Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI)
Rahmenhygieneplan für Alten- und Altenpflegeheime
Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen (DGKH)
Vorschriften der Berufsgenossenschaft
Maßnahmenplan
(„Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen“, DGKH)
3.A Stationäre Pflegeeinrichtungen/Pflegeheime
3.A 1. Räumlich-funktionelle Anforderungen an die Unterbringung von MRSA Bewohnern/-Patienten (Kolonisation/Infekte)
Einzelzimmerunterbringung ist nicht generell erforderlich
Zusammenlegen mehrerer MRSA-Besiedelter ist möglich (Kohortierung)
die Unterbringung muss angepasst an das Risiko erfolgen
Einzelzimmer bei MRSA-Besiedlung/Infektion eines Bewohners:
mit ausgedehnten chronischen Hautläsionen (z.B. Ekzem, Wunden)
mit schuppenden Dermatosen bei gleichzeitiger Besiedelung der Haut
mit invasiven Zugängen (z.B. Harnwegskatheter, PEG-Sonden) und insbesondere bei Besiedelung der Atemwege und gleichzeitigem Tracheostoma
ggf. während der Sanierung
Ansonsten ist die Pflege im Mehrbettzimmer möglich, wenn der/die Mitbewohner keine
offenen Wunden hat oder mit Kathetern, Sonden oder Tracheostoma versorgt ist.
Verlassen des Einzelzimmers ist möglich, wenn
Hautläsionen/offene Wunden sicher verbunden sind und eine Übertragung aus der Wunde durch den Wundverband sicher verhindert wird
Tracheostoma, Zugang zu PEG-Sonde abgedeckt ist
geschlossene Harnableitungssysteme genutzt werden
Patient kooperativ ist und selbst Händedesinfektion durchführen kann oder eine Händedesinfektion durch das Pflegepersonal zulässt
Vermeidung direkter oder indirekter Kontakte des Bewohners/Patienten zu anderen Patienten/Bewohnern, wenn der Betroffene:
abgesaugt werden muss
starke Sekretabsonderung hat, hustet, schnupft
nässende Ekzeme hat
stark ausgetrocknete oder schuppende Haut hat
mangelhafte persönliche Hygiene betreibt
3.A 2. Schutz vor Kontamination
3.A 2.1 Information
MRSA-Status im Dokumentationssystem deutlich markieren
notwendige Hygienemaßnahmen im Pflege- und Behandlungsplan festlegen und dokumentieren
laut Infektionsschutzgesetz § 6(3) besteht Meldepflicht für gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird
Pflegeteam/Betreuungsteam/Reinigungspersonal über die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen informieren, evtl. schulen
Bewohner/Angehörige/Familie über Kolonisation und/oder Infektion sowie Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen informieren
Besucher über Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen informieren
3.A 2.2 Hygienemaßnahmen
die Regeln der Händehygiene sind strikt einzuhalten, d.h. eine Hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Kontaminationsmöglichkeit im MRSA-Bereich notwendig (Ärzte, Pflege, Physiotherapeuten, Podologe, etc,)
dies gilt auch bei bzw. nach der Benutzung von Einmalhandschuhen
Handschuhe (Einmaluntersuchungshandschuhe) tragen bei Grund- und Behandlungspflege/körperlicher Untersuchung und Behandlung sowie bei möglichem Kontakt mit MRSA-kontaminiertem Material/Sekret (Selbst- und Fremdschutz)
nach Ablegen der Einmalhandschuhe grundsätzlich eine hygienische Händedesinfektion durchführen
Schutzkittel tragen bei direktem Patientenkontakt, für die Grund- (z.B. beim Betten) und Behandlungspflege, bei Verbandwechsel von MRSA-kontaminierten/-infizierten Wunden
bei nässenden Wunden zusätzlich eine Folienschürze tragen
Schutzkittel werden als Einmalkittel verwendet
Mundnasenschutz vom Personal zu tragen
beim Betten, wenn der Patient stark schuppende Haut hat
wenn der Bewohner nasal besiedelt/infiziert ist und Auswurf hat oder hustet
beim endotrachealen Absaugen
