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Wundmanager für Pflegedienstleitungen
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Basishygiene

Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung
  • Gebäude, Räume und Ausstattungen müssen der Heimmindestbauverordnung, den baurechtlichen Anforderungen im jeweiligen Bundesland, den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzanforderungen sowie den brandschutztechnischen Vorschriften und den Normen zur barrierefreien und körperbehinderten gerechten Gestaltung genügen.

Insbesondere sind zu beachten:
Reinigung, Desinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Eine gründliche und regelmäßige Reinigung und Trocknung insbesondere der Hände und häufig benutzter Flächen und Gegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für einen guten Hygienestatus.

  • Eine routinemäßige Desinfektion muss nur in bestimmte Pflegebereichen und bei ausgewählten pflegerischen und medizinischen Handlungsabläufen erfolgen, bei denen potentiell Erreger verbreitet werden können.

  • Die gezielte Desinfektion ist dort erforderlich, wo erkennbare Kontaminationen vorhanden sind (z.B. Verunreinigungen mit Erbrochenem, Blut, Stuhl, Urin), sowie weiterhin als Schlussdesinfektion, im Rahmen von Ausbruchssituationen und beim Auftreten spezieller Erreger.

  • Eine effektive Desinfektion wird nur erreicht, wenn für die beabsichtigte Desinfektionsaufgabe das geeignete Desinfektionsmittel (begutachteter Wirkstoff nach den derzeit gültigen Prüfvorschriften) in der vorgeschriebenen Konzentration und Einwirkzeit verwendet wird.

  • Die Desinfektionsmittel sind für die routinemäßige Desinfektion aus der Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene mit der entsprechenden Konzentration und Einwirkzeit auszuwählen (ggf. nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt).

  • Hinsichtlich der Viruswirksamkeit ist die Deklaration der Mittel bzw. die Begutachtung der Wirksamkeit gegen die aktuellen Prüfviren nach den aktuellen Prüfvorschriften ausschlaggebend.

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind vor dem unberechtigten Zugriff geschützt aufzubewahren.

  • Es müssen Reinigungs- und Desinfektionspläne erarbeitet und gut sichtbar ausgehängt werden.

  • Die Pläne sollen konkrete Festlegungen zur Reinigung und ggf. zur Desinfektion (was, wann, womit, wie, wer) sowie Aussagen zur Überwachung, besonders auch bei Vergabe der Reinigungsarbeiten an Fremdfirmen, enthalten (vertragliche Regelungen, Belehrung der Mitarbeiter über spezifische Belange).

  • Beim Auftreten meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten oder bei begründetem Verdacht sind spezielle Maßnahmen erforderlich, die vom Gesundheitsamt veranlasst oder mit diesem abgestimmt werden.

Händehygiene
  • Durch die vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und zu anderen Personen erfolgt die Übertragung von Infektionserregern hauptsächlich über die Hände.

  • Die Händehygiene gehört zu den wichtigsten Maßnahmen der Infektionsverhütung und der Bekämpfung von Infektionen.

  • siehe „Empfehlungen zur Händehygiene“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI

  • Händewaschen reduziert die Keimzahl auf den Händen, jedoch werden Übertragungswege der Erreger nicht wirksam unterbrochen.

  • Die gründliche Händereinigung sollte

       > zum Dienstbeginn/Dienstende

       > nach jeder Verschmutzung

       > nach Toilettenbenutzung

       > vor dem Umgang mit Lebensmitteln

       > vor und nach der Einnahme von Speisen und Getränken und

       > nach Tierkontakt erfolgen.

  • Die hygienische Händedesinfektion dient der Beseitigung und Abtötung von Infektionserregern (sichtbare grobe Verschmutzungen sind vor der Desinfektion mit Zellstoff oder einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch zu entfernen, 3-5 ml des Präparates 30 Sek. in die trockenen Hände einreiben, dabei Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen und Nagelfalze besonders berücksichtigen).

  • Während dieser Zeit müssen die Hände feucht gehalten werden.

  • Bei vorhersehbarem Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut sind Einmalhandschuhe zu verwenden.

