• erfasst bei Aufnahme systematisch die Probleme, Pflegebedürfnisse, Gewohnheiten, Fähigkeiten, Ressourcen und Wünsche
des zu Pflegenden Einbeziehung des Pflegebedürftigen als „gleichberechtigter“ Partner (Aushandeln statt Behandeln, Beachten des Selbstbestimmungsrechtes)
• dient der rechtlichen Absicherung
• beinhaltet die Sammlung, Systematisierung und Dokumentation von pflege- und handlungsrelevanten Daten (Anamnese), einschließlich biografischer Aspekte
• anerkannte Assessmentverfahren zur Erfassung des spezifischen Pflegebedarfs
• kann niemals vollständig sein