• bietet die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit erbrachter Leistungen
• hat der in der Einrichtung hinterlegten Handzeichenliste zu entsprechen
• jeder setzt sein Handzeichen in die vorgesehenen Nachweise
• ist rechtliche Verpflichtung
• Eintragungen ohne Handzeichen sind nicht nachvollziehbar und können zur Gefährdung von Patienten führen