Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI)
Rahmenhygieneplan für ambulante Pflegedienste
Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen (DGKH)
Vorschriften der Berufsgenossenschaft
Maßnahmenplan ambulant
„Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen“, DGKH
3.B Ambulante/häusliche Krankenpflege
3.B 1 Einschränkungen von MRSA-Trägern
MRSA-besiedelte Patienten sollen von den behandelnden Ärzten und vom Pflegepersonal über Hygienemaßnahmen (insbesondere über die Händedesinfektion, geeignete Verbände von MRSA-kolonisierten Wunden, usw.) unterrichtet werden, die es ihnen beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ermöglichen, die Übertragungswahrscheinlichkeit auf andere Menschen zu minimieren.
Menschen, die MRSA kolonisiert sind, dürfen außerhalb des Krankenhauses und spezieller ambulanter Risikobereiche (Arztpraxen, Spezialambulanzen, Physiotherapiepraxen) nicht aufgrund der MRSA Besiedlung in ihren Persönlichkeitsrechten (wie Bewegungsfreiheit, Teilnahme am normalen Familienleben oder an anderen gesellschaftlichen Aktivitäten) eingeschränkt werden.
Enge Berührungskontakte der Träger zu Personen mit offenen Wunden oder Hautekzemen sowie zu schwerstkranken Angehörigen und zu Neugeborenen sind zu vermeiden.
Während einer Besiedlung/Infektion mit MRSA sollte kein Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Therapiebad, Whirlpool erfolgen.
rechtzeitige Information von Physio- bzw. Beschäftigungstherapeuten, Fußpflege, usw.
3.B 2 Schutz vor Kontamination
3.B 2.1 Information
notwendige Hygienemaßnahmen im Pflege- und Behandlungsplan festlegen und dokumentieren
Pflegeteam/Betreuungsteam über die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen informieren, evtl. schulen
Betroffenen/Angehörige/Familie über Kolonisation und/oder Infektion sowie Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen informieren
3.B 2.2 Hygienemaßnahmen
Die Versorgung von MRSA-Patienten sollte möglichst am Ende der Pflegetour erfolgen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
Es sind die Routinehygienemaßnahmen strikt anzuwenden! – Händehygiene einhalten – Einmal-Untersuchungshandschuhe tragen bei Grund- und Behandlungspflege sowie bei möglichem Kontakt mit MRSA-kontaminiertem Material/Sekret
Mund-Nasen-Schutz zum Eigenschutz zu tragen, z.B.: – beim Betten
– wenn der Patient stark schuppende Haut hat
– wenn der Betroffene nasal besiedelt/infiziert ist und Auswurf hat oder hustet
– beim endotrachealen Absaugen
– wenn das Verspritzen von kontaminiertem Sekret oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten ist
– zum Schutz des Gesichts vor Kontakten mit kontaminierten Händen
Schutzkittel tragen (Benutzung von Einmalkitteln empfohlen!) – wenn Kontakt mit erregerhaltigem Material zu rechnen ist
Information an den Betroffenen: – bei nasaler Besiedelung Einmal-Taschentücher verwenden – nach dem Naseputzen und Niesen eine Händedesinfektion durchführen – vor dem Verlassen der Wohnung Tracheostoma, Trachealkanüle, Wunden, Katheter/Sonden frisch abdecken
3.B 3 Desinfektion und Reinigung
Alle Pflegeutensilien, die benötigt werden, verbleiben vor Ort!
Eine routinemäßige Flächendesinfektion sowie die Desinfektion von Pflegeutensilien und Geräten, welche beim Betroffenen benutzt worden sind, sollen mit einem wirksamen, gelisteten Flächendesinfektionsmittel durchgeführt werden.
Routinemäßig ist dies allerdings nur während einer MRSA-Sanierung notwendig.
Instrumente werden manuell oder maschinell aufbereitet und sterilisiert. Bestehen hierzu keine Möglichkeiten, sollten Einmal-Instrumente eingesetzt werden.
Wäsche und Textilien der MRSA-kolonisierten/-infizierten Personen sind mindestens bei 60°C und unter Verwendung eines VAH gelisteten desinfizierenden Waschpulvers zu waschen.
Essgeschirr ist nach Möglichkeit in der Geschirrspülmaschine bei mindestens 60°C spülen.