Die Händedesinfektion - Reihenfolge
  1. desinfizieren

  2. waschen

  3. trocknen

  4. desinfizieren

  5. trocknen lassen

Die hygienische Händedesinfektion ist erforderlich:

  • nach pflegerischen Maßnahmen mit Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder Medien, z.B. nach Kontakt mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut, Körperausscheidungen und Körperflüssigkeiten

  • nach Kontakt mit kolonisierten oder infizierten Menschen

  • nach Ablegen der Handschuhe

  • vor Medikamentenverabreichung bzw. Zubereitung von Medikamenten

  • vor dem Anlegen von Verbänden

  • vor invasiven Maßnahmen (Venenpunktion, Harnblasenkatheter)

  • vor Handhabungen an liegenden Kathetern

  • vor Kontakt mit besonders infektionsgefährdeten Menschen

Hautdesinfektion
  • Die Hautdesinfektion dient der Verhütung von Infektionsübertragungen auf Haut, Schleimhaut, Wunden oder operativ freigelegte Hautflächen.

  • Die Hautdesinfektion soll eine Reduktion der Standortflora, aber auch eine Abtötung/ Beseitigung von Anflugkeimen bewirken.

  • Sie ist vor allen medizinischen Eingriffen, bei denen Barrieren verletzt werden, erforderlich, z.B. bei:

       • Punktionen

       • Injektionen

       • Katheterisieren

       • chirurgischen Eingriffen.

Flächen, Fußböden, Gegenstände
  • Bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ist geeignete Schutzkleidung (festere Handschuhe, Schürze/Kittel) zu tragen.

  • Geräte und Mittel zur Reinigung und Desinfektion sind vor dem Zugriff Unbefugter gesichert in einem gesonderten Raum aufzubewahren.

  • Es ist nass zu reinigen (Ausnahme: textile Beläge).

  • Bei den angewendeten Reinigungsmethoden ist eine Schmutz- und Erregerverschleppung zu verhindern (z.B. Zwei-Eimer-Methode).

  • Für die Pflege textiler Beläge Geräte mit Mikro- oder Absolutfiltern verwenden, Teppichböden täglich absaugen und bei Bedarf sowie mind. jährlich ist eine Feuchtreinigung vorzunehmen.

  • Alle wiederverwendbaren Reinigungsutensilien (z.B. Wischmopp) sind nach Gebrauch aufzubereiten und bis zur erneuten Verwendung trocken zu lagern (vorzugsweise Waschen bei mind. 60°C im überwiegend „sozialen Betreuungsbereich“, 60-90°C in Pflegebereichen, alternativ Einlegen in Desinfektionslösung).

  • Innerhalb der Einwirkzeit der Desinfektionsmittel-Lösungen dürfen die Flächen nicht trocken oder nass nachgewischt werden.

  • Nach erfolgter Desinfektion ist zu lüften.

Routinemäßig zu desinfizieren sind Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt in überwiegend zur Pflege genutzten Bereichen:

  • täglich Fußböden und nahe Flächen im Pflegebereich bei Schwerstpflegebedürftigen, Fußböden und Flächen in Pflege-arbeitsräumen, Entsorgungsräumen, gemeinschaftliche Sanitäranlagen, Sanitäranlagen zu Mehrbettzimmern

  • nach jeder Benutzung Steckbecken und Urinflaschen

  • nach jeder Benutzung (sofern keine personengebundene Nutzung erfolgt) Toilettenstühle, Wasch-schüsseln, Badewanne, Blutdruckmanschette, u.ä.

  • bei Bewohnerwechsel häufige Kontaktflächen im Bewohnerzimmer, Matratzenbezüge, Nackenrollen, u.ä.

Wäschehygiene und Bekleidung
Wäsche
  • Das Einsammeln und der Transport gebrauchter Wäsche sollen in reißfesten, ausreichend keimdichten, ggf. feuchtigkeitsdichten Textil- oder Foliensäcken bzw. Wäschebehältern erfolgen.

  • Für Wäsche aus Altenpflegeheimen und mit Stuhl, Urin oder Blut verunreinigte Wäsche gilt kein nachträgliches Sortieren.

