„Im Heimgesetz wurde ein Anteil von 50 Prozent als Mindestanforderung zur Fachkraftquote festgelegt. In der stationären Altenpflege wird nun dieses Minimum als Maximum umgesetzt. Hinsichtlich dessen fordert der DBfK, die Fachkraftquote ausdrücklich als Pflegefachkraftquote mit einer Untergrenze von 50 Prozent zu definieren. Darüber hinaus ist die Pflegefachkraftquote in Abhängigkeit vom Pflegebedarf der Bewohner mittels eines validen Personalbemessungssystems abzustimmen und dementsprechend anzuheben.“
Statement des DBfK (Deutschen Berufsverbands für Pflegekräfte e.V.), März 2011