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Wundmanager für Pflegefachkräfte

Maßnahmen zur Händehygiene

Gesetzliche Grundlagen

• Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

• Biostoffverordnung (BioStoffV)

 

• Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege (TRBA 250)

 

• Empfehlungen

– des Robert-Koch-Instituts (RKI) – Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2000, Aktualisierung 2016)

– der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)

– der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)

– der Aktion Saubere Hände (angeregt durch die Weltgesundheitsorganisation WHO)

– der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

– Rahmenhygieneplan

Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)

Titel:

• Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2000, Aktualisierung 2016)

 

• gilt für alle in stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen sowie in der ambulanten Betreuung pflegebedürftiger Menschen und der pflegerischen Betreuung von

Heimbewohnern tätigen Personen, sofern sie in direkten ärztlichen oder pflegerischen Kontakt mit Patienten oder Bewohnern einschließlich der patientennahen Umgebung treten, nach Tätigkeiten mit erhöhtem Kontaminationsrisiko
(z.B. Abfallentsorgung, Wechsel der Bettwäsche) oder vor reinen Tätigkeiten (z.B. Bereitstellung von Arzneimitteln, Wäsche, u.ä.)

Maßnahmen zur Händehygiene

• Schaffung und Erhalt von Rahmenbedingungen

• Handpflege und Hautschutz

• Händewaschung

• Händedesinfektion

• Gebrauch von Handschuhen

Hygieneplan/Reinigungs- & Desinfektionsplan​

• Indikationen für die Maßnahmen der Händehygiene in Abhängigkeit von den Arbeitsaufgaben und den Besonderheiten der zu betreuenden Patienten im Detail festlegen und allen Mitarbeitern zugänglich machen

 

• Anbringen eines Händehygieneplanes an Händedesinfektionsplätzen (Durchführung der jeweiligen Maßnahme, Festlegung wer, was, wann, womit, wie, in wischdesinfizierbaren Schutzhüllen oder in laminierter Form)

 

• aktenkundige Einweisung jedes Mitarbeiters in den Hygieneplan (jährlich)

Voraussetzung

Ohne Schmuck und künstliche Fingernägel

• „Kurzgeschnittene, mit den Fingerkuppen abschließende Fingernägel minimieren die Gefahr der Handschuhperforation an den Fingerkuppen.

 

• Nagellack ist abzulehnen, weil er die Sichtbeurteilung der Nägel behindert und mit steigender Tragedauer die Kolonisation auf den Nägeln zunimmt.

 

• Die Bakteriendichte ist auf künstlichen Nägeln höher als auf natürlichen.

 

• Zugleich beeinträchtigen künstliche Nägel den Erfolg der Händehygiene und erhöhen die Perforationsgefahr für Einmalhandschuhe.

 

• Schmuckstücke an Händen und Unterarmen behindern die sachgerechte Händehygiene und können dadurch zu einem Erregerreservoir werden.

 

• Aber auch wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Ringen nicht zulässig.

 

• Schließlich führt das Tragen von Ringen zu erhöhter Perforationshäufigkeit von medizinischen Einmalhandschuhen.“

 

Optimale Ausstattung mit Händedesinfektionsmitteln

• vorgeschriebenene Ausstattung mit Händedesinfektionsmittelspendern in unmittelbarer Verfügbarkeit direkt an Patient:innen (siehe auch TRBA 250, Gewährleistung keiner zusätzlichen Wege für die Mitarbeitenden)

 

• Art der eingesetzten Spender, d.h. fest an der Wand oder am Bett montierte Spender, mobile Spender:innen mit Dosierpumpen oder Kittelflaschen (richtet sich nach den räumlichen Verhältnissen und den zu versorgenden Patienten)

 

• Benutzer von Kitteltaschenflaschen: saubere Flaschen, ggf. mit Anbruchdatum beschriften mit lesbarem Etikett, leere Kitteltaschenflaschen verwerfen und nicht wieder befüllen

Indikationen der hygienischen Händedesinfektion
Auswahl der Desinfektionsmittel

• Wirksamkeit gegen verschiedene Erregergruppen (Bakterien, Pilze und Viren), ggf. Subgruppen (z.B. Hefen und/oder Schimmelpilze) u.a. Erreger

 

• siehe Liste der vom RKI (Robert Koch-Institut) geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren und Desinfektionsmittel-Liste des VAH (Verbund für angewandte Hygiene e.V.)

