Allgemeines

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… kennst Du den Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung

Das Sozialgesetzbuch V und XI - Allgemeines

Hier sind Bestimmungen für die gesetzliche Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung enthalten.

 

Das SGB V wie auch das SGB XI bietet ein Paket an Leistungen für die Pflege an, die relevanten für die häusliche Pflege werden im weiteren Verlauf unten im  Einzelnen aufgeführt.

 

Kostenträger dieser Leistungen ist beim SGB V die Krankenkasse, erbracht werden sie als Sach- und Dienstleistung.

Dafür schließen die Krankenkassen Versorgungsverträge mit den Leistungserbringern  (HKP) ab. 

 

Beim SGB XI ist der Kostenträger die Pflegekasse: Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen. 

 

Dafür schließen die Krankenkassen Versorgungsverträge mit den Leistungserbringern (HKP) ab. Die Finanzierung von langfristig auftretenden Pflegebedürfnissen wird damit gesichert.

Private Leistungen kann der Leistungsnehmer*in (Versicherte*r) auch zusätzlich in Anspruch nehmen.

 

Beim SGB XI ist der Kostenträger die Pflegekasse, die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen, es werden ebenfalls Versorgungs-verträge ebenfalls Versorgungsverträge mit den Leistungserbringern (HKP) abgeschlossen.

 

➢ Versorgungsvertrag nach §132 SGB V – Gesetzliche
Krankenversicherung (Rahmenvertrag/ Vergütungsvereinbarung)

➢ Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI – Pflegeversicherung/§75 SGB XI (Rahmenvertrag/ Vergütungsvereinbarung)

➢ Zusätzliche Private Leistungen

Vertragsbeziehungen in der ambulanten Pflege
Alles verstanden?

Zuletzt erwarten Dich nur noch ein paar abschließende Fragen, welche entweder eine oder mehrere richtige Antworten beinhalten können. Du kannst Dir dabei so viel Zeit lassen, wie Du möchtest. Im Notfall können die Fragen auch wiederholt werden. Viel Erfolg!

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