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Wundmanager für Pflegedienstleitungen
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Kommunikation

Definition
  • Kommunikation (lat. communicare „teilen, mitteilen, teilnehmen lassen, gemeinsam machen, vereinigen“) bezeichnet auf der menschlichen Alltagsebene den wechselseitigen Austausch und auch das gemeinsame Verfertigen von Gedanken in

    Sprache, Gestik, Mimik, Schrift oder Bild


  • Kom/mu/ni/ka/tion die-,-en:
    1. Verständigung untereinander, Umgang, Verkehr (ohne Plural)
    2. Verbindung, Zusammenhang

Kommunikationsmodell (nach Friedemann von Thun)
Kommunikationsmodell "Transaktionsanalyse" (nach Eric Berne)
Angehörige

Duden:
• an/ge/hö/ren, einem Volk angehören, angehörig, Angehörige, Angehörigkeit

 

Bürgerliches Gesetzbuch:
• ab § 1297 Regelungen zum Familienrecht

 

• §§ 1589 ff Regelungen zu Verwandtschaft, Eltern, Kinder, Schwägerschaft

 

• §§ 1360 ff Regelungen zur Ehe

 

• §§ 1569 ff geschiedene Ehe

Angehörige in unserem Lebensumfeld
Nationaler Expertenstandard - Gliederungspunkt 4

S4
Die PFK ist zur Koordination des Entlassungsprozesses befähigt und autorisiert.

 

P4
Die PFK stimmt in Kooperation mit dem Patienten und seinem Angehörigen sowie den intern und extern beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen frühzeitig den voraussichtlichen Entlassungstermin sowie die erforderlichen Maßnahmen ab. Die PFK bietet den Mitarbeitern der weiterversorgenden Einrichtung eine Pflegeübergabe unter Einbeziehung des Patienten und seiner Angehörigen an.

 

E4

Mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den weiterversorgenden Berufsgruppen und Einrichtungen ist der Entlassungstermin abgestimmt sowie der erwartbare Unterstützungs- und Versorgungsbedarf geklärt.

  • Kenntnis über die Kooperationspartner, die zum Pflegeprozess und neben den Nebenprozessen gehören (mit Erreichbarkeiten)

 

      • Krankenhäuser

      • Physiotherapeut:innen

      • Ärzt:innen

      • Podolog:innen

      • etc.

Nationaler Expertenstandard - Gliederungspunkt 5

S5

Die PFK verfügt über die Fähigkeiten zu beurteilen, ob die Entlassungsplanung dem individuellen Bedarf von Patienten und Angehörigen entspricht. 

 

P5

Die PFK führt mit dem Patienten und seinen Angehörigen spätestens 24 h vor der Entlassung eine abschließende Überprüfung der Entlassungsplanung durch. Bei Bedarf werden Modifikationen eingeleitet.

 

E5

Die Entlassung des Patienten ist bedarfsgerecht vorbereitet. 

Bestandteile der Entlassungsplanung
(Checkliste)
Nationaler Experten 6

S6
Die PFK ist befähigt und autorisiert, eine abschließende Evaluation der Entlassung durchzuführen.

 

P6
Die PFK nimmt innerhalb von 48h nach der Entlassung Kontakt mit den Patienten und seinen Angehörigen oder der weiterversorgenden Einrichtung auf und vergewissert sich, ob die Entlassungsplanung angemessen war und umgesetzt werden konnte.

 

E6
Der Patient und seine Angehörigen haben die geplanten Versorgungsleistungen und bedarfsgerechte Unterstützung zur Bewältigung der Entlassungssituation erhalten.

 

Checkliste Entlassungsplanung! 

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