wenn das Verspritzen von kontaminiertem Sekret oder anderen Körperflüssigkeiten zu erwarten ist
zum Schutz des Gesichts vor Kontakten mit kontaminierten Händen
bei Durchführung aller Tätigkeiten, bei denen Aerosolbildung antizipierbar ist
Anleitung des Betroffenen
zur Händedesinfektion
bei nasaler Besiedelung Einmalpapiertücher zu benutzen
beim Verlassen des Zimmers Tracheostoma, Trachealkanüle, Wunden, Katheter/Sonden abzudecken
3.A 3 Desinfektion und Reinigung
mind. täglich eine Flächendesinfektion der patientennahen Flächen mit einem gelisteten Flächendesinfektionsmittel
die Einwirkzeit laut Hersteller ist dabei zu beachten
anlassbezogen bei Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten zusätzlich eine sofortige gezielte Flächendesinfektion durchführen
tägliche Reinigung der patientenfernen Flächen, nach Möglichkeit am Ende eines Durchgangs
Pflegeutensilien, Instrumente, Geräte, welche beim Betroffenen benutzt werden, thermisch oder chemisch desinfizieren
bei Verwendung von Desinfektionsmittel sollen gelistete Produkte eingesetzt werden, wobei bezüglich der Konzentration und Einwirkzeit die Herstellerangaben einzuhalten sind
nach Nutzung eines Pflegebades umgehende Wischdesinfektion von Dusche, Wanne, Hocker, Boden und Spritzbereich
Wäsche und Textilien der MRSA-kolonisierten/-infizierten Personen werden im Patientenzimmer gesammelt und nach geschlossenem Transport in einem Waschverfahren nach RAL-GZ992/2 desinfizierend gewaschen
MRSA-Wäsche ist keine „infektiöse Wäsche“! Wäschesäcke müssen nicht extra gekennzeichnet werden!
persönliche Wäsche der MRSA-kolonisierten/-infizierten Personen, die in der Einrichtung selbst gewaschen wird, muss mit einem desinfizierenden Waschverfahren gewaschen werden
Essgeschirr geht auf direktem Weg in die Geschirrspülmaschine und wird bei mindestens 60°C gewaschen und gespült
MRSA-Bewohner sollten in Räumen ohne Teppich oder textile Polstermaterialien untergebracht werden
da Teppichböden und textile Materialien nicht sicher zu desinfizieren sind, sind bei Neuanschaffungen Möbel mit glatten Oberflächen zu bevorzugen, ggf. mit abnehmbaren oder wischdesinfizierbaren Polstern
3.A 4 Abfallentsorgung
MRSA-haltige Sekrete und Ausscheidungen werden auf direktem Weg in die Toilette oder Steckbeckenspüle gegeben
Abfall wird im Zimmer gesammelt und im geschlossenen Sack auf direktem Weg in den Container entsorgt (MRSA-haltiger Abfall ist dabei kein Sondermüll)
3.A 5 Medizinische Maßnahmen/Eingriffe am Bewohner
diagnostische und therapeutische Maßnahmen sollten, soweit vertretbar, im Bewohnerzimmer durchgeführt werden
3.A 6 Screening
eine routinemäßige Untersuchung von Bewohnern oder vom Personal ist nicht notwendig
Personal ist nur auf MRSA zu untersuchen, wenn ein gehäuftes Auftreten von MRSA besteht, d.h., wenn bei mehreren Bewohnern (>2) eine MRSA-Infektion/-Kolonisation in zeitlichem oder räumlichem Zusammenhang vorliegt und zusätzlich der begründete Verdacht besteht, dass die Weiterverbreitung ausgehend vom Personal erfolgt (Personal Streuquelle ist)
3.A 7 Sanierung von MRSA-Trägern
3.A 7.1 Bewohner
bei Besiedelung mit MRSA sollte die Sanierung mit antiseptischen Wirkstoffen vorgenommen werden, deren klinische Wirksamkeit für diese Anwendung nachgewiesen ist
zur Sanierung einer nasalen MRSA-Besiedelung ist die Applikation von Mupirocin Nasensalbe (3x tägl. über mindestens 5 Tage in beiden Nasenvorhöfen ) zu empfehlen
Während der Sanierungsphase: zur Sanierung einer Besiedelung der Haut bzw. als Begleitmaßnahme bei nasaler Besiedelung:
antiseptische Maßnahmen täglich durchführen
