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Geschützt: PDL-Ausbildung: Modul A – Management Kompetenz – PERSONAL

A2.8 Grundlagen der Dienstplan- und Tourenplangestaltung Teil 4 – Arbeitsschritte zum Dienstplan

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… weißt du, wie Arbeitszeiten erfasst werden und wie Plus- und Minusstunden gehandhabt werden. 

… weißt du, welche allgemeinen und arbeitsmedizinischen Aspekte bei der Dienstplanerstellung zu berücksichtigen sind.

… kennst du den Zweck des Dienstplans. 

Inhaltsverzeichnis dieser Selbstlernlektion

Arbeitsschritte zum Dienstplan

Abwesenheiten eintragen:

  • Urlaubstage

  • Fort- und Weiterbildungen

  • Kur/Krankheit

  • Mutterschutz

  • Arbeitsbefreiung

  • Mitarbeiterwünsche

  • usw.

Feste Dienste eintragen:

  • Nachtdienste (max. vier Nächte hintereinander)

  • Wochenenden und Wochenfeiertage besetzen

  • Früh- und Spätdienst besetzen (Mindestbesetzung festlegen!)

 

Überprüfung, Auszählung und evtl. Korrektur:

  • Anzahl der Mitarbeitenden im Früh- und Spätdienst

  • alle Nachtdienste besetzen

  • Mindestbesetzung gewährleisten

  • Arbeitsstunden für jeden Mitarbeiter auszählen

  • Freizeitausgleich für Überstunden gewähren

  • Dienstplan mit Datum, Dienstplan aushängen, der dann verbindlich ist

 

Rechtliche Aspekte:

  • Werden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten oder gibt es Verstöße? (max. zwölf Tage)

  • Übersteigt die Anzahl der geringfügig Beschäftigten nicht 20 % (gemäß 20 Abs. 2 S. 2 Rahmenvertragsempfehlungen nach § 75 Abs. 5 SGB XI teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege, § 21 Abs. 2 S. 2 vollstationäre Pflege)?

  • Entspricht der Anteil der Pflegefachkräfte den Vorgaben des Rahmenvertrages?

  • Wird der geltende Tarifvertrag umgesetzt?

  • Werden Dienst- und Betriebsvereinbarungen bei der Dienstplangestaltung umgesetzt?

  • Sind die Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Ruhepausen eingehalten?

  • Passen die Mitarbeitervereinbarungen nicht in die Ablauforganisation?

 

Änderungen des laufenden Dienstplans

  • Personalausfall

  • gesetzliche und tarifliche Ansprüche der Mitarbeiter (z. B. Nachtarbeitsverbot für werdende Mütter oder plötzlicher Tod eines Familienmitglieds)

  • Störungen des Betriebsablaufes durch übermäßigen Arbeitsanfall (z. B. Grippewelle)

Erinnerung: Solche Dienstplanänderungen werden mit einem dokumentenechten Stift unter der SOLL-Zeile in der sogenannten IST-Zeile eingetragen. Siehe Lektion A2.2.1 Grundlagen der Dienstplan- und Tourenplangestaltung Teil 1 – Allgemeines.

 

Unter anderen sind folgende Anweisungen rechtswidrig:

  • Mitarbeiter aus dem Erholungsurlaub zu holen

  • Mitarbeiter aus dem „Frei“ zu holen

  • Mitarbeiter die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden überschreiten zu lassen.

  • Mitarbeiter anzurufen und zum Dienst zu verpflichten.

Auch wenn in der Praxis solche Rechtswidrigkeiten immer wieder zu beobachten sind, muss diesen entschieden begegnet werden. Arbeitnehmern kann arbeitsrechtlich nicht gedroht werden, wenn sie sich weigern, eine rechtswidrige Anweisung zu befolgen!

 

Formale Aspekte:

  • Ist das Dienstplanformular übersichtlich?

  • Wie ist der Planungszeitraum? Wird er eingehalten?

  • Entspricht die Wocheneinteilung der Tarifwoche?

  • Ist eine Legende vorhanden und für alle nachvollziehbar?

  • Ist der Dienstplan mit Name und Datum unterschrieben?

  • Wird der Dienstplan wie ein Dokument geführt?

  • Die Anforderungen gelten auch für Dienstpläne, die mit EDV erstellt wurden.

 

Innerhalb der regulären Dienstzeit sind ausreichende Übergabezeiträume in Abhängigkeit u. a.

  • von der Pflegeorganisation,

  • der Größe des Wohnbereichs,

  • der Belegung und

  • der Kundenstruktur einzuplanen.

 

Die Übergaberegelungen müssen allen Mitarbeitern bekannt sein. Die Übergabezeiten müssen allen Beschäftigten bekannt sein.

Dienstpläne müssen für die Mitarbeiter jederzeit einsehbar sein. Dienstpläne sollen unter Mitwirkung der Mitarbeiter aufgestellt werden.

