Vorbereitung auf die Prüfung durch den medizinischen Dienst (MD)

Lernziele: Nach dieser Lektion...

… kannst Du dein Team bei der Vorbereitung auf Prüfung durch den medizinischen Dienst (MD) anleiten und unterstützen.

… hast du einen Überblick über mögliche Prüfungssituationen und prüfungsrelevante Daten bekommen.

Prüfungsvorbereitung Ambulante Pflege
  • Die Bewertung eines Pflegedienstes ist auf all jene Aspekte beschränkt, die von seinem jeweiligen Auftrag vertraglich abgedeckt sind. Wenn also der ambulante Dienst die Körperpflege sicherstellen soll, fließt dieser Punkt in die Bewertung ein. Nicht prüfungsrelevant ist dann die Frage, ob die Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme dem individuellen Bedarf entspricht.

  • Es gibt insgesamt fünf Bereiche:

Prüfbereich 1: Übergreifend zu prüfende Qualitätsaspekte
  • Der erste Teil umfasst die “übergreifend zu prüfenden Qualitätsaspekte”. Deren Umsetzung inspiziert der MDK also unabhängig vom vereinbarten Leistungsspektrum. Der Bereich beinhaltet drei Qualitätsaspekte: 

      • Aufnahmemanagement 

      • Erfassung von und Reaktion auf Risiken und Gefahren 

      • Erfassung von und Reaktion auf Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgungssituation

  • Die Begriffe sind etwas weit gefasst, werden aber später in der Prüfanleitung präzisiert.

      • Das Aufnahmemanagement etwa umfasst die klassische Informationssammlung. Hier sind die Nutzer des neuen Strukturmodells im Vorteil, denn die SIS ist dafür perfekt geschaffen.

      • Die Erfassung und die Reaktion auf Risiken und Gefahren umfasst die typischen Gesundheitsgefahren, denen ein ambulant versorgter Pflegebedürftiger ausgesetzt ist, etwa Stürze, Dekubitus oder Fehlernährung. Hier erwartet der MDK, dass der Pflegedienst mit offenen Augen durch die Wohnung des Klienten geht und diesen auf offensichtliche Gefahren aufmerksam macht und ihn berät. Dazu zählen etwa ein langes Fernsehkabel mitten im Laufweg und ein Kühlschrank voller Süßwaren und ungesunder Fertiggerichte.

      • Eine Destabilisierung der Versorgungssituation liegt etwa vor, wenn die Demenz eines Klienten fortschreitet und der mitpflegende Angehörige damit zunehmend überfordert ist. Auch hier wird der MDK erwarten, dass der Pflegedienst beratend tätig wird.

Prüfbereich 2: Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen
  • Diese Aspekte werden nur dann geprüft, wenn sie Bestandteil der

    vereinbarten Leistungen sind:


      • Unterstützung im Bereich der Mobilität

      • Unterstützung bei beeinträchtigter Kognition

      • Unterstützung im Bereich der Kommunikation

      • Unterstützung bei Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemlagen

      • Unterstützung bei der Körperpflege

      • Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme

      • Unterstützung bei der Ausscheidung

      • Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens sowie bei

        der Aufrechterhaltung und Förderung sozialer Kontakte

      • Anleitung und Beratung pflegender Angehöriger zur Verbesserung der Pflegekompetenz

      • Anleitung und Beratung des pflegebedürftigen Menschen zur Verbesserung der Selbstpflegekompetenz

      • Schmerzmanagement

  • Die Anforderungen liegen im bereits heute üblichen Rahmen. Beispielhaft dafür ist etwa der Bereich der Mobilität. Der Pflegedienst muss Beeinträchtigungen und Ressourcen erfassen, Risiken einschätzen und den Klienten etwa bei der Nutzung von Hilfsmitteln unterstützen.

Prüfbereich 3: Ärztlich verordnete Maßnahmen
  • Hier wird der MDK prüfen, ob die Versorgung den ärztlichen Verordnungen und der Genehmigung durch die Krankenkassen entspricht. Er erwartet eine fachgerechte Durchführung nach dem aktuellen Stand des Wissens, eine engmaschige Beobachtung sowie eine zeitnahe Rücksprache mit dem Arzt.

Prüfbereich 4: Sonstige Qualitätsaspekte in der personenbezogenen Prüfung
  • Zunächst geht es darum, dass sich der Pflegedienst und die Angehörigen abstimmen. Insbesondere sollen die Pflegekräfte hier versuchen, bei der Versorgung möglichst auf die Wünsche der Angehörigen eingehen.

  • Schon im nächsten Absatz geht es um deutlich sensiblere Themen: Gewalt, Vernachlässigung und Unterversorgung. Hier wünscht der MDK, dass der Pflegedienst im Rahmen der Versorgung auf dafür typische Anzeichen achtet. Zudem wird erwartet, dass die Pflegekräfte effektive Maßnahmen ergreifen, also etwa Hilfestellung anbietet.

  • Dieser Bereich wird nicht in die Bewertung einbezogen. Der MDK soll hier im Rahmen eines Fachgesprächs mit den Mitarbeitern beratend tätig werden, etwa hinsichtlich möglicher Handlungsstrategien.