Duschen, Baden, Waschen unter Einbeziehung der Kopfhaare mit Dekontaminationspräparaten
Bettwäsche und persönliche Wäsche inkl. Waschutensilien der betroffenen Person nach der Durchführung der antiseptischen Körperpflegemaßnahmen wechseln und thermisch oder chemothermisch desinfizierend waschen
die Einrichtungen sind anzuhalten, während der Sanierungsmaßnahme ausschließlich mindestens mit 60 Grad Celsius und einem Waschmittel auf Basis eines Sauerstoffspalters waschbare Wäsche und Textilien zu verwenden bzw. bei niederen Waschtemperaturen VAH-gelistete Waschpräparate zu verwenden
die Betroffenen sind grundsätzlich anzuhalten, auf körpernah getragene Gegenstände und auf Deoroller, Lippenstift, Puderdosen u.ä. zu verzichten
persönliche Pflegeutensilien (Rasierer, Zahnbürste) sind im Zimmer zu belassen und nach jedem Gebrauch zu desinfizieren bzw. auszutauschen
3.A 7.2 Personal
MRSA-Träger unter dem Personal sollten bis zur nachgewiesenen Sanierung keine Bewohner/ Patienten behandeln und pflegen
bei MRSA-Besiedelung ist eine Sanierung analog zur Patientensanierung zu empfehlen
ein Einsatz des Personals zu pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen ist nur unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) möglich
zur Erfolgskontrolle der Sanierung sind frühestens 3 Tage nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen je nach Lokalisation 3 Abstriche an drei aufeinander folgenden Tagen als Kontrollabstriche vorzunehmen
wird in diesen Kontrollabstrichen an drei aufeinander folgenden Tagen kein MRSA mehr nachgewiesen, erfolgt die Wiederaufnahme der Tätigkeit
weitere Kontrollen sollten nach 10 Tagen, 1 Mon. und 3 Mon. nach Sanierungsende veranlasst werden
3.A 8 Aufhebung der Schutzmaßnahmen
für MRSA-kolonisierte bzw. -infizierte Bewohner kann die Notwendigkeit zur Unterbringung im Einzelzimmer und allen weiteren spezifischen Schutzmaßnahmen aufgehoben werden, wenn frühestens 3 Tage nach Abschluss der Behandlung/Sanierung an drei aufeinander folgenden Tagen
die Kontrollabstriche abgenommen werden und diese alle negativ sind
3.A 9 Maßnahmen bei Verlegung und Transport in andere Krankenhäuser bzw. Einrichtungen
Transporte von Bewohnern mit MRSA sollten auf unbedingt notwendige Erfordernisse beschränkt werden
die Zieleinrichtung und der Krankentransportdienst sind über die MRSA-Besiedelung/-Infektion bei dem Patienten rechtzeitig vorab zu informieren, um erforderliche Schutzmaßnahmen veranlassen zu können
wenn möglich, sollte unmittelbar vor dem Transport eine antiseptisches Ganzkörperwäsche des Patienten inkl. Haarwäsche und Ankleiden mit frischer Wäsche erfolgen
der Transport sollte möglichst als Einzeltransport mit frischer Bettwäsche oder Abdeckung erfolgen
Wundinfektionen oder Läsionen sind erregerdicht abzudecken
aktuelle Befunde sind als Kopie mitzugeben
der aktuelle Stand eventueller Dekontaminationsmaßnahmen ist schriftlich mitzuteilen, um die Fortsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten
3.A 10 Maßnahmen bei Entlassung bzw. Aufhebung der speziellen Maßnahmen
nach Entlassung oder nach erfolgreicher MRSA-Sanierung ist eine Abschlussdesinfektion aller Gegenstände und Flächen im betreffenden Zimmer notwendig
Besonderheiten im Umgang mit MRSA bei verwirrten Bewohnern
Probleme beim „Festhalten“ desorientierter Bewohner
„Festhalten“ aufgrund einer Kolonisation mit MRSA nicht akzeptabel
freiheitseinschränkende Maßnahmen nur bei Ausbruch von MRSA (Genehmigung Betreuungsgericht)
Dokumentation
Eintragung im Pflegebericht
Kennzeichnung auf dem Stammblatt (farbig, zeitliche Begrenzung)
Dokumentation der Therapie/Behandlung auf ärztlichem Behandlungsblatt