Unterstützungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP), nur bei physischen Einschränkungen; kein Leistungsanspruch bei psychischen und kognitiven Einschränkungen.
Soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2,3,4 oder 5 im Sinne des elften Buches vorliegt, erhalten Versicherte die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Ohne begründete Ausnahme besteht der Anspruch je Krankheitsfall für höchstens 4 Wochen (Regelzeit, danach ermessens Zeitraum). Dient nur zur Schließung der Versorgungslücke.
Sicherungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP). Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung 🡪 Heilung, Besserung oder die Verhütung einer Verschlimmerung des Krankenzustands.
Versicherte können als Regelleistung die Behandlungspflege und als Mehrleistung/Satzungsleistung die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen. Bei Ablehnung 🡪 Privatleistung
Ebenso ist die Palliativversorgung in der Sicherungspflege gesichert. Die Anspruchsdauer ergibt sich nach der medizinischen Notwendigkeit.
und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Kunden haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel bis zu 40,00€/Monat
Bettunterlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Fingerlinge
Technische Hilfsmittel 🡪 leihweise durch die Pflegekassen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4000,00€ je Versicherungsnehmer
Umbau des Bades, Barrierefreiheit