beschreibt den pflegerischen Beitrag der Gabe von
Medikamenten in der Diagnostik und Therapie
1. Richtige Person
• Übereinstimmung auf dem Verordnungsblatt und Medikmentenblatt
2. Richtiges Medikament
• dreimalige Kontrolle (beim Stellen, beim Griff, bei der Entnahme und beim Zurückstellen des Medikaments)
• Überprüfung der Anordnung
• namentliche Zuordnung auch im ambulanten Bereich sicherstellen
3. Richtige Dosis
• Überprüfung der Dosis (abhängig vom Alter des Pflegebedürftigen, Art der Erkrankung und der gewünschten Wirkung, dem Allgemeinzustand und vom Körpergewicht) laut ärztlicher Verordnung
• bei teilbaren Medikamenten laut Beipackzettel und deutlich angelegter Bruchkerbe auf korrektes Teilen unter zu Hilfenahme eines Tablettenteilers achten
• Tablettenteiler nach jedem Medikament gründlich säubern, verbliebene Medikamentenreste entfernen (Küchenmesser
werden nicht empfohlen)
4. Richtige Applikationsart/-stelle
• oral (Mund), sublingual (unter die Zunge), rektal (in den Enddarm), vaginal (in die Scheide), urogenital (in die Harnblase), perkutan (Salben, Umschläge), Anwendungen durch Injektion (s.c., i.m. i.v., usw.), Infusion, Inhalation, Anwendungen an Auge, Ohr, Nase und Mund
• Medikamentengabe per Bolus über PEG
5. Richtiger Zeitpunkt
• Beachten von festgesetzten Zeiten, verordneten Intervallen und anderen Zeitabständen, Vorgaben der Gebrauchsinformation, des Arztes bzw. der Apotheke
• „Nüchtern“ bedeutet: mind. 30 min. vor dem Essen, z.T. bis zu 2 Std. davor
• die meisten Bisphosphonate wie Alendronsäure (Behandlung von Osteoporose) müssen 30-120 min. vor dem Essen eingenommen werden, da anderenfalls ein beträchtlicher Wirkverlust droht)
• L-Thyroxin (Schilddrüsenunterfunktion) soll ca. 30 min. vor dem Essen eingenommen werden
• „Vor dem Essen“ bedeutet: ca. 30 min. vor dem Essen
• „Zum Essen“ bedeutet: kann während des Essens eingenommen werden, am besten mit dem ersten Bissen, sollten Pflegebedürftige Arzneimittel wegen der Größe oder des Geschmacks nicht schlucken, dürfen einzelne Medikamente, bei denen die Einnahme zum Essen in der Gebrauchsinformation vorgegeben ist, nur nach Rücksprache mit der Apotheke ggf. gemörsert bzw. geöffnet werden, da z.T. ein vollständiger oder teilweiser Wirkverlust durch Zerkleinern/Ver-
ändern der Darreichungsform entstehen kann
• Nach dem Essen“ bedeutet: unmittelbar nach bis 1 Std. nach dem Essen
6. Richtige Anwendungsdauer
• entsprechend der ärztlichen Anordnung, Absetzdaten oder Befristungen beachten
7. Richtige Aufbewahrung
• übersichtliche Ordnung im abschließbaren Medikamentenschrank (stationär)
• Betäubungsmittel unter dauernden Verschluss (stationär)
• Belassen der Medikamente in der Originalverpackung
• eventuelle kühl- oder lichtgeschützte Lagerung
• Beachten der Hinweise zur Aufbewahrung in der Packungsbeilage des Arzneimittels
• Hinweise auf Haltbarkeit nach Anbruch oder Zubereitung laut Packungsbeilage beachten, Anbruch- und Verfallsdatum auf der Verpackung des Arzneimittels (Tuben, Tiegel, Flaschen, usw.) gut lesbar dokumentieren
8. Richtiges Risikomanagement
• Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Polypharmazie (mehr als 4 Wirkstoffe am Tag), Pharmakokinetik auch Salben, Tropfen, etc.
• regelmäßige Prüfung der medizinischen Indikation bei Dauerverordnungen, Bedarfsmedikation
• kann eine Gefährdung durch das Zusammenspiel von Wirkstoffen nicht ausgeschlossen werden, ist auf die Priscus-Liste zurückzugreifen
• vollständige Medikamentenanamnese, ggf. auch durch die Apotheke
• Unbeabsichtigte Gabe/Einnahme eines falschen Medikamentes
• Überdosierung/Unterdosierungen
• Selbstmedikation: von eigenmächtiger insbesondere dauerhaften Einnahme von frei erhältlichen Medikamenten ohne ärztliche Empfehlung oder ausführlicher Beratung durch die Apotheke ist abzuraten
• = Arzneimittelbehandlung ohne ärztliche Abklärung der Befindlichkeitsstörung bzw. Erkrankung und ohne Rezept
• nur solche Gesundheitsstörungen selbst
behandeln, die man kennt und einschätzen kann
• Aufsuchen des Arztes, wenn keine Besserung (Richtgröße für eine erfolglose Selbstbehandlung ca. 3 Tage)
• bei unbekannten Beschwerden und Zunahme des Unwohlseins/der Schmerzen den Arzt aufsuchen
• Vorsicht grundsätzlich bei chronischen Krankheiten und Menschen, die regelmäßig Arzneimittel einnehmen
• durch den Arzt und das Pflegepersonal Beobachtung des Pflegebedürftigen
• Befragung des Pflegebedürftigen nach seinem Befinden hinsichtlich der beabsichtigten Wirkung und möglicher unerwünschter Nebenwirkungen
• evtl. Kontrolle der Vitalzeichen
• Beobachtungen dem Arzt mitteilen
• Vermerk in der Pflegedokumentation
10. Richtige Entsorgung
• Beachte: da es sich hierbei um das Eigentum des Pflegebedürftigen handelt, ist eine genaue Absprache zur Entsorgung unabdingbar und sollte schriftlich fixiert werden
• die Rückgabe verfallener Medikamente über die Apotheken bzw. Ärzte ist möglich, es erfolgt eine Nachweisführung
• eine Entsorgung über die Toilette ist nicht zulässig
• Eine Entsorgung über den Hausmüll ist ausreichend (Quelle: BMG)
• kein Verabreichen an andere Pflegebedürftige
Anforderungen an den Betrieb eines Heimes
• Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn der Träger und die Leitung sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die in der Pflege tätigen Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
• Insbesondere muss der Erhalt, die Aufbewahrung und die Verabreichung von Arzneimitteln einschließlich der pharmazeutischen Überprüfung der Arzneimittelvorräte und der Unterweisung der Mitarbeiter über den sachgerechten Umgang mit
Arzneimitteln ersichtlich werden.