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Wundmanager für Pflegedienstleitungen
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Datenschutzkonzept

Datenschutzkonzept

Das Datenschutzkonzept

• ist eine zusammenfassende Dokumentation aller datenschutz-rechtlichen Aspekte des Pflegedienstes/der Einrichtung

• es kann auch als Grundlage für datenschutzrechtliche Prüfungen sein (intern/extern)

 

Inhalte:

• Zuständigkeiten, was sind personenbezogene Daten, die Datenschutzgrundsätze, die Qualitätsmanagement im Datenschutz, Festlegung von Nachweisen (Datenschutzinformation, Schweigepflichterklärung, Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13 EU-DSGV), Prüfungen, Beschwerderecht

Zuständigkeiten im Datenschutz
  • Leitung der Einrichtung 

  • PDL sowie 

  • der/die Datenschutzverantwortliche der Einrichtung 

 

  • Empfehlung jeder Dienst/jede Einrichtung sollte eine:n interne:n Datenschutzbeauftragte:n haben

  • Auflösung der MA-Anzahl, Orientierung an der Verarbeitung von Daten

  • externe Datenschutzbeauftragte sind möglich , nicht Pflicht

  • Zertifizierung möglich, nicht Pflicht

Sicherung der Daten

1. Analog erhobene Daten, z.B. Patienten- bzw. Bewohnerdokumentation, Abrechnungsnachweise, Schriftverkehr, zu archivierende Pflegedokumentationen bzw. verwahrte alte Pflegedokumentationen werden verschlossen aufbewahrt. Ein unberechtigter Zugriff wird abgewehrt.

 

2. Die Rückverfolgbarkeit z.B. im Archivsystem ist gesichert.

 

3. Eingegebene und pc-technisch bearbeitete Daten werden durch vom Administrator vergebene Zugriffsrechte (intern) sowie Antivirenprogrammen (Angriffe von außen) gesichert.

 

4. Die eingesetzten Sicherungsprogramme verfügen über aktuelle Updates.

 

5. Wir verfügen über eine automatische Datensicherung.

Informationspflicht

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung), § 55, 56 BDSG z.B. Bewohner:in

1. Analog erhobene Daten, z.B. Patienten- bzw. Bewohnerdokumentation, Abrechnungsnachweise, Schriftverkehr, zu archivierende Pflegedokumentationen bzw. verwahrte alte Pflegedokumentationen werden verschlossen aufbewahrt. Ein unberechtigter Zugriff wird abgewehrt.

 

2. Die Rückverfolgbarkeit z.B. im Archivsystem ist gesichert.

 

3. Eingegebene und pc-technisch bearbeitete Daten werden durch vom Administrator vergebene Zugriffsrechte (intern) sowie Antivirenprogrammen (Angriffe von außen) gesichert.

 

4. Die eingesetzten Sicherungsprogramme verfügen über aktuelle Updates.

 

5. Wir verfügen über eine automatische Datensicherung.

 

Kontaktdaten des Verantwortlichen im Pflegedienst

Siehe Informationsmappe der Einrichtung

Kontaktdaten/Name des Datenschutzbeauftragten in der Einrichtung

Name:

Telefonnummer:

Zwecke für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, mit Rechtsgrundlage

Zweck: Die Erhebung der Daten ist für die Erfüllung des Heimvertrages (WBVG), Abrechnungen und für Qualitätsprüfungen notwendig, dies betrifft auch das Fertigen von Fotos, z.B. für die Dokumentation von Wunden

Rechtsgrundlagen: BGB (allgemeines Vertragsrecht), Sozialgesetzbücher

die Empfänger der Daten

Empfänger der Daten ist nur die Einrichtung selbst sowie Kranken- und Pflegekassen und deren Vertreter bzw. von diesen eingesetzte Prüfer, ebenso behandelnde Ärzte und Dritte wie z.B. Krankenhaus, Physiotherapie, etc.

Die Dauer der Speicherung der Daten bzw. die Kriterien zur Festlegung der Dauer

Die Dauer der Speicherung der Daten ergibt sich aus den Vorgaben der Abgabenordnung (Steuerrecht), und des Sozialrechtes (Kranken- und Pflegekassen,

Sozialhilfe), sowie des BGB (10-30 Jahre)

 

  • Es besteht für Sie das Recht auf Auskunft über die erhobenen Daten, auf Berichtigung bzw. Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und des Rechts auf Datenübertragbarkeit.

  • Es besteht für Sie das jederzeitige Widerrufsrecht der Einwilligung der Erhebung der Daten, ohne dass dies Einfluss hat auf Tätigkeiten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs (in die Zukunft gerichtet).

  • Sie dürfen sich beim/bei der Datenschutzbeauftragten unserer Einrichtung, des Landes und beim/bei der Bundesdatenschutzbeauftragten beschweren. (siehe unten)

 

Sie sind verpflichtet uns die personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.

Stellen Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung können wir unsere vertragliche Vereinbarung nicht erfüllen.

Rechtsgrundlagen sind:

BGB (allgemeines Vertragsrecht),

Sozialgesetzbücher

Eine Nutzung der erhobenen Daten unabhängig vom hier dargestellten Zweck ist
nur mit ihrer gesonderten Genehmigung möglich. Hierzu stellt der Verantwortliche
ihnen zusätzliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

Schweigepflichterklärung - Datengeheimnis

§ 53 BDSG

 

  • Mit Datenverarbeitung befasste Personen dürfen personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeiten (Datengeheimnis).

  • Sie sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

  • Das Datengeheimnis besteht auch nach der Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

Wann sind Erklärungen nötig?
  • Schweigepflichterklärung – 1 x jährlich nach Datenschutzbelehrung

  • Information zum Umgang mit Daten – Patient:in/Bewohner:in (für alle  – sofort, dann mit jedem Pflegevertrag bzw. Heimvertrag)

  • Information zum Umgang mit Daten – Mitarbeitende (für alle

    Mitarbeitende sofort, dann mit jedem neuen Anstellungsverhältnis)

  • Information zum Umgang mit Daten – Dritte (bei Vertragsabschluss – beide Seiten)

Das Strafgesetzbuch

Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Verstoß gegen das BDSG

Strafgesetzbuch: Ausgangspunkt ist das Grundgesetz Artikel 10
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

 

– § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
– § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
– § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

– § 202a Ausspähen von Daten
– § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen (Pflegende)

 

Bundesdatenschutzgesetz:
– Kapitel 5 „Sanktionen“, §§ 41-43 BDSG
– § 84 BDSG

Folgen der Verletzung des Datenschutzes
  • Strafrecht

  • Image

  • Schadenersatz

  • Betriebswirtschaft

  • Verlust des Vertrauens

  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Aufbewahrungsfristen

Kategorie

Aufbewahrungszeit

Vorschrift

Patientenunterlagen

30 Jahre

§ 199 II BGB

Kaufmännische Unterlagen

10 Jahre

§ 357 HGB

Betriebliche und Steuerunterlagen

10 Jahre

§ 147 AO

Geschäftsbriefe, Preisverzeichnisse

6 Jahre

§ 147 AO

Dokumentationsmaterial

5 Jahre

§ 13 HeimG

Pflegehandbücher, Standards

5 Jahre

§ 13 HeimG, Datenschutzgesetz

Mitarbeiterunterlagen

3 Jahre

§ 195 BGB

Krankenkassenvereinbarungen

3 Jahre

§ 195 BGB

Rechnungen

3 Jahre

§ 195 BGB

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