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Pflegehilfskraft

Arzneimittelaufbewahrung und -lagerung

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… wirst du wissen, wie du Medikamente richtig lagerst.

… worauf du achten, musst um nicht mehr brauchbare Medikamente zu erkennen.

… wie du abgelaufene Medikamente richtig entsorgst.

Allgemeines
  • Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen, Licht oder eine unsachgemäße Entnahme können ihre Qualität beeinträchtigen. Verfallene Arzneimittel verlieren ihre Wirksamkeit und können gesundheitsschädliche Abbauprodukte enthalten. Eine sachgemäße Aufbewahrung ist deshalb unerlässlich und bietet die Gewähr dafür, dass Arzneimittel bis zum Ablauf ihres Verfallsdatums, das heißt bis zu dem vom Hersteller festgelegten Datum der Verwendbarkeit sicher, wirksam und qualitativ einwandfrei bleiben.

  • Angaben zur sachgerechten Aufbewahrung, zum Beispiel zur Aufbewahrungstemperatur, finden sich auf der Umverpackung des Arzneimittels (Faltschachtel) und in seiner Packungsbeilage. Diese Hinweise stützen sich auf von den Herstellern erhobenen und von den Behörden geprüften Daten zur Stabilität des betreffenden Arzneimittels. Wenn die angegebenen Aufbewahrungsbedingungen eingehalten werden, kann davon ausgegangen werden, dass das Arzneimittel bis zu dem auf der Verpackung aufgedruckten Verfalldatum qualitativ einwandfrei bleibt.

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    Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Aufbewahrung
  • in der Originalverpackung mit Beipackzettel

  • vor Licht und Sonne geschützt

  • unerreichbar für Kinder aufbewahren

  • nicht im Badezimmer aufbewahren

Zu Beachten:

Bei der Aufbewahrung zu beachten:

 

  • Arzneimittel werden in der Regel in einem der folgenden Temperaturbereiche gelagert:

    • Raumtemperatur: 15 bis 25 Grad Ceslsius (°C) (oder, falls so vermerkt, 15 bis 30°C)

    • im Kühlschrank: 2 bis 8°C

    • tiefgekühlt: bei -18°C oder kälter

  • Bei Arzneimitteln, die bei Raumtemperatur gelagert werden sollen, ist eine kurzzeitige, geringfügige Unter- oder Überschreitung des angegebenen Temperaturbereichs in der Regel unproblematisch.

  • Arzneimittel sollten niemals großer Hitze ausgesetzt werden. Daher sollten Arzneimittel zum Beispiel nicht im Auto liegen gelassen werden, da dort besonders im Sommer sehr hohe Temperaturen auftreten können.

  • Ebenso sollten Arzneimittel nicht dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt werden.

  • Die Lagerung von Arzneimitteln im Badezimmer ist aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der häufig erhöhten mittleren Temperatur ein wenig geeigneter Aufbewahrungsort.

  • Arzneimittel, die im Kühlschrank gelagert werden müssen, dürfen nicht eingefroren werden. Falls solche Arzneimittel versehentlich einfrieren, muss davon ausgegangen werden, dass sie nicht mehr verwendbar sind. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Apotheker oder Ihre Apothekerin.

Geöffnete Arztneimittel

Bereits geöffnete Arzneimittelpackunge:

  • Bei Arzneimitteln, die nach dem ersten Öffnen mikrobiell anfällig sind (zum Beispiel Augentropfen), ist auf der Verpackung und in der Packungsbeilage angegeben, wie lange sie nach der ersten Anwendung noch verwendet werden können. 

      • Um dies nachhalten zu können, sollte bei diesen Arzneimitteln das Öffnungsdatum auf der Verpackung stehen. 

 

  • Bei flüssigen Arzneimitteln ist darauf zu achten, dass der nach der Entnahme verbleibende Rest möglichst nicht durch Kontakt mit den Händen oder mit Gegenständen verschmutzt wird. Nach der Entnahme soll das Behältnis sofort wieder gut verschlossen werden. 

 

  • Falls erforderlich, sind spezielle Hinweise für die Lagerung nach Anbruch des Behälters auf der Verpackung und in der Packungsbeilage aufgeführt.

Wichtig!

 

Anzeichen für nicht mehr verwendbare Arzneimittel

Folgende Anzeichen können ein Hinweis auf eine Veränderung eines Arzneimittels sein:

  • Verflüssigung oder Verfärbung von Gelen, Cremes, Salben und Zäpfchen,

  • Verfärbungen oder Risse bei Tabletten,

  • Aufgeblähte Verpackungen,

  • Geruchsentwicklung,

  • Ausflockung von Bestandteilen einer Flüssigkeit oder deren Trübung, insbesondere bei Injektionspräparaten.

Artzneimittelentsorgung
  • Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, solltest du dich an folgenden Grundsätzen orientieren:

      • Altarzneimittel zählen zum “Siedlungsabfall” und können deshalb in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altarzneimittel. 

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Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Besonderheiten

Besonderheit BTM in der Häuslichkeit:

 

Die Betäubungsmittel sind den Kund*innen zur Überlassung ausgehändigt. 

BtM müssen unbedingt kindersicher aufbewahrt werden. BtM-Pflaster (Schmerzpflaster) sollten nach der Tragezeit zusammengeklebt und im verschlossenen Hausmüllbeutel entsorgt werden.

Zusammenfassung
  • Achte bitte immer darauf, dass die Medikamente in der Originalverpackung mit Beipackzettel versehen sind. Beachte die Lagerungsempfehlungen auf der Packung und lagere die Medikamente ausserhalb der Reichweite von Kindern, lichtgeschützt und nicht im Badezimmer. Berate deine Kund*innen dazu, wenn dir auffällt, dass Medikamente nicht sachgerecht gelagert werden. 

  • Achte im Besonderen bei Augentropfen und Tropfen auf das Anbruchdatum auf der Packung und den Tropfen und entnehme die nötige Medikamentenmenge hygienisch.

Alles verstanden?

Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!

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