• Infektionsschutzgesetz (IfSG)
• Biostoffverordnung (BioStoffV)
• Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
• Empfehlungen
– des Robert-Koch-Instituts (RKI) – Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2000, Aktualisierung 2016)
– der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
– der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)
– der Aktion Saubere Hände (angeregt durch die Weltgesundheitsorganisation WHO)
– der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
– Rahmenhygieneplan
Titel:
• Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (2000, Aktualisierung 2016)
• gilt für alle in stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen sowie in der ambulanten Betreuung pflegebedürftiger Menschen und der pflegerischen Betreuung von
Heimbewohnern tätigen Personen, sofern sie in direkten ärztlichen oder pflegerischen Kontakt mit Patienten oder Bewohnern einschließlich der patientennahen Umgebung treten, nach Tätigkeiten mit erhöhtem Kontaminationsrisiko
(z.B. Abfallentsorgung, Wechsel der Bettwäsche) oder vor reinen Tätigkeiten (z.B. Bereitstellung von Arzneimitteln, Wäsche, u.ä.)
• Schaffung und Erhalt von Rahmenbedingungen
• Handpflege und Hautschutz
• Händewaschung
• Händedesinfektion
• Gebrauch von Handschuhen
• Indikationen für die Maßnahmen der Händehygiene in Abhängigkeit von den Arbeitsaufgaben und den Besonderheiten der zu betreuenden Patienten im Detail festlegen und allen Mitarbeitern zugänglich machen
• Anbringen eines Händehygieneplanes an Händedesinfektionsplätzen (Durchführung der jeweiligen Maßnahme, Festlegung wer, was, wann, womit, wie, in wischdesinfizierbaren Schutzhüllen oder in laminierter Form)
• aktenkundige Einweisung jedes Mitarbeiters in den Hygieneplan (jährlich)
• „Kurzgeschnittene, mit den Fingerkuppen abschließende Fingernägel minimieren die Gefahr der Handschuhperforation an den Fingerkuppen.
• Nagellack ist abzulehnen, weil er die Sichtbeurteilung der Nägel behindert und mit steigender Tragedauer die Kolonisation auf den Nägeln zunimmt.
• Die Bakteriendichte ist auf künstlichen Nägeln höher als auf natürlichen.
• Zugleich beeinträchtigen künstliche Nägel den Erfolg der Händehygiene und erhöhen die Perforationsgefahr für Einmalhandschuhe.
• Schmuckstücke an Händen und Unterarmen behindern die sachgerechte Händehygiene und können dadurch zu einem Erregerreservoir werden.
• Aber auch wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Ringen nicht zulässig.
• Schließlich führt das Tragen von Ringen zu erhöhter Perforationshäufigkeit von medizinischen Einmalhandschuhen.“
• Wirksamkeit gegen verschiedene Erregergruppen (Bakterien, Pilze und Viren), ggf. Subgruppen (z.B. Hefen und/oder Schimmelpilze) u.a. Erreger
• siehe Liste der vom RKI (Robert Koch-Institut) geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren und Desinfektionsmittel-Liste des VAH (Verbund für angewandte Hygiene e.V.)
Austrocknung vorbeugen
• Beim Waschen wird die Haut schneller trocken und rissig.
Bessere Wirkung
• Desinfektionsmittel wirken besser als Seife.
Keine Chance für Keime
• Viele krankmachende Keime werden beim Desinfizieren abgetötet, die beim Waschen auf der Haut bleiben.
Rückfettende Wirkung
• Desinfektionsmittel sind besser für die Haut. Sie wirken rückfettend.
Desinfizieren reicht aus
• Oft sind die Hände nicht schmutzig. Dann reicht Desinfizieren völlig aus. Hände nur waschen, wenn sie wirklich dreckig sind.
• dienen in erster Linie der Unterbrechung von Infektionsketten
• bei vorhersehbarer Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Sekreten und Exkreten, z.B.
– bei der Blutentnahme
– der Pflege inkontinenter Patienten
– vor intensivem Kontakt mit MRE, z.B. vor der antiseptischen
Waschung von mit MRE kolonisierten/infizierten Patienten
– beim Umgang mit Beatmungsschläuchen
– bei Entleerung von Wasserfallen
– beim endotrachealen Absaugen
– bei der Tracheostomapflege
– bei Entsorgung von Sekreten, Exkreten und Erbrochenem
– bei der Entfernung von Drainagen, Verbänden oder kontaminierten Materialien
• nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit ablegen (beim Wechsel von unreinen zu reinen Tätigkeiten wie z.B. Sekretabsaugung und anschließender Arbeit am Infusionssystem Indikationen zur Händedesinfektion beachten)
• nach dem Ausziehen der Handschuhe in jedem Fall eine Händedesinfektion durchführen (Risiko der unerkannten Perforation und Kontamination beim fehlerhaften Ausziehen der Handschuhe)
• Einmalhandschuhe wegen des Risikos der Hautschädigung und erhöhter Perforationsgefahr nur auf sauberen, vollständig trockenen Händen anlegen
• Werden Handschuhe nicht mit einem automatischen Handschuhspender bereitgestellt oder aus einer Box entnommen, die bei Entnahme der ersten Handschuhs den nachfolgenden soweit freigibt, das die Entnahme ohne Berührung der Box und weiterer Handschuhe möglich ist, sondern aus üblichen Pappboxen entnommen, ist vor der Entnahme eine Händedesinfektion durchzuführen.
