Allgemeines
Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen, Licht oder eine unsachgemäße Entnahme können ihre Qualität beeinträchtigen. Verfallene Arzneimittel verlieren ihre Wirksamkeit und können gesundheitsschädliche Abbauprodukte enthalten. Eine sachgemäße Aufbewahrung ist deshalb unerlässlich und bietet die Gewähr dafür, dass Arzneimittel bis zum Ablauf ihres Verfallsdatums, das heißt bis zu dem vom Hersteller festgelegten Datum der Verwendbarkeit sicher, wirksam und qualitativ einwandfrei bleiben.
Angaben zur sachgerechten Aufbewahrung, zum Beispiel zur Aufbewahrungstemperatur, finden sich auf der Umverpackung des Arzneimittels (Faltschachtel) und in seiner Packungsbeilage. Diese Hinweise stützen sich auf von den Herstellern erhobenen und von den Behörden geprüften Daten zur Stabilität des betreffenden Arzneimittels. Wenn die angegebenen Aufbewahrungsbedingungen eingehalten werden, kann davon ausgegangen werden, dass das Arzneimittel bis zu dem auf der Verpackung aufgedruckten Verfalldatum qualitativ einwandfrei bleibt.
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Quelle: Bundesgesundheitsministerium