Arzneimittelgesetz (AMG) – § 2 Arzneimittelbegriff:
• „(1) Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper.
• 1. Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
• 2. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen,
• 3. vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen,
• 4. Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder
• 5. die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen.“
• über den oberen Magen-Darm-Trakt (orale Verabreichung in Form von Tabletten, Dragees, Kapseln, Saft oder Tropfen)
• über die Atemwege (inhalativ)
• über die Haut und Schleimhaut (perkutan, z.B. Salben, Cremes, Tinkturen)
• über den Enddarm (rektal, z.B. Zäpfchen)
• durch Einspritzung in die Haut (i.c. = intrakutan)
• durch Einspritzung unter die Haut (s.c. = subkutan)
• durch Einspritzung in den Muskel (i.m. = intramuskulär)
• durch Einspritzung in die Vene (i.v. = intravenös)
• durch Einspritzung in die Arterie (i.a. = intraarteriell)
• durch Einspritzung direkt ins Herz (intrakardial)
Arzneimittelgesetz (AMG) – § 10 Kennzeichnung:
• Name und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmens
• Bezeichnung des Arzneimittels
• Chargenbezeichnung (Ch.-B., Charge = die in einem Herstellungsgang angefertigte Menge eines Arzneimittels, Chargennummer = Identifikationscode)
• Zulassungsnummer (Zul.-Nr.)
• Inhalt nach Gewicht oder Stückzahl (g, mg, ml, St.)
• Anwendungsweise (oral, parenteral, usw.)
• Wirkstoffe nach Art und Menge
• Darreichungsform (Tbl., Drg., Saft, usw.)
• Lagerhinweis
• Verfallsdatum
• „Verschreibungspflichtig“ (muss vom Arzt verordnet werden)
• „Apothekenpflichtig“ (nur in Apotheken erhältlich)
• „Unverkäufliches Muster“ (nach Anfrage erhalten Ärzte
jährlich 2 Packungen)
• Hinweis – „Für Kinder unzugänglich aufbewahren.“
• „Zur klinischen Prüfung bestimmt“ (noch nicht zugelassen)
Herstellerinformationen:
• Beipackzettel in jeder Arzneimittelpackung (gesetzlich vorge-
geben laut AMG)
• Lieferung nützlicher Informationen an den Verbraucher
enthalten Informationen über:
• Zusammensetzung
• Anwendungsgebiete
• Dosierung
• Nebenwirkungen
• Gegenanzeigen
• Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
• Lagerungsbedingungen
• Darreichungsform, Packungsgrößen
• Warnhinweise
• = sind unerwünschte Wirkungen bei der Einnahme eines Medikamentes,
die zusätzlich zur gewünschten Wirkung auftreten
• reichen von relativ harmlosen Begleiterscheinungen (z.B. Müdigkeit) bis
hin zu Wirkungen, deren Schäden den Nutzeffekt des Medikamentes übersteigen (z.B. Contergan-Missbildungen bei Embryos)
• in der Packungsbeilage aufgelistete Nebenwirkungen müssen nicht auftreten, aus Gründen der Arzneimittelsicherheit muss jedoch auch nur eine einmal aufgetretene Nebenwirkung in der Packungsbeilage angegeben werden
• sehr selten: in weniger als 0,01 % (seltener als bei einem von 10 000 Behandelten)
• selten: in mehr als 0,01 % und in weniger als 0,1 % (bei mehr als einem von 10 000 Behandelten)
• gelegentlich: in mehr als 0,1 % und in weniger als 1 % (bei mehr als einem von 1000 Behandelten)
• häufig: in mehr als 1 % und in weniger als 10 % (bei mehr als einem von 100 Behandelten)
• sehr häufig: in mehr als 10 % (bei mehr als einem von zehn Behandelten)
• als Gegenanzeigen werden alle Krankheiten oder sonstigen Besonderheiten der körperlichen Verfassung (z.B. Schwangerschaft) verstanden, bei denen ein Arzneimittel nicht oder nur nach sorgfältiger Risikoabwägung durch einen Arzt/eine Ärztin eingenommen werden darf
• Kontraindikation = Beschwerden, Erkrankungen oder Umstände,
bei denen ein Arzneimittel nicht oder mit Einschränkungen nach
Rücksprache mit dem Arzt angewandt werden darf