• angebrochene Boxen vor Kontamination durch Staub, Tröpfchen, Spritzwasser schützen
• Bevorratung von Handschuhen in der Kitteltasche nicht zulässig
• Handschuhe werden in Situationen getragen, in denen keine Verschmutzung der Hände mit infektiösem Material zu erwarten ist (Personalschutz)
• Handschuhe werden nicht gewechselt oder ausgezogen, wenn dies angezeigt ist („gefühlte Sauberkeit“)
• das Tragen von Handschuhen verleitet dazu, eine notwendige Händedesinfektion nicht durchzuführen
• die Hände werden beim Ausziehen der Handschuhe häufig kontaminiert
• Handschuhe werden bei Gebrauch undicht
• das zu häufige und zu lange Tragen von Handschuhen führt zu Hautschäden
• vor dem Umgang mit Lebensmitteln die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen und anschließend sorgfältig trocken und jede Verschmutzung der Hände danach vermeiden
• bei rohem Fleisch: nicht mit der bloßen Hand, sondern mit Fleischgabeln und Messern aus Metall bearbeiten (anschließend sofort in die Spülmaschine bzw. abwaschen)
• ist es unvermeidlich, z.B. ungeputztes Gemüse oder rohes Fleisch mit der bloßen Hand anzufassen, dann danach sofort mit warmem Wasser und Seife die Hände gründlich waschen und mit einem trockenen, sauberen Handtuch oder einem Einmaltuch abtrocknen
• nach Abschluss der Arbeiten in der Küche nach einer letzten gründlichen Reinigung der Hände auf einen guten Hautschutz achten
• Einsatz von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt meist überflüssig und unerwünscht
• gewisser Schutz für die Hände vor Verschmutzung mit Einmalhandschuhen (ersetzen jedoch nicht die sorgfältige Händehygiene)
• dienen vorrangig dem Arbeitsschutz, sind aber zugleich Voraussetzung für eine effektive Händedesinfektion (kleinste Risse bzw. Mikrotraumen als Eintrittspforten für Krankheitserreger) und unterstützen die Regeneration der Haut
• beim Einsatz von Hautschutz- und –pflegemitteln das Risiko der mikrobiellen Kontamination beachten, d.h. keine Entnahme aus Salbentöpfchen und bei Verwendung von Tuben Vermeiden eines Rücksogs des ausgedrückten Salbenstrangs
• Hautschutzpräparate vor und während der Arbeit und am Dienstende auftragen, zusätzlich bei individuellem Bedürfnis/auch Freizeitbereich anwenden
• bei sichtbarer Verschmutzung der Hände vor dem Auftragen von Hautschutz- oder Pflegepräparaten die Hände reinigen
• Handschuhe nur so lange wie nötig tragen (stauende Nässe)
• Bei Verletzungen oder Hautläsionen an den Händen müssen bei allen hygienerelevanten Arbeiten Schutzhandschuhe getragen werden!
• Bei Hauterkrankungen, Unverträglichkeitsreaktionen und ähnlichen Sachverhalten ist Kontakt mit dem Betriebsärztlichen Dienst aufzunehmen!
• Auswahl, Bereitstellung und Einweisung von Präparaten für die Hautreinigung und den Hautschutz
• für hautbelastende Tätigkeiten (z.B. Nass- und Feuchtreinigung, Desinfektion von Flächen und Gegenständen), Breitstellung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung, Handschuhe zum Schutz des Trägers vor chemischen und physikalischen Risiken)
• Schutz- und Verhaltensregeln in einer Betriebsanweisung festlegen
• arbeitsmedizinische Vorsorge und Überwachung gewährleisten
• bei beginnenden Hautschäden unverzüglich den betriebsärztlichen Dienst oder einen Hautarzt konsultieren
• Produkte ohne Duft- und ohne Konservierungszusätze auswählen und bei Hautschutzpräparaten wegen der Penetrationsförderung Präparate ohne Harnstoff bevorzugen