Prüfbereich 5: Einrichtungsbezogene Prüfung
  • Dieser Bereich umfasst den verbliebenen Rest des Qualitätsmanagements, der nach der Umstellung der Prüfung vom MDK noch verlangt wird. Dazu zählen etwa Fallbesprechungen, Pflegevisiten, interne Audits, Fortbildungen oder etwa Qualitätszirkel. Zudem setzt der MDK voraus, dass die wichtigsten Expertenstandards und Leitlinien bekannt sind und angewendet

    werden. Dieses wird er auch im Rahmen eines Fachgesprächs kontrollieren.

  • Hinzu kommen die Vorgaben zur Hygiene. Auch hier beschränkt sich die Prüfung auf die bereits heute üblichen Grundlagen, wie etwa Hygienestandards und die richtige Nutzung von Hilfsmitteln (Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzkleidung).

  • Der dritte Punkt regelt die Qualifikation und die Tätigkeit einer Pflegedienstleitung, etwa die Dienstplanung. Auch hier gibt es keine relevanten Änderungen.

Was ist mit den Qualitätsindikatoren?
  • In der stationären Langzeitpflege kommen Qualitätsindikatoren zum Einsatz. Es handelt sich dabei um ein komplexes System von Kennzahlen, mit dem das Auftreten verschiedener Komplikationen erfasst und bewertet wird. Diese Methodik bleibt auf diese Versorgungsform beschränkt. Dafür gibt es einleuchtende Gründe:

      • Um Indikatoren einführen zu können, ist ein entsprechendes Forschungsprojekt notwendig. Dieses muss zunächst die passenden Kennzahlen ermitteln und definieren. Die Forscher müssten festlegen, anhand welcher messbaren Grenzwerte das jeweilige Kriterium erreicht oder verfehlt wird. Für die Langzeitpflege gibt es diese Forschung, nicht jedoch für andere Versorgungsformen. Neben den notwendigen Finanzmitteln mangelt es vor allem an der Zeit. Die gescheiterten Pflegenoten sollen ja nicht erst in drei oder vier Jahren abgelöst werden.

      • Überdies machen Kennzahlen nur Sinn, wenn diese eindeutig der jeweiligen Einrichtung zugeordnet werden können. In der Kurzzeitpflege ist das nahezu unmöglich. Es herrscht zumeist ein Kommen und Gehen. Auftretende Mobilitätseinschränkungen oder Druckgeschwüre lassen sich nur schwerlich der Tagespflege anlasten. Aus dem gleichen Grund machen Indikatoren auch in der ambulanten Pflege wenig Sinn. Beispiel: Der Pflegedienst gibt mittags das Essen ein, die Angehörigen am Morgen und am Abend. Wer ist verantwortlich, wenn es zu einem unbeabsichtigten Gewichtsverlust kommt? Das lässt sich nicht sicher sagen. Oder: Ein Klient entwickelt ein Druckgeschwür. Die Pflegekräfte des ambulanten Dienstes führen Lagerungen durch. Die Angehörigen aber auch. Wer trägt dann die Schuld an dem Druckgeschwür? Das bleibt völlig offen.

Qualitätsdarstellung
  • Die Darstellung der Prüfergebnisse wird sich optisch an die Qualitätsdarstellung in der Langzeitpflege orientieren. Die visuellen Grundelemente dürfen vergleichbar sein; insbesondere die Nutzung von leeren und ausgefüllten Quadraten bei der Bewertung des jeweiligen Qualitätsaspekts.

      • ■■■■ bedeutet: “Keine oder geringe Qualitätsdefizite”

      • ■■■□ bedeutet: “Moderate Qualitätsdefizite”

      • ■■□□ bedeutet: “Erhebliche Qualitätsdefizite”

      • ■□□□ bedeutet: “Schwerwiegende Qualitätsdefizite”

      • “x” bedeutet: “konnte nicht geprüft werden”

  • Nacheinander werden die Ergebnisse der oben genannten Prüfbereiche präsentiert. Eine Gesamtbewertung wie aktuell bei den Pflegenoten wird es im neuen System nicht geben.

  • Ergänzt wird die Darstellung um einen Informationsteil. Dieser umfasst etwa die Anzahl der insgesamt durch den Pflegedienst versorgten Personen, Spezialisierungen oder Versorgungsschwerpunkte, spezielle Leistungen und Angebote, Angaben zu Fremdsprachenkenntnissen der Mitarbeiter sowie etwa
    Angaben zur personellen Ausstattung des Pflegedienstes.

Links zu wichtigen Dokumente

Als Vorbereitung findest du das Skript dieser Lektion zum Ausdrucken hier:

Weitere Dokumente zum Herunterladen und selbst Ausfüllen
Checkliste zur Vorbereitung der Regelprüfung (PDF-Datei zum Ausdrucken)
Checkliste zur Vorbereitung der Regelprüfung (Word-Datei zum selbst Ausfüllen)
Prüfkatalog der Qualitätsbereiche zur Vorbereitung der Regelprüfung (PDF-Datei zur Ausdrucken)
Prüfkatalog der Qualitätsbereiche zur Vorbereitung der Regelprüfung (Word-Datei zum selbst Ausfüllen)
Der MDK-Ordner
  • Die Dokumente können unter anderem auch in einem Ordner gesammelt werden. Es liegt in der Verantwortung des/der Qualitätsmeister*in diesen zu verwalten und in Takt zu halten. Ob er analog (als Hefter mit ausgedruckten Blättern) oder digital verwaltet werden soll, kann jeder Standort selber entscheiden. 

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