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Geschützt: PDL-Ausbildung: Modul A – Management Kompetenz – PERSONAL

A4.8 Das Arbeitszeugnis

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Inhaltsverzeichnis dieser Selbstlernlektion

Das Arbeitszeugnis

Gerade in Deutschland sind Arbeitszeugnisse wichtig, eine Bewerbung ohne Zeugnisse ist fast unmöglich. Sie stellt eine Beurteilung des/der Mitarbeitenden in schriftlicher und ansprechender Form dar. Üblicherweise wird ein Zeugnis am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses oder auf Wunsch des/der Mitarbeitenden auch als Zwischenzeugnis ausgestellt.

 

Ein Arbeitszeugnis gibt wichtige Informationen weiter. Es wirbt im Grunde für den/die Mitarbeitende/n bei der/dem neuen Arbeitgeber/in. Im Zeugnis hat die Arbeitgeberseite die Möglichkeit, das Arbeitsverhalten und den Umgang des/der Mitarbeitenden mit Vorgesetzten, Kolleg/innen und Dritten korrekt, aber wohlwollend darzustellen. Hier entsteht ein Dilemma. Auf der einen Seite soll wahrheitsgemäß berichtet werden, auf der anderen Seite soll die Persönlichkeit des Mitarbeiters nicht verletzt werden. Die berufliche Weiterentwicklung des Mitarbeiters darf laut der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nicht behindert werden.

Zeugnissprache und Notensprache

Gerade in kleinen Betrieben werden Zeugnisse aus Unkenntnis oftmals mit Aussagen aus dem Zeugniscode geschrieben oder es wird etwas weggelassen, und der/die Mitarbeitende wundert sich, warum er/sie nie zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

 

Hierzu ein paar Beispiele für Weglassungen.

Die Note des Zeugnisses wird weggelassen.

Über das Verhalten gegenüber Kolleg/innen wird berichtet; das Verhalten gegenüber Vorgesetzten wird weggelassen.

Dank für die Zusammenarbeit am Ende des Zeugnisses wird weggelassen.

Beste Wünsche für die Zukunft am Ende des Zeugnisses werden weggelassen.

 

Eine Führungskraft bzw. ein/e Vorgesetzte/r sollte die schriftliche Niederlegung eines Mitarbeiterzeugnisses nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es gibt Anforderungen an Aussehen und Inhalt, die sich trendmäßig aber immer wieder verändern. Der/die Mitarbeitende hat nach der Ausstellung des Zeugnisses das Recht, vor dem Arbeitsgericht auf die Änderung einzelner Passagen zu klagen.

 

Auch für Empfänger/innen von Arbeitszeugnissen gilt: Lese das Zeugnis genau. Kenne die Zeugniscode (Notensprache) und sorge dafür, dass keine „Floskeln mit Signalwirkung“ oder Weglassungen in deinem Zeugnis auftauchen. Diese Floskeln sind unzulässig. Bestehe auf die üblichen Aussagen über dein Verhalten und eine zumindest befriedigende Zeugnisnote.

 

Zeugnistext

Bewertung

Note

… hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit …

sehr gut

1

… hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit …

gut

2

… hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit …

befriedigend

3

… hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit …

ausreichend

4

… hat die übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit …

mangelhaft

5

… hat sich bemüht, die übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen..

ungenügend

6

 

Üblicherweise enthält jedes qualitatives Arbeitszeugnis eine Aussage in Form einer Note. Daneben sollte jedes Zeugnis eine beurteilende Aussage über die fachlichen und persönlichen Fähigkeiten des/der Mitarbeitenden auf Geschäftspapier mit Unterschrift des/der nächsthöheren Vorgesetzten beinhalten. Der Umgang mit Vorgesetzten sollte ebenso erwähnt werden wie der Umgang mit Patient/innen und Kolleg/innen sowie Dritten (z.B. Angehörigen). 

Den Abschluss eines Zeugnisses bildet immer der Dank für die Zusammenarbeit verbunden mit guten Wünschen für die Zukunft.

Verbotene Formulierungen

Diese Hinweise, Noten und Formulierungen sind auch in versteckter oder indirekter Form verboten:

 

  • Hinweise auf Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Religion

  • Sexuelle Orientierung

  • Mitgliedschaft in Gewerkschaft, Betriebsrat oder Partei

  • Gesundheitliche Probleme und Behinderung

  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub

  • Fehlzeiten (Ausnahme: Negativer Einfluss auf Arbeitsverhältnis)

  • Nebentätigkeiten (Ausnahme: Verstoß gegen Arbeitsvertrag)

  • Straftaten (Ausnahme: Zusammenhang mit Job)

  • Kündigungsgründe

  • Genaue Gehaltsangaben

  • Informationen zu Familie oder Freizeitverhalten

Zusammenfassung
Was Du Dir merken solltest
  • Ein Arbeitszeugnis muss in schriftlicher und ansprechender Form erfolgen. 

 

  • Ein negatives Arbeitszeugnis darf die berufliche Weiterentwicklung des Empfängers/der Empfängerin nicht behindern. legt. Um trotzdem Botschaften und Bewertungen zu übermitteln, greifen viele Personaler zum sogenannten Zeugniscode.

 

  • In Arbeitszeugnissen sollten Weglassungen oder Floskeln mit Signalwirkung vermieden werden. Persönliche und private Daten (Vorlieben, Abneigungen, Familienverhältnisse) gehören nicht in das Arbeitszeugnis und sind ausdrücklich verboten!  

Alles verstanden?

Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!

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