… hast du gelernt, warum ein Maßnahmenplan im Rahmen der strukturierten Informationssammlung erstellt wird und welche Anforderungen an diesen gestellt werden.
Element 2: Der Maßnahmenplan
Einführung
Das Strukturmodell führt anstelle des Begriffs „Pflegeplanung“ den Begriff „Maßnahmenplan“ ein, da hier neben pflegerischen auch hauswirtschaftliche und betreuende Maßnahmen sowie „Informationen Dritter“ (z. B. des sozialpflegerischen Dienstes, Ergo- und Physiotherapie etc.) miteinfließen.
Prinzipien des Maßnahmenplans
Routinemäßige und wiederkehrende Abläufe in der grundpflegerischen Versorgung sowie der psychosozialen Betreuung werden übersichtlich einmal nachvollziehbar dargestellt (Tagesstruktur inkl. Nächtliche Versorgung).
Es kann mit fixen Zeiten oder variablen Zeitkorridoren gearbeitet werden. Ausschlaggebend ist, ob aus fachlicher Sicht oder auf Wunsch des Bewohners bestimmte Leistungen zu einem fixen Zeitpunkt erbracht werden sollen oder müssen (z.B. Medikamente).
Einzelheiten der Behandlungspflege werden wie bisher separat dokumentiert.
Unterstützende oder pflegerische Maßnahmen, die mehrmals am Tag in derselben Form erbracht werden (z.B. das Bereitstellen von Mahlzeiten in einer bestimmten Form), werden nur einmal individualisiert beschrieben und im Weiteren dann mit einem Kürzel in die Tagesstruktur integriert.
Die Maßnahmen werden handlungsleitend beschrieben. Durch die Art der Beschreibung der Maßnahme wird z.B. nachvollziehbar „Wer, Was, Wie, Wo und Wann“ zu tun hat.
Ziele sind immanenter Bestandteil der geplanten Maßnahmen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Ziele der Maßnahmen durch den Abgleich mit den Wünschen der pflegebe- dürftigen Person ableiten lassen.
Es erfolgt ein gedanklich-fachlicher Prozess, der die Erkenntnisse aus dem Gespräch auf der Grundlage des SIS einbezieht:
Welche Ziele und Wünsche hat die pflegebedürftige Person?
Welche Ressourcen bestehen?
Welche Problemkonstellationen sind vorhanden?
Welche Veränderung der Situation soll erreicht werden?
Der Verzicht auf die Schritte 2 (Probleme/Ressourcen) und 3 (Ziele) des 6-phasigen Pflegeprozessmodells dient keineswegs nur dem Ziel der Aufwandsreduktion. Ziel ist vielmehr die Abkehr von einer Vorstellung der „Zerlegung” des Menschen in einzelne „Probleme“/„Diagnosen“/„Ressourcen“, die in einem linearen Prozess „gelöst“ werden.
Bei Gestaltung des Maßnahmenplans ist der Praxis bewusst viel Spielraum überlassen worden.
Auf bestehende Verfahrensanleitungen kann verwiesen werden und bei Bedarf wird eine abweichende individuelle Ausprägung formuliert.
Inhalte des Maßnahmenplans (ambulant/stationär)
Zeitrahmen der Erstellung von SIS und Maßnahmenplan
Zeitrahmen sollte einrichtungsintern festgelegt sein
Strukturierte Informationssammlung (SIS)
Es wird immer mit Einzug (oder bereits vorab) begonnen
Erste Fertigstellung meist nach 24 Stunden bis zu einer Woche
Organisation Absprache SD-Pflege
Maßnahmenplan
Erkannte Risiken, wie z. B. Sturzgefahr, werden ab Einzug beschrieben und Maßnahmen geplant und durchgeführt (Erinnere: Expertenstandard Dekubitus- prophylaxe nach 8 Stunden!)
Komplette Fertigstellung individueller Maßnahmen nach ca. einer Woche