Vergiftung, Schädelverletzung, Unterzuckerung oder Schlaganfall. Gleichzeitig können auch lebenswichtige Schutzreflexe wie z.B. Husten ausfallen.
→ Der Unterschied zwischen Kollaps, Ohnmacht und Bewusstlosigkeit ist die Zeitdauer.
→ Ein Kollaps oder eine Ohnmacht dauert nur wenige Sekunden und entspricht einer Bewusstseinsstörung.
→ Dabei erlangt die/der Betroffene das Bewusstsein nach wenigen Augenblicken vollständig zurück.
→ Die Bezeichnung Bewusstlosigkeit gilt erst ab einer Dauer von einer Minute.
→ Eine Bewusstlosigkeit ist primär immer eine lebensbedrohliche Situation.
Bei einem Herzstillstand kann es zu sogenannter Schnappatmung kommen (einzelne, „schnappende“ Atemzüge mit verlängerten Pausen dazwischen); diese darf nicht mit normaler Atmung verwechselt werden! Es gilt das gleiche Vorgehen wie bei fehlender Atmung, eine Wiederbelebung ist sofort einzuleiten!