Bei einem Jahresarbeitszeitkonto werden auf der Basis der vereinbarten Wochenarbeitszeit die zu erarbeitenden Arbeitsstunden vereinbart. Die vertragliche Arbeitszeit wird im Verlauf des Jahres erreicht.
Mithilfe des Arbeitszeitkontos werden alle Stunden registriert, die tatsächlich geleistet wurden. Dabei können sowohl Plus- als auch Minusstunden entstehen, für die jeweils Höchstgrenzen festgelegt werden. Für den Fall, dass die Stundengrenzen überschritten werden, müssen im Vorfeld Regeln vereinbart werden.
Im Rahmen der Dienstplanung kann auf Belegungsschwankungen flexibel reagiert werden. Ein weiterer Vorteil für die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist, dass im Rahmen dieser Vereinbarung keine vergütungspflichtigen Überstunden sowie Überstundenzuschläge entstehen. Der Abbau der Plusstunden erfolgt durch Freizeitausgleich im vereinbarten Ausgleichszeitraum, der Abbau der Minusstunden durch entsprechende Mehrarbeit. Arbeitszeitkontenmodelle sind zwingend mitbestimmungspflichtig.
Ein Beispiel ist das Ampelkonto, bei dem die Grenzen der Stundenwerte nach individuellen betrieblichen Gegebenheiten festgelegt werden.
Rote Phase: 36 bis 50 Plus- oder Minusstunden
Dieser Bereich darf nur vorübergehend und mit Genehmigung der Leitungskraft genutzt werden. Leitungskraft und Mitarbeiter legen umgehend konkrete Maßnahmen fest, um den Saldo wieder auszugleichen.
Gelbe Phase: 26 bis 35 Plus- oder Minusstunden
Der Mitarbeiter muss die Initiative ergreifen und baldmöglichst wieder in den grünen Bereich zurückkehren. Die Führungskraft schaltet sich nur bei Notwendigkeit ein, analysiert mit dem Mitarbeiter den Grund für den Zeitkontosaldo und vereinbart konkrete Maßnahmen, um den Saldo wieder auszugleichen.
Grüne Phase: 0 bis 25 Plus- oder Minusstunden
Der Mitarbeiter verwaltet diesen Stundensaldo eigenverantwortlich. Unter Berücksichtigung betrieblicher Belange können Zeitentnahmen erfolgen.