> Ich finde mich nicht gut.
> Ich kenne mehr Schwächen als Stärken an mir.
> Ich bin unzufrieden mit meinem Aussehen, meinem Job, meinem Leben.
> Die anderen sind alle besser als ich.
> Ich wüsste nicht, warum man mich lieben sollte.
> Ich müsste noch viel an mir ändern, um mich zu mögen.
> Ich fühle mich häufig einsam und alleingelassen.
> Ich brauche das Gefühl, von anderen gemocht zu werden.
> Ich versuche, es möglichst vielen recht zu machen.
> Wenn ist kritisiert werde, nehme ich das in der Regel persönlich.
> Wenn mir jemand ein Kompliment macht, ist mir das peinlich.
> Ich hadere oft mit mir selbst.
> Ich bin mein schärfster Kritiker.
> Wenn ich Fehler mache, ist das ganz schlimm für mich.
> Ich habe Angst davor, dass ich nicht gut genug bin.
> Ich bin einfach zu unwichtig.
> Hoffentlich merkt niemand, dass ich nichts kann.
> Wenn ich mich mit anderen vergleiche, schneide ich meist schlechter ab.
> Ich kann mich einfach nicht loben.
> Ich bin oft ungeduldig und unnachsichtig mit mir.
Die Gesellschaft braucht die Talente vieler Menschen, die lange Zeit ausgegrenzt waren…
Es geht darum Barrieren, die gar nichts mit Talent und Neigung zu tun haben, zu beseitigen. Nicht der Mensch funktioniert nicht richtig und muss in die Gesellschaft eingegliedert werden. Die Gesellschaft darf nicht Menschen ausschließen, weil sie nicht einer Norm entsprechen, die die Gesellschaft selbst bestimmt.
Sozialrechtliche Definition in Deutschland
Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Absatz 1), so definiert: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Definition der United Nations (UNO)
Die Weltorganisation UNO definiert „Behinderung“ in der Behindertenrechtskonvention, indem sie die drei Aspekte der WHO aufgreift und weiterentwickelt.
„Die Behinderung eines Menschen wird in der Konvention nicht als feststehender Zustand, sondern als ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess beschrieben, der sich nachteilig auswirkt, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen (Beispiele: Schädigung körperlicher Organe, Blindheit, Gehörlosigkeit, Lernstörungen) auf einstellungs- und umweltbedingte Barrieren stoßen, die sie an der vollen, wirksamen und gleich berechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hindern.“ (Deutsche Behindertenhilfe, Aktion Mensch e.V., 2007)
Zudem liegt der Konvention „ein Verständnis von Behinderung zugrunde, das jede Form körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung als normalen Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertschätzt („diversity-Ansatz“). Menschen mit einer Behinderung sollen selbstverständlich mit allen anderen leben und sich zugehörig fühlen können.“ (Wikipedia)