3.B 4 Abfallentsorgung
Entsorgung aller Abfälle als normaler Hausmüll (kein Sondermüll)
3.B 5 Screening
nach Abschluss einer Dekontaminationsmaßnahme
bei geplanter Aufnahme ins Krankenhaus sollte eine Abstrichuntersuchung (Screening) des Patienten durch den Hausarzt oder einweisenden Arzt erfolgen.
Dabei sind immer Nasenvorhöfe, Rachen, Perineum und ggf. ein möglicher Besiedlungs-/Infektionsort (Wunde, Katheter-Ein-/Austrittstelle) abzustreichen.
Eine routinemäßige Untersuchung von betroffenem Personal ist nicht notwendig.
3.B 6 Sanierung von MRSA-Trägern
3.B 6.1 Zu pflegender MRSA-Träger
Eine Sanierung und die anzuwendenden Präparate sind durch den Hausarzt anzuordnen/zu rezeptieren.
Die Sanierung erfolgt als antiseptische Ganzkörperwaschung über mindestens fünf Tage unter Mitbehandlung der Nasenvorhöfe und des Rachens mit geeigneten Produkten.
Durchführung der Sanierung:
antiseptische Maßnahmen (Duschen, Baden, Waschen unter Einbeziehung der Kopfhaare mit Dekontaminationspräparaten)
Bettwäsche und persönliche Wäsche inkl. Waschutensilien der betroffenen Person bei der Durchführung der antiseptischen Körperpflegemaßnahmen wechseln und Wäsche bei mindestens 60°C und unter Verwendung eines VAH gelisteten desinfizierenden Waschpulvers waschen
Desinfektion von köpernah getragenen Gegenständen (Brille, Hörgerät, Zahnprothese, Schmuck, Armband, Haarteile), ggf. Rücksprache mit Hersteller
Die Betroffenen sind anzuhalten, grundsätzlich auf Deoroller, Lippenstift, Puderdosen u.ä. zu verzichten.
Persönliche Pflegeutensilien (Rasierer, Kamm, Zahnbürste) sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren bzw. auszutauschen.
3.B 6.2 Personal
Zuständig für MRSA-kolonisiertes Personal ist der Betriebsärztliche Dienst. Dieser legt die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und möglichen Beschäftigungsmöglichkeiten der Mitarbeiter während der Sanierungsphase fest.
Zur Erfolgskontrolle der Sanierung sind frühestens 3 Tage nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen 3 Abstriche an 3 aufeinander folgenden Tagen als Kontrollabstriche vorzunehmen.
Wird in diesen Kontrollabstrichen kein MRSA mehr nachgewiesen, erfolgt die Wiederaufnahme der Tätigkeit. Weitere Kontrollen sollten nach 10 Tagen, 1 Mon. und 3 Mon. nach Sanierungsende veranlasst werden.
3.B 7 Aufhebung der Schutzmaßnahmen
Für MRSA-kolonisierte, bzw. infizierte Betroffene können die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden, wenn frühestens drei Tage nach Abschluss der Sanierung die Kontrollabstriche im mindestens täglichen Abstand genommen werden und diese alle negativ sind.
3.B 8 Maßnahmen bei Krankentransporten
Die Zieleinrichtung und der Krankentransportdienst sind über die MRSA-Besiedelung/-Infektion bei dem Betroffenen rechtzeitig vorab zu informieren, um erforderliche Schutzmaßnahmen veranlassen zu können.
Wenn möglich, sollten unmittelbar vor dem Transport ein antiseptisches Bad oder Waschen inkl. Haarwäsche und Ankleiden mit frischer Wäsche erfolgen.
Wundinfektionen oder Läsionen sind keimdicht abzudecken.
Besonderheiten im Umgang mit MRSA bei verwirrten Patienten
Probleme beim „Festhalten“ desorientierter Patienten
„Festhalten“ aufgrund einer Kolonisation mit MRSA nicht akzeptabel
freiheitseinschränkende Maßnahmen nur bei Ausbruch von MRSA (Genehmigung Betreuungsgericht)
Dokumentation
Eintragung im Pflegebericht
Kennzeichnung auf dem Stammblatt (farbig, zeitliche Begrenzung)
Dokumentation der Therapie/Behandlung auf ärztlichem Behandlungsblatt