Private Leistungen kann der Leistungsnehmer*in (Versicherte*r) auch zusätzlich in Anspruch nehmen.
Beim SGB XI ist der Kostenträger die Pflegekasse, die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen, es werden ebenfalls Versorgungs-verträge ebenfalls Versorgungsverträge mit den Leistungserbringern (HKP) abgeschlossen.
Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!