“In den deutschen Pflegeeinrichtungen wurde der Pflegeprozess überwiegend verkürzt und ohne die notwendige Anpassung organisatorischer und personeller Rahmenbedingungen eingeführt. So wurden z.B. viele Mitarbeiter lediglich im Ausfüllen der Pflegedokumentationsformulare geschult, die vorgaben, den Pflegeprozess vollständig abzubilden.
Der Pflegeprozess wird in der Praxis als unbeliebt, zögernd angenommen, zu zeitraubend und als wenig hilfreich angesehen. Es wird nicht von vornherein als analyse- und handlungsleitendes Instrument des pflegerischen Handelns begriffen. Einer vorwiegend auf mündliche Kommunikation fixierten Kultur, war die Notwendigkeit schriftliche Notizen anzulegen, nichts als ein Ärgernis.”
Auszug aus der “Grundsatzstellungnahme Pflegeprozess und Dokumentation” (MDS Essen, April 2005)
Der ICN-Ethikkodex für Pflegende bezieht sich auf vier Grundelemente, die den Standard ethischer Verhaltensweise bestimmen.
Pflegefachpersonen und Patientinnen und Menschen mit Pflegebedarf
Die Pflegenden haben eine grundlegende berufliche Verantwortung gegenüber dem pflegebedürftigen Menschen. Sie achten die Menschenrechte, Wertvorstellungen, Sitten, Gewohnheiten und den Glauben des Einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft. Sie stellen sicher, dass der Pflegebedürftige ausreichende Informationen erhält, um auf Basis seiner Zustimmung die Pflege- und Behandlungsmethoden zu wählen. Die Pflegenden behandeln persönliche Informationen vertraulich und tragen zur Förderung der Gesundheit und sozialen Bedürfnisse der Gesellschaft bei. Darüber hinaus sind sie auch mitverantwortlich für den Schutz der natürlichen Umwelt.
Pflegende und die Pflegepraxis
Die Pflegenden sind persönlich verantwortlich und rechenschaftspflichtig für ihre Arbeit und müssen ihre fachliche Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung wahren. Sie achten auf ihre eigene Gesundheit, um ihre Fähigkeit zur Berufsausübung nicht zu beeinträchtigen. Wenn sie Verantwortung übernehmen oder delegieren, beurteilen sie die individuellen Fachkompetenzen. Sie sollen in ihrem beruflichen Handeln stets ein persönliches Verhalten an den Tag legen, das dem Ansehen der Profession dient und das Vertrauen der Bevölkerung in sie stärkt. Sie gewährleisten, dass der Einsatz von Technologie und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit der Sicherheit, Würde und den Rechten der Menschen vereinbar ist.
Pflegende und ihre Profession
Die Pflegenden übernehmen eine Hauptrolle bei der Festlegung und Umsetzung von Standards für die Pflegepraxis, das Pflegemanagement, die Pflegeforschung und Pflegebildung. Sie tragen aktiv zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen der Pflege bei. Ihr Berufsverband setzt sich für gerechte soziale und wirtschaftliche Arbeitsbedingungen in der Pflege ein.
Pflegende und Mitarbeitende
Die Pflegenden sorgen für eine gute Zusammenarbeit mit den Kollegen aus der Pflege und anderen Professionen. Die Pflegenden greifen zum Schutz des Patienten ein, wenn sein Wohl durch einen Kollegen oder eine andere Person gefährdet ist.
Pflegende und Mitarbeitende
Die Pflegenden sorgen für eine gute Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen aus der Pflege und anderen Professionen. Die Pflegenden greifen zum Schutz des Patienten/der Patientin ein, wenn sein/ihr Wohl durch einen Kollegen/eine Kollegin oder eine andere Person gefährdet ist.
… sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege.
• Der ambulante Pflegedienst fertigt für die im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen eine Pflegeplanung an.
• Ziel der Pflegeplanung ist es, unter Einbeziehung des pflegebedürftigen Menschen, im Rahmen der vereinbarten Leistungen
• die Fähigkeiten, Ressourcen und Pflegeprobleme des pflegebedürftigen Menschen zu identifizieren sowie Pflegeziele und Pflegemaßnahmen zu vereinbaren.
• Die Pflegeplanung ist entsprechend der Entwicklung des Pflegeprozesses zu evaluieren und kontinuierlich zu aktualisieren.
• Wenn für die Pflegekraft offensichtlich erkennbar ist, dass Leistungen für den pflegebedürftigen Menschen erforderlich sind, von diesem aber nicht abgefragt werden, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten.
• Die Pflegedokumentation ist beim pflegebedürftigen Menschen aufzubewahren. Soweit eine sichere Aufbewahrung beim pflegebedürftigen Menschen ausnahmsweise nicht möglich ist, ist die Pflegedokumentation beim ambulanten Pflegedienst zu hinterlegen.
• Der ambulante Pflegedienst hat die Pflegedokumentation nach der hier geltenden Regelung mindestens drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Leistungserbringung aufzubewahren.