Technik einer korrekten Durchführung der hygienischen Händedesinfektion​

• Desinfektionsmittel in die hohlen, trockenen Hände geben

 

• das Produkt in die Hände bis zu den Handgelenken (evtl. auch Unterarme) kräftig einreiben

 

• empfohlene Einwirkzeit des jeweiligen Produktes beachten

 

• die Bewegungen jedes Schrittes 5x durchführen

 

• nach Beendigung des 6. Schrittes werden die einzelnen Schritte bis zur angegebenen Einreibedauer wiederholt

 

• im Bedarfsfall erneut Händedesinfektionsmittel entnehmen

 

• darauf achten, dass die Hände die gesamte Einreibezeit über feucht bleiben

Die Händewaschung

• Reinigung der Hände zur Entfernung von Schmutz und Verunreinigungen

 

• Häufigkeit auf das erforderliche
Minimum begrenzen

 

• bei starker Belastung der Hände mit Schweiß

 

• insbesondere nach dem Toilettengang und vor dem Essen

 

• ein Flüssigpräparat aus einem Spender benutzen (Verwendung von Stückseife aus hygienischen
Gründen nicht erlaubt)

 

• zur Schonung der Haut eine schwachsaure (pH 5,5) bzw. zumindest pH-hautneutrale Waschlotion verwenden

• Bürsten nicht routinemäßig, sondern nur bei besonderer Verschmutzung und ausschließlich für Fingernägel und Nagelfalz einsetzen, um eine
mechanische Hautschädigung an Hand und Unterarm zu vermeiden

 

• wichtig nach dem Waschen die sorgfältige Trocknung insbesondere der Fingerzwischenräume mit weichem Einmalhandtuch

Desinfizieren - besser als Waschen

Austrocknung vorbeugen
• Beim Waschen wird die Haut schneller trocken und rissig.

 

Bessere Wirkung
• Desinfektionsmittel wirken besser als Seife.

 

Keine Chance für Keime

• Viele krankmachende Keime werden beim Desinfizieren abgetötet, die beim Waschen auf der Haut bleiben.

 

Rückfettende Wirkung

• Desinfektionsmittel sind besser für die Haut. Sie wirken rückfettend.

 

Desinfizieren reicht aus

• Oft sind die Hände nicht schmutzig. Dann reicht Desinfizieren völlig aus. Hände nur waschen, wenn sie wirklich dreckig sind.

Medizinische Einmalhandschuhe

• dienen in erster Linie der Unterbrechung von Infektionsketten

 

• bei vorhersehbarer Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Sekreten und Exkreten, z.B.

 

– bei der Blutentnahme
– der Pflege inkontinenter Patienten
– vor intensivem Kontakt mit MRE, z.B. vor der antiseptischen
Waschung von mit MRE kolonisierten/infizierten Patienten
– beim Umgang mit Beatmungsschläuchen
– bei Entleerung von Wasserfallen
– beim endotrachealen Absaugen
– bei der Tracheostomapflege
– bei Entsorgung von Sekreten, Exkreten und Erbrochenem

– bei der Entfernung von Drainagen, Verbänden oder kontaminierten Materialien

 

• nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit ablegen (beim Wechsel von unreinen zu reinen Tätigkeiten wie z.B. Sekretabsaugung und anschließender Arbeit am Infusionssystem Indikationen zur Händedesinfektion beachten)

 

• nach dem Ausziehen der Handschuhe in jedem Fall eine Händedesinfektion durchführen (Risiko der unerkannten Perforation und Kontamination beim fehlerhaften Ausziehen der Handschuhe)

 

• Einmalhandschuhe wegen des Risikos der Hautschädigung und erhöhter Perforationsgefahr nur auf sauberen, vollständig trockenen Händen anlegen

 

• Werden Handschuhe nicht mit einem automatischen Handschuhspender bereitgestellt oder aus einer Box entnommen, die bei Entnahme der ersten Handschuhs den nachfolgenden soweit freigibt, das die Entnahme ohne Berührung der Box und weiterer Handschuhe möglich ist, sondern aus üblichen Pappboxen entnommen, ist vor der Entnahme eine Händedesinfektion durchzuführen.

