Die Aufgabe des Beurteilens von Mitarbeitenden (und Auszubildenden) ist eine klassische Führungsaufgabe. Es gibt verschiedene Anlässe, zu denen eine Beurteilung notwendig ist. Meistens hängen damit Entscheidungen über Lohn/Gehalt zusammen oder es steht eine Versetzung oder sogar eine Beförderung im Raum.
Wenn wir uns Urteile bilden, hat das immer Auswirkungen auf unsere weiteren Beziehungen zueinander. So hat der erste Eindruck beim Kennenlernen eines Menschen immer Folgen für den weiteren Umgang miteinander. Ist der erste Eindruck positiv, ist damit der Grundstein für einen vertrauensvollen Umgang miteinander gelegt. Ist der erste Eindruck jedoch negativ geprägt, wird auch die weitere Beziehung davon beeinflusst sein. Urteile sind also immer mit privaten oder beruflichen Konsequenzen verbunden. Im Berufsleben können die Folgen besonders gravierend sein.
So kann der erste Eindruck, den der Bewerber/die Bewerberin bei einem Vorstellungsgespräch hinterlässt, entscheidend den weiteren Fortgang der Bewerbung beeinflussen. Das Urteil der Führungskraft eines Unternehmens kann für den/die Mitarbeitenden und dessen/deren weitere berufliche Entwicklung als auch für die weitere Entwicklung des Unternehmens von ausschlaggebender Bedeutung sein, denn häufig wird hier darüber entscheiden, wer in Führungspositionen gelangt.
Urteile entstehen in den Köpfen von Menschen, deshalb sind sie meist subjektiv beeinflusst. Unternehmen sind daher daran interessiert, Beurteilungen möglichst transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Nur so lassen sich die darauf beruhenden Entscheidungen auch begründen und vertreten.
Es ergeben sich eine Vielzahl von Gründen und Zielen für die Beurteilung der Mitarbeitenden (im folgenden Personalbeurteilung genannt).
Die Beurteilung auf Mitarbeitende kann so gerichtet sein, um deren Leistung oder Verhalten einzuschätzen und so Schlüsse für die weitere Personalplanung zu ziehen oder um das Verhalten des Mitarbeiters zu beeinflussen. Jedes Beurteilungsziel erfordert deshalb eine bestimmte Vorgehensweise.
Sollen z. B. die Leistungen mehrerer Mitarbeitende über einen bestimmten Zeitraum bewertet werden, um Gehaltseinstufungen vornehmen zu können, müssen die Urteile über alle Betroffenen vergleichbar sein. Nur so ist es möglich, den unterschiedlichen Leistungen der Mitarbeitenden gerecht zu werden.
Steht dagegen die Beurteilung unter der Zielstellung „Führung und Förderung“ muss die Beurteilung Informationen über individuelle Stärken und Schwächen des/der betreffenden Mitarbeitenden liefern. Die Führungskraft muss dazu das Verhalten des/der Mitarbeitenden gezielt beobachten und die Ergebnisse mit ihm gemeinsam auswerten. Gezielte Förderung ist jedoch nur möglich, wenn nicht nur die Stärken gefördert werden, sondern auch die Schwächen herausgearbeitet werden.
Mit der Mitarbeiterbeurteilung lässt sich also eine Menge von Zielen erreichen. So soll vor allem die Qualität der Leistung gesichert werden, gefolgt von dem Leistungsprinzip, d. h. Mitarbeiter nach ihrer Leistung zu beurteilen und auch zu entlohnen. Beurteilungen geben auch Hinweise auf Potenzial, was es zu entwickeln gilt. Ferner bietet die Mitarbeiterbeurteilung dem Mitarbeiter die Möglichkeit, sich selbst besser einzuschätzen. Hier ist das sogenannte Realitätsprinzip angesprochen. Letztendlich finden wir in vielen Tarifverträgen die Forderung, dass der/die Mitarbeitende objektiv beurteilt wird (Objektivitätsprinzip). Damit ist gemeint, dass alle Mitarbeiter nach den gleichen Kriterien beurteilt werden.
Die Idee, Führungskräfte von den Personen beurteilen zu lassen, mit denen sie regelmäßig Kontakt haben, ergibt sich aus deren zentraler Stellung in einem Unternehmen. Sie arbeiten mit Gleichgestellten zusammen, sind selbst wiederum Vorgesetzten unterstellt, haben Kontakte zu anderen wichtigen Personen außerhalb des Unternehmens.
Lässt man Führungskräfte sozusagen „rundum“ beurteilen, so spricht man von der 360-Grad-Beurteilung. Bei dieser Beurteilung bewertet nicht nur die Führungskraft, sondern es werden auch die Beurteilungen der Kollegen, Bewohner/innen und Patient/innen und die Selbsteinschätzung des/der Mitarbeitenden in die Bewertung einbezogen.
Eine Beurteilung wird gebraucht, ja geradezu benötigt. Dennoch wird die Beurteilung von Mitarbeitenden und von Führungskräften selbst als „unangenehm bis schwierig“ angesehen. Hilfreich sind hier Kenntnisse über die psychologischen Grundlagen von Beurteilungen, die im übernächsten Kapitel behandelt werden.