  • Mind. 1-2 x pro Woche erfolgt der Schmutzwäscheabtransport.

  • Eine strikte Trennung erfolgt zwischen Schmutzwäsche und sauberer Wäsche bei der Lagerung.

  • Saubere Wäsche ist staubgeschützt zu lagern.

  • Die Häufigkeit des Wäschewechsels ist vom Verschmutzungsgrad abhängig.

  • Grundsätzlich ist verunreinigte Wäsche sofort zu wechseln.

Wäschewechsel bei Verschmutzung sofort, sonst Bettwäsche alle 2-3 Wochen, bei Bettlägerigen wöchentlich

  • Handtücher 2 x wöchentlich

  • Waschlappen täglich, besser Einmalgebrauch

  • Unterwäsche alle 2 Tage

  • Wäsche aus Altenpflegeheimen, Pflegediensten oder während eines Ausbruchs von Erkrankungen sowie bei MRSA-Kolonisation ist so zu behandeln, dass sie frei von Mikroorganismen ist, die Infektionen auslösen können.

  • Die Behandlung hat mit einem desinfizierenden Waschverfahren zu erfolgen (z.B. Kochwäsche oder Waschen bei 60°C unter Verwendung eines desinfizierenden Waschmittels).

  • Für Oberbekleidung ist im Allgemeinen kein solches Verfahren notwendig.

  • Wäsche aus Altenheimen: Leib-, Bettwäsche, Handtücher bei mindestens 60°C unter Verwendung eines desinfizierenden Waschmittels und Wäsche des einzelnen Pflegebedürftigen in einem separaten Waschgang waschen. Im ambulanten Bereich sollte Wäsche bei mindestens 60 °C gewaschen werden.

  • (Betten, Laken etc.) das Material muss eine Behandlung wie Kochen oder Desinfektion zulassen (Herstellerangaben)

  • Federfüllung ist nur personenbezogen möglich

  • bei Verunreinigung sofort sonst z.B. halbjährliche Behandlung mit Desinfektionswaschverfahren oder Dampfdesinfektion (stationär)

Bekleidung

Arbeitskleidung

  • Das Personal sollte Arbeitskleidung tragen.

Schutzkleidung

  • Bei Möglichkeit der Kontamination der Beschäftigten oder deren Arbeits- bzw. Privatkleidung mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen ist Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Kittel mit langem Arm bzw. Schürze, Handschuhe, ggf. Schutzbrille, Mund-Nasen-Schutz).

  • Handschuhe sind zu tragen, wenn die Hände mit Blut, Ausscheidungen, Eiter oder hautschädigenden Stoffen in Berührung kommen können (z.B. Verbandwechsel, Entleerung von Urinbeuteln), benutzte Instrumente, Geräte oder Flächen

    desinfiziert und gereinigt werden.

  • Mund-Nasen-Schutz und ggf. Schutzbrille ist anzulegen, wenn mit infektiösen Aerosolen zu rechnen ist (z.B. Erbrechen bei Norovirus-Infektionen, herkömmliches Absaugen).

  • Der Arbeitgeber hat geeignete Schutzkleidung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen und für die Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung zu sorgen.

  • Schutzkleidung ist nach Abschluss der Tätigkeit abzulegen, sie ist täglich bzw. bei Verunreinigung zu wechseln.

  • Für Arbeiten mit aseptischen Anforderungen ist separate Schutzkleidung zu verwenden.

Wie kann man dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen?

Halten Sie ausreichend Abstand von Menschen, die Husten, Schnupfen oder Fieber haben – auch aufgrund der andauernden Grippe- und Erkältungswelle.

Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer.

Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.

Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mind. 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife – insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.

Basishygiene betrifft auch...
  • 3.3 Umgang mit Lebensmitteln

    (Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 IfSG, Hygieneplan für den Küchenbereich)

  • 3.4 Sonstige hygienische Anforderungen

  • 3.4.1 Abfallbeseitigung

  • 3.4.2 Haltung von Haustieren

  • 3.4.3 Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung

  • 3.4.4 Trinkwasser

  • 3.5 Erste Hilfe

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