
Zusammengehörende pflegerische und hauswirtschaftliche Verrichtungen werden zu Leistungspaketen, den sog. Leistungskomplexen, zusammengefasst und mit Punkten (nach Leistungsaufwand) bewertet. Diese Punkte werden mit einem vorgegebenen Punktwert (Geldbetrag in Cent pro Punkt) multipliziert, somit können Leistungen im ambulanten Bereich vergütet werden.
In den Bundesländern gelten unterschiedliche Leistungskomplexe, da die Pflegesätze und Leistungskataloge unterschiedlich aufgebaut sind.