 

Arbeitsmedizinische Aspekte

Folgende arbeitsmedizinische Aspekte sind bei der Dienstplanung zu beachten:

  • Wie werden arbeitsmedizinische Gesichtspunkte bei der Dienstplangestaltung berücksichtigt?

  • Anzahl der Nachtwachen hintereinander? Möglichst wenige – Nachtarbeitsschichten am Stück, dann sollte Freizeit folgen. Maximal drei bis vier Nächte je ca. 8 Stunden.

  • Anzahl der Arbeitstage pro Woche? Arbeitskette: fünf bis sieben Tage.

  • keine Wechselschicht

  • keine geteilten, doppelten oder langen Dienste

  • geblockte Wochenenddienste

  • keine Schaukeldienste (keine unterschiedlichen Schichtdienste)

  • kein früher Frühdienst ca. ab 4:00 Uhr

  • Lange Schichtblöcke sollten vermieden werden.

  • Der Wechsel der Schichten sollte im „Vorwärtsrhythmus“ erfolgen.

  • Arbeits- und Freizeitphasen sollten durchmischt werden.

  • Möglichkeiten zum Übergang in Teilzeitarbeit und auf „Nichtschichtarbeit“

  • Bevorzugung der Kurzrotation

Hier bei Kenbi bemühen wir uns, möglichst wenig bis keine Teilschichten zu vergeben!

 

Hinweis: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird durch den Dienstplanschreiber (verantwortliche Pflegefachkraft, Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung, Stationsleitung oder Gruppenleitung) wahrgenommen!

 

Informationsgehalt über die Personaleinsatzplanung

  • Lassen sich aus dem Dienstplan Rückschlüsse über eine sinnvolle – Personaleinsatzplanung ziehen?

  • Ist mithilfe des Dienstplans eine aussagefähige Ausfallstatistik zu ermitteln?

  • Wie sind die mitarbeiterbezogenen Angaben aufgeführt?

  • Wie viele Überstunden sind angefallen?

  • Wie oft musste der Dienstplan geändert werden?

  • Welche behebbaren Defizite sind erkennbar?

  • Sind die Arbeitszeiten und die Arbeitsablauforganisation aufeinander abgestimmt?

  • Werden personelle Ressourcen verschwendet?

Zusammenfassende Information

Der Dienstplan dient als …

 

1. juristisches Dokument

    • für MDK-Gutachten nach § 113 SGB XI

    • bei Haftungsprozessen

    • bei Arbeitsgerichtsprozessen

 

2. Führungs- und Organisationsinstrument

    • Anwesenheitskontrolle

    • Ausfallzeiten

    • Pflegequalitätssicherungen

 

3. Abrechnungsgrundlage

    • Soll-/Ist-Stunden

    • Überstunden

    • Nachtarbeitsstunden

    • Erholungsurlaub

    • Zeitzuschläge

    • Personaleinsatzplanung

    • qualitativ (Qualifikation)

    • quantitativ (Anzahl/Schicht)

  • Das Wunschbuch dient dazu, Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, ihre Dienstplanwünsche vorab der Pflegedienstleitung bzw. dem Dienstplanschreiber zur Dienstplangestaltung mitzuteilen.

  • Alle Eintragungen sind mit Handzeichen und Datum in deutlicher Schrift unter dem jeweilig gekennzeichneten Monat im Wunschbuch zu machen!

  • Die Eintragungen sind rechtzeitig mindestens einen Monat im Voraus einzutragen.

  • Eintragungen im Wunschbuch sind grundsätzlich ohne Gewähr, es besteht kein Rechtsanspruch oder Verbindlichkeit!

  • Stellen Sie klar, dass der Dienstplanersteller die Pflegedienstleitung/Wohnbereichsleitung ist und nicht die Eintragung im Wunschbuch.

  • Es gilt der Eintrag im Dienstplan, nicht der Eintrag im Wunschbuch.

  • Betriebliche Belange oder jene, die zu einem reibungslosen Ablauf des Betriebes notwendig sind, haben grundsätzlich Vorrang.

  • Die Eintragungen haben nur den Zweck, die planerische Gestaltungsmöglichkeit zu vereinfachen.

     

Zusammenfassung
Was Du Dir merken solltest
  • Beim Dienstplan sind Abwesenheiten, fest Dienste und Änderungen einzutragen. Dabei sollten die Anweisungen formal übersichtlich und rechtmäßig sein. 

  • Bei der Dienstplanung sollten arbeitsmedizinische Aspekte berücksichtigt werden, so sollten Arbeits- und Freizeitphasen beispielsweise durchmischt werden.

  • Der Dienstplan dienst als juristisches Dokument, als Organisationsinstrument und als Abrechnungsgrundlage.

Alles verstanden?

Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!

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