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Geschützt: PDL-Ausbildung: Modul A – Management Kompetenz – PERSONAL

A2.5 Grundlagen der Dienstplan- und Tourenplangestaltung Teil 1 – Allgemeines

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… kennst du die Grundlagen eines Dienstplanformulars.

… kennst du die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren der Dienstplan erstellen

… hast du den ersten Eindruck von einem Dienstplan von noventi bekommen.

Inhaltsverzeichnis dieser Selbstlernlektion

Grundlagen der Dienstplangestaltung

Eine wohlüberlegte, bewohnerorientierte und gut organisierte Struktur der Tages- und Nachtabläufe hat nicht nur einen entscheidenden Einfluss auf das Wohlbefinden der Klienten und Klientinnen. Sie führt auch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und fördert die Motivation.

 

Die Dienstplangestaltung erfolgt in der stationären Altenhilfe am häufigsten im Drei-Schicht-System (Frühdienst-Spätdienst-Nachtdienst). Im ambulanten Altenhilfebereich im Zwei-Schicht-System (Frühdienst-Spätdienst).

 

Es muss darauf geachtet werden, dass angemessene Zeiten der Überlappung zwischen den Diensten für Übergabegespräche zur Verfügung stehen.

Warum planen wir?

Eine Planung ist notwendig, um

 

  • Richtlinien zu haben

  • im rechtlichen abgesichert zu sein

  • Perspektiven zu bekommen

  • Mittel bedarfsgerecht einzusetzen

  • Informationen zu geben

  • Aufgaben und Kompetenzen zu verteilen

  • Abläufe sicher zu erstellen

  • Mitarbeiter zu motivieren

  • die Organisation aufrecht zu erhalten

  • Vorgaben zu kontrollieren

  • sich selbst was Gutes zu tun

  • Die einfachste Planung am Arbeitsplatz ist die Tagesplanung.

Einsatz-, Zeit-, Arbeits-, Dienstplan

Planung heißt, ein Vorhaben/Vorschlag mit Mitteln zum Ziel zu bringen. In der Pflege unterscheiden wir zwei verschiedene Planungszeiträume.

Dienstpläne werden als Planungsinstrumente in der Regel für den Zeitraum eines Monats (Kalendermonat) oder für vier Wochen (28 Tage) erstellt.

 

Der Dienstplan dient

  • der Sicherstellung der Pflege über 24 Stunden,

  • der Gewährleistung des konkreten Personaleinsatzes,

  • dem Nachweis über die erbrachten Arbeitszeiten,

  • als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.

 

Gesetzlicher Rahmen für die Dienstplangestaltung

Bei der Dienstplangestaltung sind u.a. folgende gesetzliche Bestimmung zu beachten:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

  • Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • Beschäftigungsförderungsgesetz (BschFG)

  • Tarifverträge

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

  • SGB IX

  • Arbeitsschutzbestimmungen

  • Arbeitsverträge

  • Personalvertretungsgesetz (PersVG) bzw. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG sind Arbeitszeitnachweise (Dienstpläne) bei Arbeiten über 8 Stunden täglich mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Laut den Landesheimgesetzen ist der Dienstplan für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufzubewahren.

Dienstplangestaltung

Ziele eines Dienstplanes sind:

  • geregelter Einsatz

  • Koordination der verschiedenen Dienste (Hauswirtschaft, mobiler Hilfsdienst, Familienpflege …)

  • Optimierung der Arbeitszeiten

  • flexible Arbeitszeiten

  • Gleichbehandlung in der Dienstplangestaltung

  • geregelter Freizeitausgleich

Der Dienstplan sollte am Bedarf ausgerichtet sein. Durch familienfreundliche und mitarbeiterorientierte Dienste bleiben Pflegemitarbeiter länger und motivierter im Beruf.

 

Regelungen zur Dienstplangestaltung:

  • Die Verantwortung der Dienstplangestaltung liegt bei der Pflegedienstleitung.

  • Es wird stets darauf geachtet, den Aspekt der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter einzuhalten.

  • Die Klientenorientierung hat Vorrang vor einseitigen Mitarbeiterwünschen.

  • Der Dienstplan wird stets am Bedarf ausgerichtet.

  • Fürsorgepflicht und Gesundheitsfürsorge stehen bei einer optimalen Dienstplangestaltung im Vordergrund.

  • Ein vorausschaubarer Freizeitausgleich soll gewährleistet sein.

  • Der Grundsatz des 8-Stunden-Tages bei Vollbeschäftigten (40h/Wo) soll eingehalten werden.

  • Der Dienstplanersteller achtet bei der Dienstplangestaltung darauf, dass nicht 100 % der Mitarbeitersollstunden im Voraus verplant werden. Allein durch die Reduzierung der Wochen- bzw. Monats-Soll-Stunden, die sich durch die Feiertage an Werktagen ergeben, entstehen unnötige im Voraus geplante Mehrarbeitsstunden.

  • Der Dienstplanersteller achtet, wenn möglich, auf einen „Stundenpuffer“, auch wenn Mitarbeiter im Pflegebereich mehr Probleme mit Minusstunden als mit Plusstunden in ihrem Arbeitsalltag haben.

  • Individuelle Wünsche des Mitarbeiters werden mit Rücksicht auf die bestehenden Erfordernisse berücksichtigt.