• angebrochene Boxen vor Kontamination durch Staub, Tröpfchen, Spritzwasser schützen

 

• Bevorratung von Handschuhen in der Kitteltasche nicht zulässig

 

• Handschuhe werden in Situationen getragen, in denen keine Verschmutzung der Hände mit infektiösem Material zu erwarten ist (Personalschutz)

 

• Handschuhe werden nicht gewechselt oder ausgezogen, wenn dies angezeigt ist („gefühlte Sauberkeit“)

 

• das Tragen von Handschuhen verleitet dazu, eine notwendige Händedesinfektion nicht durchzuführen

 

• die Hände werden beim Ausziehen der Handschuhe häufig kontaminiert

 

• Handschuhe werden bei Gebrauch undicht

 

• das zu häufige und zu lange Tragen von Handschuhen führt zu Hautschäden

Händehygiene im Lebensmittelbereich

• vor dem Umgang mit Lebensmitteln die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen und anschließend sorgfältig trocken und jede Verschmutzung der Hände danach vermeiden

 

• bei rohem Fleisch: nicht mit der bloßen Hand, sondern mit Fleischgabeln und Messern aus Metall bearbeiten (anschließend sofort in die Spülmaschine bzw. abwaschen)

 

• ist es unvermeidlich, z.B. ungeputztes Gemüse oder rohes Fleisch mit der bloßen Hand anzufassen, dann danach sofort mit warmem Wasser und Seife die Hände gründlich waschen und mit einem trockenen, sauberen Handtuch oder einem Einmaltuch abtrocknen

 

• nach Abschluss der Arbeiten in der Küche nach einer letzten gründlichen Reinigung der Hände auf einen guten Hautschutz achten

 

• Einsatz von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt meist überflüssig und unerwünscht

 

• gewisser Schutz für die Hände vor Verschmutzung mit Einmalhandschuhen (ersetzen jedoch nicht die sorgfältige Händehygiene)

Hautschutz und Hautpflege

• dienen vorrangig dem Arbeitsschutz, sind aber zugleich Voraussetzung für eine effektive Händedesinfektion (kleinste Risse bzw. Mikrotraumen als Eintrittspforten für Krankheitserreger) und unterstützen die Regeneration der Haut

 

• beim Einsatz von Hautschutz- und –pflegemitteln das Risiko der mikrobiellen Kontamination beachten, d.h. keine Entnahme aus Salbentöpfchen und bei Verwendung von Tuben Vermeiden eines Rücksogs des ausgedrückten Salbenstrangs

 

• Hautschutzpräparate vor und während der Arbeit und am Dienstende auftragen, zusätzlich bei individuellem Bedürfnis/auch Freizeitbereich anwenden

• bei sichtbarer Verschmutzung der Hände vor dem Auftragen von Hautschutz- oder Pflegepräparaten die Hände reinigen

• Handschuhe nur so lange wie nötig tragen (stauende Nässe)

 

• Bei Verletzungen oder Hautläsionen an den Händen müssen bei allen hygienerelevanten Arbeiten Schutzhandschuhe getragen werden!

 

• Bei Hauterkrankungen, Unverträglichkeitsreaktionen und ähnlichen Sachverhalten ist Kontakt mit dem Betriebsärztlichen Dienst aufzunehmen!

Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers

• Auswahl, Bereitstellung und Einweisung von Präparaten für die Hautreinigung und den Hautschutz

 

• für hautbelastende Tätigkeiten (z.B. Nass- und Feuchtreinigung, Desinfektion von Flächen und Gegenständen), Breitstellung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung, Handschuhe zum Schutz des Trägers vor chemischen und physikalischen Risiken)

 

• Schutz- und Verhaltensregeln in einer Betriebsanweisung festlegen

• arbeitsmedizinische Vorsorge und Überwachung gewährleisten

 

• bei beginnenden Hautschäden unverzüglich den betriebsärztlichen Dienst oder einen Hautarzt konsultieren

 

• Produkte ohne Duft- und ohne Konservierungszusätze auswählen und bei Hautschutzpräparaten wegen der Penetrationsförderung Präparate ohne Harnstoff bevorzugen

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