch nach der Qualifikation der einzustellenden Kräfte. Im ambulanten Bereich ist zu berücksichtigen, in welcher Hinsicht die Mitarbeiter eingesetzt werden sollen. Bestimmte Aufgaben sind hier den Fachkräften vorbehalten. Zu nennen wäre die Behandlungspflege nach SGB V. Im stationären Bereich ist zu beachten, dass in der Einrichtung immer eine Fachkraft anwesend sein muss, und zwar rund um die Uhr.

 

Aus diesen Überlegungen heraus ist also in Pflegeheimen zu definieren, wie die Fachkraftquote gestaltet wird. Will man sich eher am gesetzlichen Limit von 50 % orientieren oder soll die Quote höher liegen, um eine bessere Qualität zu gewährleisten? Oder stellt die höhere Fachkraftpräsenz sogar ein Alleinstellungsmerkmal der Einrichtung dar, mit dem offensiv geworben wird? Auch ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, ob und wie die höheren Personalkosten der Fachkräfte refinanziert werden.

Zusammenfassung
Was Du Dir merken solltest
  • Die Berechnung der Personalmenge orientiert sich am notwendigen Bedarf der Pflegebedürftigen. 

  • Bei der Personalplanung muss unbedingt die Qualifikationen und deren Bedarf berücksichtigt werden. 

  • Es ist zwischen Fachkräften in der Pflege, den “Einjährigen” und den ungelernten Ergänzungskräften zu unterscheiden.

Alles verstanden?

Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!

Nach oben scrollen
Scroll to Top