  • Der Planer achtet darauf, dass es nicht zu einem permanenten Wechsel von Früh-  auf Spätdienst kommt.

  • Dienste dürfen nur in dringenden Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit dem Dienstplanersteller getauscht werden.

  • Arbeitgeberseitige Dienstplanänderungen sind den Betroffenen Mitarbeitern mündlich mitzuteilen und auf dem Dienstplan mit dokumentenechtem Stift zu vermerken.

Die Dienstplangestaltung unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, bei der Planung aber den Grundsatz des “billigen Ermessens (neutral, ausgewogen) wahren muss.

Arbeitszeitmodelle

Die Sollarbeitszeit wird immer auf der Grundlage der 5-Tage-Woche errechnet. Die errechneten Arbeitsstunden sind Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen.

 

 

Arbeitsvertragliche Vereinbarungen von Teilzeitbeschäftigten sind zu berücksichtigen.

 

Beispieldarstellung für ..-Tage-Wochen und …-Wochenstunden

Dienstplangrundformen

5-Tage-Woche

5,5-Tage-Woche

6-Tage-Woche

Gesamttage pro Zeitraum

14 Tage

14 Tage

14 Tage

Arbeitstage pro Zeitraum

10 Tage

11 Tage

12 Tage

freie Tage pro Zeitraum

4 Tage

3 Tage

2 Tage

38,5 Wochenstunden

Arbeitszeit volle Schicht

7 Stunden

42 Minuten

7 Stunden

6 Stunden

25 Minuten

Pausenzeit

30 Minuten

30 Minuten

30 Minuten

Anwesenheitszeit

8 Stunden

12 Minuten

7 Stunden

30 Minuten

6 Stunden

55 Minuten

39 Wochenstunden

Arbeitszeit volle Schicht

7 Stunden

48 Minuten

7 Stunden

6 Minuten

6 Stunden

30 Minuten

Pausenzeit

30 Minuten

30 Minuten

30 Minuten

Anwesenheitszeit

8 Stunden

18 Minuten

7 Stunden

36 Minuten

7 Stunden

 

40 Wochenstunden

Arbeitszeit volle Schicht

8 Stunden

7 Stunden

16 Minuten

6 Stunden

40 Minuten

Pausenzeit

30 Minuten

30 Minuten

30 Minuten

Anwesenheitszeit

8 Stunden

30 Minuten

7 Stunden

46 Minuten

7 Stunden

10 Minuten

Rahmenbedingungen für den Dienstplan

Folgende formale Punkte bzw. Spalten sollte ein gutes Dienstplanformular haben:

  • Zeitraum

  • Vorname, Nachname, Ausbildung (Qualifikation)

  • individuelle Sollstundenanzahl (Vollzeit, Teilzeit)

  • pro Mitarbeitende/ mindestens 4 Zeilen

    1. Soll

    2. Ist

    3. Ist (ggfs. mehr) 

    4. tatsächliche Bewertung

  •  Unterschrift (Ersteller/in und Vorgesetzte/r)

  • Tag der Geltendmachung (Aushangdatum)

  • geplante Sollstunden

  • evtl. ein Fachkraftverzeichnis

  • Besetzungsspiegel

    • die tägliche Anzahl der Mitarbeitenden

    • optimale Besetzung

    • normale Besetzung

    • Mindestbesetzung

Unten ist der Dienstplan nach dem Zeiterfassungsssystem abgebildet und erläutert. Dieser wird von kenbi für die Krankenkassen verwendet. Wenn du auf die Abbildung drückst, erscheint das Bild größer zur Lesbarkeit.

Legende: A = Ist-Arbeitszeit im laufenden Monat, M = Über-/Unterstunden im laufenden Monat, Ü = Gesamtübertrag (ergibt sich aus den Über-/Unterstunden aus dem laufenden Monat und Vormonaten), B = für uns irrelevant.

Dienstplanänderungen werden mit einem dokumentenechten Stift unter der SOLL-Zeile in der sogenannten IST-Zeile eingetragen.

 

Diese Änderungen sind den betroffenen Mitarbeitern mündlich mitzuteilen und auf dem Dienstplan mit dokumentenechtem Stift zu vermerken.

Bekanntgabefrist beachten! Siehe nächste Lektion. 

 

Als Ausgangspunkt der Stundenerrechnung zählt IMMER die SOLL-Zeile. Dies bedeutet, wenn du einem Mitarbeiter „Überstundenfrei“ geben, so sind die SOLL-Stunden abzuiehen.

In der nächsten Lektion werden die Regelungen der Arbeitszeiten sowie die Berechnungen des Personaleinsatzes behandelt. 

Zusammenfassung
Was Du Dir merken solltest
  • Der Dienstplan hilft dir, die Übersicht zu behalten und die die Pflege sicherzustellen

 

  • Dienstpläne sind für einen Mindestzeitraum von zwei bzw. fünf Jahren aufzubewahren.

 

  • Bei der Dienstplangestaltung hat der Klient/die Klientin Vorrang, dennoch sollten Mitarbeiterwünsche bestmöglich berücksichtigt werden.

 

  • Der Dienstplan darf niemanden vernachlässigen oder bevorzugen.

Alles verstanden?

Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!

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