Vorrangige Aufgabe der Personalbedarfsplanung ist die Ermittlung der notwendigen Mitarbeitenden (Arbeitskräfte), die zur Leistungserbringung in den Gesundheitseinrichtungen notwendig sind. Berechnungen des SOLL- Personalbedarfs stellen somit die quantitative Dimension des Personalmanagements dar. Es geht also erst einmal um die benötigte Menge an Mitarbeitenden.
Gängige Methoden der Personalbedarfsrechnung sind die Arbeitsplatzmethode oder die Leistungseinheitsrechnung (Anhalts-, Kennzahlenrechnungen) eingesetzt. Die Anhaltszahlen fanden bis in die 1990er-Jahre regelmäßige Anwendung in der Personalbedarfsberechnung.
Die Arbeitsplatzmethode berechnet die tatsächlich notwendigen Stellen, die auf einer Station oder in einer Wohngruppe benötigt werden. Deshalb wird sie Methode der Mindestbesetzung oder Vorhalteleistung genannt.
Praktisch wird sie vor allem in den o. g. Besetzungen genutzt. Bei der Anwendung der Arbeitsplatzmethode muss zeitgleich berechnet werden, wie hoch die Ausfallquote ist.
Die Ausfallquote bezeichnet den Anteil der Mitarbeitenden, die nicht an ihrem Arbeitsplatz sind. Abwesenheiten können dabei verschiedenartige Ursachen haben.
Zu den quantitativen Ausfalls-, Fehl-, oder Abwesenheitszeiten (FZ), welche durch Berechnungen relativ einfach erfassbar sind, zählen u. a.:
Die Brutto-Jahresarbeitszeit ist die vertragliche Wochenarbeitszeit, berechnet als Jahresarbeitszeit, und entspricht der theoretischen Verfügbarkeit eines/einer Mitarbeitenden pro Jahr, abhängig vom Arbeitseinsatz. Die Berechnung hängt dabei vom jeweiligen Tarifvertrag ab.
In unseren Beispielen gehen wir von einer 5-Tage-Woche bei insgesamt 38,5 Wochenstunden aus. Selbstverständlich sind auch eine 6-Tage-Woche oder 40 Wochenstunden möglich.
Die Netto-Jahresarbeitszeit ist die um die Fehlzeit korrigierte Jahresarbeitszeit. In dieser Zeit steht der/die Mitarbeitende real zur Verfügung. Sie kann wie die Brutto-Jahresarbeitszeit ebenfalls pro Tag, Woche, Monat und Jahr berechnet werden.