… hast du gelernt, wie eine Pflegevisite abläuft und was vor- und nachzubereiten ist.
… kennst du alle wichtigen Dokumente, die vor bzw. nach der Pflegevisite ausgefüllt werden müssen.
Vorbereitung der Pflegevisite (im Büro)
Ein Jahresplan für Pflegevisiten wird durch den Qualitäts-Meister erstellt.
Pflegevisiten werden
bei PG 2 und 3 jeweils 1x jährlich,
bei PG 4 und 5 jeweils 2x jährlich,
oder individuell bei Bedarf durchgeführt.
Fällige Pflegevisiten werden monatsweise im Computerprogramm angezeigt. Die Liste wird zu Beginn eines jeden Monats ausgedruckt und die Termine werden anhand dieser Liste vergeben. Termin wird mit Kunden und Angehörigen vereinbart. Anstehende Pflegevisiten erscheinen im Tourenplan des Visiteurs.
Die aktuellen Pflegevisiten werden zeitnah mit der PDL (Planungsgenie) besprochen.
Durchführung der Pflegevisite (beim Kunden)
Entsprechend des Pflegegrades, jedoch mindestens zweimal pro Kalenderjahr führt die Pflegedienstleitung oder ihre Stellvertretung bei allen Kunden des Pflegedienstes, die Leistungen nach dem 11. Sozialgesetzbuch beziehen, Pflegevisiten durch. Die Pflegevisite kann unabhängig von den Pflegeeinsätzen der Mitarbeiter erfolgen.
Im Rahmen der Pflegevisite werden Bezugspflegekraft, Teilnehmer der Visite und Datum der Visite festgehalten sowie das Gespräch dokumentiert. Zudem wird vermerkt, ob es sich um eine Regel- oder Anlassbezogene Visite handelt.
Anlassbezogene Visiten werden zum Beispiel im Beschwerdefall, bei Umstellung der Verträge oder bei gesondert zu besprechenden Anliegen der Kunden oder Angehörigen durchgeführt. Diese können dann auch außerhalb des Regelzeitraums stattfinden.
Die Pflegevisite beginnt mit einer Abfrage der Kundenzufriedenheit. Neben dem allgemeinen Befinden, werden Zufriedenheit und Wünsche mit einbezogen, auch im Hinblick auf Grund- und Behandlungspflege.
Ärztliche Verordnungen und Diagnosen werden abgeglichen und die Maßnahmenplanung auf Aktualität geprüft.
Im Anschluss daran wird ein Überblick über alle relevanten Risikoeinschätzungen verschafft. Prüfung zu Aktualität der Einschätzung, Maßnahmenplanung und Beratung zu den jeweiligen Themen schließt sich an.
Die Zufriedenheitsbefragung wird auch bei Kunden durchgeführt, die Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V erhalten. Diese geschieht in dem Fall alle 6 Monate.
Nachbereitung der Pflegevisite (im Büro)
Hinzuziehen der Stammakte und des Kundenordners, zur abschließenden Vollständigkeitsprüfung der einzelnen Risikoeinschätzungen.
Prüfung der Aktualität von Pflegeverträgen und Verordnungen, ggf. vornehmen von Korrekturmaßnahmen
Ggf. Informationsweitergabe an den behandelnden Arzt
Auswertung der Pflegevisite im Hinblick auf die Dokumentation. Notwendige Maßnahmen werden dabei auf dem Formular zur Pflegevisite festgehalten. Der Durchschlag verbleibt in der Kundenakte um den zuständigen Mitarbeitern einen Überblick über Maßnahmen zu geben. Die verschiedenen Maßnahmen sind mit Abgabedatum versehen und werden von der Pflegedienstleitung oder ihrer Stellvertretung überprüft
Das fertig ausgefüllte Formular zur Pflegevisite wird im Ordner zum „Kontinuierlichen Verbesserungsprozess“ abgelegt. Dort finden sich zwei Unterteilungen. Die „noch zu bearbeitenden Pflegevisiten“ werden nach Überprüfung und bei korrekter Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in die „allgemeinen Pflegevisiten“ des aktuellen Jahres umgeheftet.
Termin für die nächste Pflegevisite wird im Computerprogramm festgelegt.
Am Ende eines Monats werden im Rahmen der Dienstübergabe die durchgeführten Pflegevisiten, bzw. die jeweiligen Kundenakten, mithilfe des Dokuments zur Bewertung der Pflegedokumentation bewertet.