B2.3 Prävention im Betrieb

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… kennst du die Grundlagen zum Gesundheitsschutz.

… bist du mit den Begriffen “Verhältnisprävention” und “Verhaltensprävention” vertraut.

Inhaltsverzeichnis dieser Selbstlernlektion

Grundlagen zum Gesundheitsschutz

Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit (Leistungserbringung) auf die aktuelle Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist eine ausreichende Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und etwaiger Berufskrankheiten. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Pflichten des Unternehmens nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und sollten im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abgestimmt werden.

 

Zu empfehlen ist eine möglichst enge Kooperation zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem/der betriebseigenen oder beauftragten Betriebsarzt bzw. -ärztin. In Betrieben mit einer Personalvertretung bestimmt diese Arbeitnehmervertretung mit. Welche Formen von Prävention gibt es? Grundsätzlich wird in zwei Arten unterschieden.

Verhältnisprävention

Verhältnisprävention bedeutet das Verändern der Umgebung, um damit sowohl die physische wie auch die psychische Integrität (Unversehrtheit) der Mitarbeitenden zu sichern. 

 

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist Grundlage für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Das ArbSchG verlangt, dass Belastungen etwa durch Gefahrstoffe oder Lärm, aber auch durch mögliche psychische Überlastung im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden. Mit geeigneten Maßnahmen müssen Gefährdungen verringert oder ganz beseitigt werden. Dabei kann der Betrieb eigenverantwortlich und individuell vorgehen. Für die Maßnahmen ist im ArbSchG eine Wirksamkeitskontrolle (analog zum PDCA-Zyklus) vorgeschrieben. Ergonomische Faktoren wie Beleuchtung, Raumklima oder Arbeitsplatzmaße können so beispielsweise optimiert werden. Schauen wir uns dazu die Normwerte für die Beleuchtung an.

Beispiel Beleuchtung

Räumlichkeit (Tätigkeitsbereich)

Nenn-Beleuchtungsstärke in Lux

Empfang

200

Küche

500

Speiseraum

200

*Lux = Messgröße der Beleuchtungsstärke

Verhaltensprävention

Diese Aufgabe wird üblicherweise vom Betriebsarzt bzw. von der Betriebsärztin und den zuständigen Beauftragten erledigt.

 

Die Information über Gesundheitsgefahren und das Einüben gesundheitsgerechten Verhaltens gehören zu den betriebsärztlichen Aufgaben. So sehen etwa die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung verbindlich die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt/der Betriebsärztin vor.

 

Durch Aufklärung oder Information, Stärkung der Persönlichkeit oder auch Sanktionen, soll der/die Einzelne dazu motiviert werden, Risiken zu vermeiden und sich gesundheitsförderlich zu verhallten, z.B. ausreichend bewegen, gesund ernähren, Kontakte pflegen.

 

Weitere Maßnahmen der Verhaltensprävention sind etwa Trainings für

  • richtiges Sitzen

  • richtiges Tragen (Rückenschule)

  • die richtige Verwendung von Leiter:innen, ein Hautschutzplan für die Pflege oder richtiges Verhalten im Straßenverkehr (Prävention vor Wegeunfall)

Die betriebliche Gestaltung von Arbeitsplätzen, die hauseigene Gesundheitsförderung und das Beschwerdemanagement liefern noch Beispiele für weitere Maßnahmen:

 

  • Betriebssport oder Zuschüsse zum Sportverein/Fitnessstudio

  • Fahrsicherheitstraining für ambulante Pflegedienste

  • aktiv betriebene Kummerkästen (Beschwerdemanagement)

  • regelmäßige Mitarbeiterbefragungen

 

Auch Gestaltungsmaßnahmen wie angenehme Beleuchtung, entspannende oder anregende Farben und ergonomische Umgestalten des Pausenraums können aus arbeitspsychologischer Sicht zum Gesundheitsschutz gerechnet werden.

Zusammenfassung
Was Du Dir merken solltest
  • Ziel des Gesundheitsschutzes ist es, eine ausreichende Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und etwaiger Berufskrankheiten aufzustellen.

 

  • In der Prävention lassen sich zwei grundsätzliche Ansätze unterschieden: Maßnahmen der Verhaltensprävention und Maßnahmen der Verhältnisprävention.

 

  • Die Verhaltensprävention bezieht sich unmittelbar auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Gesundheitsverhalten. Die Verhältnisprävention berücksichtigt unter anderem die Lebens- und Arbeitsverhältnisse.

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