Verhinderungspflege auch “Ersatzpflege” genannt, weil der Ausfall einer Pflegeperson (z. B. Angehörige/Bekannte/Nachbarn) ersetzt bzw. kompensiert wird.
Leistungsanspruch haben Versicherte mit Pflegegrad 2,3,4 und 5 kalenderjährlich in Höhe von 1612,00 Euro für die Dauer von längstens sechs Wochen.
Unterscheidung: tageweise Verhinderungspflege (über acht Stunden Versorgung/Tag), stundenweise Verhinderungspflege (unter acht Stunden Versorgung/Tag)
Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Leistungsbetrag aus der Kurzzeitpflege von bis zu 806,00 Euro (die Hälfte des gesamten Budgets) auf die Verhinderungspflege übertragen werden kann.
Im Rahmen der Verhinderungspflege entsteht somit ein maximaler Leistungsbetrag von 2418,00 Euro für eine Dauer von längstens sechs Wochen, der je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden kann.